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17:21 TU Dresden verlässt das Plenum | 17:21 TU Dresden verlässt das Plenum | ||
17:22 Uni Wien verlässt das Plenum | 17:22 Uni Wien verlässt das Plenum | ||
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Orga Liebe und Dank. | |||
Applaus für die Orga | |||
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=== Positionspapier der ZaPF zum Entwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes | |||
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17:27 Die Uni Freiburg verlässt das Plenum | |||
Wir sind nur noch 27 Fachschaften. | |||
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17:29 Die Uni Berlin (HUB) verlässt das Plenum. | |||
Wir sind nur noch 26 Fachschaften. | |||
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Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen: | |||
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes | |||
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) stellt fest, dass der vorliegende | |||
Gesetzentwurf für die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) nur | |||
Detailverbesserungen anbietet. | |||
Der für eine tatsächliche Lösung notwendige Paradigmenwechsel bleibt jedoch aus. | |||
Der künstlich hervorgerufene regelmäßige Generationswechsel auf wissenschaftlichen | |||
Stellen unterhalb der Professur ist aus Sicht der ZaPF nicht notwendig, um | |||
ein Umfeld für exzellente Forschung und Lehre zu schaffen. Im Ergebnis wirkt | |||
sich der ständige Personalwechsel sogar zwangsläufig negativ auf die Kontinuität | |||
von Lehre und langfristigen Forschungsvorhaben und Innovation aus | |||
\footnote{\url{https://zapfev.de/resolutionen/sose17/mittelbau/mittelbau.pdf}}. Dies | |||
liegt nicht zuletzt an der erhöhten psychischen und sozialen Belastung durch | |||
Planungsunsicherheit der eigenen Lebensführung. | |||
Die Änderung des §6 wird von der ZaPF grundsätzlich positiv bewertet. Die | |||
Festlegung der Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr schafft ein grundlegendes | |||
Maß an Planungssicherheit für Studierende, die oftmals auf eine Beschäftigung während | |||
des Studiums angewiesen sind. Die Verlängerung der maximalen | |||
Befristungsdauer auf acht Jahre trägt zudem der durchschnittlichen tatsächlichen | |||
Studiendauer Rechnung, die im MINT-Bereich oft deutlich höher als | |||
die Regelstudienzeit ist. Die ZaPF kritisiert jedoch, dass die Änderung die | |||
Situation von Studierenden nicht berücksichtigt, die, etwa wegen familiärer | |||
oder Pflegeaufgaben, in Teilzeit studieren oder bereits anderweitig an einer | |||
Hochschule beschäftigt waren. Insbesondere für diese Personengruppe wäre es | |||
wünschenswert, | |||
die maximale Befristungsdauer nicht absolut festzulegen. Weiterhin wäre eine | |||
Klarstellung, dass hier nur Befristungen nach WissZeitVG, nicht aber nach | |||
TzBfG, gemeint sind, wünschenswert. Hier könnte eine analoge Formulierung | |||
zu §1 Abs. 2 gewählt werden. | |||
Die ZaPF vertritt die Ansicht, dass in Anlehnung an den europäischen Rechtsrahmen die | |||
Promotion die höchste erreichbare wissenschaftliche Qualifikation | |||
darstellen soll. Wissenschaftler*innen, die eine Promotion erworben haben, | |||
sind hinreichend qualifiziert um eigenverantwortlich hochwertige Forschung und Lehre | |||
durchzuführen. In diesem Zusammenhang fordern wir weiterhin wie in unserer Resolution | |||
vom 13. November 2022 \footnote{\url{ | |||
https://zapfev.de/resolutionen/wise22/WissZeitVG/Resolution_zur_Novellierung_des_Wiss | |||
ZeitVG.pdf}}, den Begriff der Qualifikation beziehungsweise des Qualifikationsziels | |||
in diesem Sinne legal zu definieren. | |||
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Für die Promotion erkennt die ZaPF die Notwendigkeit | |||
einer Qualifizierungsbefristung an. Die Zeit der Promotion ist derzeit jedoch | |||
oftmals von Kettenbefristungen geprägt, deren Vertragslaufzeiten nicht im | |||
Verhältnis zur Dauer einer Promotion stehen. Der Vorschlag einer Mindestvertragsdauer | |||
von 3 Jahren ist damit als Fortschritt zu sehen. Jedoch sollten | |||
Mindestvertragslaufzeiten eine Muss-Regelung sein. | |||
Der aktuelle Vorschlag liegt zudem deutlich unter der aktuellen durchschnittlichen | |||
Promotionsdauer in | |||
