SoSe26 AK Awareness Pause: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Arbeitskreis hat das Konzept von Awarenesspausen besprochen und im Konsens dessen Einführung in die ZaPF befürwortet. Es wurde ein Formulierungsvorschlag erarbeitet, der ins Zwischenplenum eingebracht wird. | Der Arbeitskreis hat das Konzept von Awarenesspausen besprochen und im Konsens dessen Einführung in die ZaPF befürwortet. Es wurde ein Formulierungsvorschlag erarbeitet, der ins Zwischenplenum eingebracht wird. | ||
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2026, 10:08 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche*r: Jojo (Potsdam)
Einleitung und Ziel des AK
- erstmal Austausch und dann eventuell GO-Änderung
- Idee ist bei Awareness-Fällen können Vertrauenspersonen bzw. Awareness-Gremium Pause einberufen um Fälle sofort aufzuarbeiten können
- hier muss allerdings gute Regelung gefunden werden
Handelt es sich um einen Folge-AK?
- Nein, knüpft aber an an einen MeTaFa-AK
Wer ist die Zielgruppe?
- Alle ZaPFika
Wie läuft der AK ab?
- kurzer Input aus der MeTaFa und BuFaTaChemie
- Sammlung von Szenarien, wie Awareness-Pause in ZaPF-Plena laufen würde
- ggf. Formulierung einer GO-Änderung
Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
- keine, aber Vorkenntnisse zu Awareness-Grundlagen ist hilfreich
Materialien und weitere Informationen
- GO BuFaTaChemie, unter § 10 Abs. 7 ist die Awareness-Pause reguliert
- Grundlagen der Awareness-Arbeit der ZaPF in der Satzung
- ganz grundlegende Grundlagen zu Awareness für Begriffklärung, Prinzipien usw. z.B. bei Initiative Awareness e.V. (pdf Link!)
SoSe26 AK Awareness Pause
Protokoll vom 15.05.2026
Beginn 08:18 Uhr
Ende 09:52 Uhr
Redeleitung Jojo (Uni Potsdam)
Protokoll Niklas (Alter Sack)
Anwesende Fachschaften
- Universität Bremen,
- Universität Kiel,
- Universität Potsdam,
- Universidad Saccos Veteres
Protokoll
Input als Einsteig
Jojo führt in das Thema ein:
- Grundlegendes Problem: ZaPF-Plena können (mental) anstrengend sein. * Auch während des Plenum kann es zu Diskriminierung und Grenzüberschreitungen kommen.
- GO-Anträge zu Pausen werden abgestimmt und können abgelehnt werden.
- “Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten.” muss dafür jedoch davon mitbekommen.
- BuFaTaChemie hat “Awareness-Pause”
- in der GO der Chemie festgehalten
- Das Awareness Team kann während eines Plenums eine Awareness-Pause ansetzen. Das A-Team teilt dies der Sitzungsleitung mit und diese muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Redeliste sowie die Sitzung für einen festgelegten Zeitraum unterbrechen. Diese Pause dient der unmittelbaren Aufarbeitung von Fällen von Übergriffigkeit, auch in Form von Diskriminierung, die im Zuge dieser Sitzung aufgetreten sind.
- Gab es in der Vergangenheit bei der Chemie als GO-Antrag ohne Gegenrede * Wurde dazu geändert, dass nur das Awareness-Team (vgl. Vertrauenspersonen) Awareness-Pause ausrufen kann.
- Die Regelung wurde bei der Chemie bis jetzt nur einmal gebraucht, wird also nicht häufig angewendet.
Diskussion
- Die Hemmschwelle für einen GO-Antrag wird als hoch angesehen. Diese Hemmschwelle sollte so niedrig wie möglich sein. Darüber besteht im AK Konsens.
- Der AK findet Awarenesspausen im Konsens allgemein als sinnvoll an.
- Nachhaltigeres Verhalten durch Mindfulnesspausen ist auch Tage später bei der betroffenen Personen feststellbar, sagt die Forschung.
- Es wird auch noch einmal auf den aktuellen Verhaltenskodex verwiesen.
- Insbesondere der Punkt:
- “Die ZaPFika engagieren sich, eine Atmosphäre von Sicherheit und Gewaltlosigkeit für alle zu schaffen. Dies bedeutet insbesondere, dass wir:
- keine Form von sexualisierter Gewalt, Belästigung oder Diskriminierung akzeptieren.
