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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Korrektur zur Richtigstellung der beschlossenen Änderungen aus dem Anfangsplenum in Erlangen
Abgleich mit der Git Version
Zeile 204: Zeile 204:
== Teilnamentliche und Geheime Abstimmungen ==
== Teilnamentliche und Geheime Abstimmungen ==


Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten läuft nach folgendem Schemaab:
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten läuft nach folgendem Schema ab:
 
* Bekanntmachung des Abstimmungsverhaltens der Fachschaften nach kurzer Bedenkzeit (namentlich oder nicht namentlich)
* Bekanntmachung des Abstimmungsverhaltens der Fachschaften nach kurzer Bedenkzeit(namentlich oder nicht namentlich).
* Möglichkeit zur Gegenrede, um Rückschlüsse aus dem Gesamtergebnis auf nicht-namentlich abgegebene Stimmen zu verhindern
* Möglichkeit zur Gegenrede, um Rückschlüsse aus dem Gesamtergebnis auf nicht-namentlich abgegebene Stimmen zu verhindern.
* Bei Gegenrede wird der GO-Antrag ohne Abstimmung abgelehnt. Der Antrag / die Reso, über die abgestimmt werden soll, bleibt bestehen.
* Bei Gegenrede: GO-Antrag wird ohne Abstimmung abgelehnt, der Antrag/die Reso über die abgestimmt werden soll, bleibt bestehen.
* Nach Annahme (durch Ausbleiben von Gegenrede): Bei namentlicher Abstimmung wird die Stimme bei der Redeleitung abgegeben. Währenddessen stimmen die übrigen Fachschaften per Handzeichen ab.
* Nach Annahme (durch Ausbleiben von Gegenrede): Bei namentlicher Abstimmung wird die Stimme bei der Redeleitung abgegeben. Währenddessen stimmen die übrigen Fachschaften per Handzeichen ab.


Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen, einen Antrag besonders zu unterstreichen, indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht. So soll ein konkurrierendes Stellen von GO-Anträgen verschiedener Abstimmungsformen verhindert werden.
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen, einen Antrag besonders zu unterstreichen, indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht. So soll ein konkurrierendes Stellen von GO-Anträgen verschiedener Abstimmungsformen verhindert werden.