- keine Beleidigungen, Trollen, Degradierungen oder persönliche Angriffe akzeptieren.
- nicht akzeptieren, wenn Menschen anstelle von Argumenten angegriffen werden.”
Wie können wir den Missbrauch von Awarenesspausen für eigene Ziele mitigieren? * In der Erfahrung der Chemie ist das kein Problem. * Wenn das Awarenessteam zwischengeschaltet wird, wäre die Hürde für Betroffene, die Hürde der Missbrauchenden jedoch höher.
Wird festgestellt das Konsens besteht, das wir Awareness-Pause einführen wollen. Wie setzen wir das um?
1. GO-Antrag ohne Gegenrede
- Relativ hohe Hürde. Hohes Missbrauchspotential.
2. Vertrauenspersonen rufen aus.
- Sehen wir als sauberste Lösung. Insbesondere, weil den ZaPFika dann wissen, dass sie sich auch dabei an die VPen wenden können.
3. Sitzungsleitung ruft aus.
- Wir bräuchten potentiell keine GO-Änderung.
Es besteht Konsens darüber, dass der Arbeitskreis die Lösung 2: Vertrauenspersonen rufen aus, präferieren. Der AK möchte einen eigenen Unterpunkt unter der Unterbrechungsmöglichkeit der Sitzungsleitung ohne eine empfohlene Zeit. Wir trauen den Vertrauenspersonen analog der Sitzungsleitung zu, umsichtig mit dieser Regelung umzugehen.
- trotzdem reinschreiben, das Vertrauenspersonen sich absprechen müssen
- vorbeuegen, das Vertrauensperson einzeln so eine schwerwiegende Entscheidung treffen kann
- Absprache zwischen Vertrauenspersonen auch gut, damit Einzelperson nicht Last der Entscheidung alleine tragen muss
- Redeleitung, technische Redeleitung und Vertrauenspersonen vernetzen
- Formulierungsvorschlag
Formulierungsvorschlag
Geschäftsordnung Abschnitt “Ablauf des Plenums”: Neuer Unterpunkt 10:
Die Vertrauenspersonen können die Sitzung nach interner Absprache unterbrechen. Eine Begründung, bzw. Kontextualisierung des Vorfalls kann durch die Vertrauenspersonen nach eigenem Ermessen unter Beachtung der Wünsche der betroffenen Personen erfolgen.
Anschließende Unterpunkte der Geschäftsordnung verschieben sich entsprechend.
Füge im Anhang als ersten Abschnitt hinzu:
Unterbrechung der Sitzung durch Vertrauenspersonen
Im Plenum kann die Notwendigkeit von Pausen entstehen, wenn sich nicht an den Verhaltenskodex gehalten wird. Die Vertrauenspersonen sind nach Satzung eine “Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben”. Um diesen eine Möglichkeit zu schaffen, auch akut Lösungen zu finden, die das Plenum direkt betreffen (dies kann bereits eine aufgeheizte Stimmung im Plenum sein, ohne das sie direkt von einer teilnehmenden Person angesprochen wird), können die Vertrauenspersonen die Sitzung unterbrechen. Dabei soll möglichst die Dauer der Unterbrechung genannt werden. Geschieht dies nicht, wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.
Begründung für den Antrag
Bei Plena kann es vorkommen, das gegen den Verhaltenskodex verstoßen wird. Vertrauenspersonen sehen den Bedarf, schnell reagieren zu können und akut Lösungen zu finden. Wir halten es für sinnvoll, wenn die Vertrauenspersonen das Plenum unterbrechen können, um ihrer Arbeit nachzugehen (z.B. Betroffene unterstützen). Zusätzlich soll Betroffenen klar sein, dass sie auf Vertrauenspersonen während des Plenums zugehen können und Unterstützung bekommen, auch wenn die betroffene Person z.B. gleichzeitig antragstellende Person ist.
Der Arbeitskreis wird um 09:52 beendet.
Zusammenfassung und Ausblick
Der Arbeitskreis hat das Konzept von Awarenesspausen besprochen und im Konsens dessen Einführung in die ZaPF befürwortet. Es wurde ein Formulierungsvorschlag erarbeitet, der ins Zwischenplenum eingebracht wird.