Deutschland von 5,7 Jahren \footnote{Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 1, 24. | |||
Jahrgang, 2002} \footnote{Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021}, die zudem | |||
stark disziplinabhängig ist. Wir | |||
fordern daher weiterhin diesem Umstand durch eine der zwei Möglichkeiten | |||
Rechnung zu tragen: | |||
\begin{itemize} | |||
\item Zum einen kann durch eine Zweckbefristung die Vertragslaufzeit an das | |||
Erreichen des Qualifikationsziels Promotion gekoppelt werden. | |||
\item Alternativ könnte zu Beginn der Promotion eine Mindestvertragslaufzeit | |||
von vier Jahren festgeschrieben werden mit der Möglichkeit der Verlängerung um | |||
zunächst zwei Jahre. | |||
\end{itemize} | |||
Da die Befristung zur Promotion aufgrund der Qualifizierung erfolgt, muss diese auch | |||
im Rahmen der regulären Arbeitszeit, also grundsätzlich auf Vollzeitstellen, | |||
erfolgen. Dies ist gerade auch mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung und den | |||
Versicherungsschutz notwendig. | |||
Nach der Promotion sollte der Regelfall eine unbefristete Stelle sein, die dazu | |||
beiträgt, die Erfüllung von Daueraufgaben in Lehre und Forschung zu gewährleisten. | |||
Deshalb fordern wir, dass qualifizierungsbefristete Stellen nur bis zum | |||
Erreichen des Qualifikationsziels Promotion möglich sein sollen. Eine berufliche | |||
Weiterentwicklung mit der Übernahme von Leitungs- und Managementfunktionen hin zu | |||
einer Professur kann dann in Rahmen von Berufungsverfahren | |||
an exzellente Lehr- und Forschungsleistungen gekoppelt werden. Damit werden die | |||
Rahmenbedingungen in der Wissenschaft an den normalen Arbeitsmarkt | |||
angepasst. Durch die größeren finanziellen Möglichkeiten der Privatwirtschaft, | |||
unterschiedlichen beruflichen Vorstellungen sowie persönliche und familiäre | |||
Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass weiterhin im großen Umfang Austausch in den | |||
Dauerstellen für wissenschaftliche Aufgaben stattfinden wird. Darüberhinaus sind | |||
Schwankungen bei der beruflichen Entwicklung immer zugunsten der Aufhebung prekärer | |||
Arbeitsverhältnisse in Kauf zu nehmen. | |||
Grundsätzlich ist nicht einzusehen, weshalb wissenschaftlich Mitarbeitende das | |||
unternehmerische Risiko der Hochschulen tragen. Deshalb müssen Dauerstellen auch für | |||
die Bearbeitung von Projekten die Regel werden. Hierfür ist die Möglichkeit des | |||
Drittmittel-Poolings rechtlich zu verankern. | |||
Der vorgesehene Vorrang der Qualifizierungs- vor der Drittmittelbefristung ist in | |||
Bezug auf die Vorteile des §2 Absatz 5 zu begrüßen. Jedoch ergibt sich das Problem, | |||
dass die Kopplung der Vertragslaufzeiten an die Laufzeit der Projektmittel verloren | |||
geht. Das ist insofern problematisch, da die meisten Projektlaufzeiten über den | |||
vorgesehen Mindestvertragslaufzeiten von 3 bzw. 2 Jahren liegen. Hier wäre es | |||
sinnvoller die Regelungen des §2 Absatz 5 auf die Befristung nach §3 auszudehnen. | |||
Die vorgeschlagene 4+2-Regelung wird die Situation im PostDoc-Bereich aus unserer | |||
Sicht verschlechtern, weil sie de facto den Status quo verkürzen werden. Der | |||
Flaschenhals zu den begrenzten unbefristeten Stellen im akademischen Kontext bleibt | |||
gleich. Wenn, dann muss unmittelbar nach der Promotion bei einer weiteren Befristung | |||
direkt die Anschlusszusage erfolgen oder gleich unbefristet eingestellt werden und | |||
nicht vier Jahre später. Die Zielvereinbarung zur Entfristung muss umsetzbar sein. | |||
Bspw. ist eine Habilitation in zwei Jahren nicht erreichbar. Deswegen erwarten wir | |||
vom Gesetzgeber klare Regelungen. | |||
Auch ist eine Habilitation i.d.R. nicht das eigentliche Ziel, sondern nur Mittel zum | |||
Zweck, nämlich dem Verbleib in der Wissenschaft in Form einer Professur. Hier | |||
erwarten wir uns sinnvolle Alternativen durch unbefristeten Stellen in der | |||
Wissenschaft. | |||
Weiterhin begrüßt die ZaPF die Öffnung des WissZeitVG für die Festlegung | |||
abweichender Regelungen durch Tarifverträge. Der neu gefasste §1 Abs. 1 | |||
bietet insbesondere die Möglichkeit, stärker auf soziale Härten und persönliche | |||
Umstände der betroffenen Personen einzugehen. Wo diese weiterhin nötig | |||
ist, soll jedoch auch die maximal zulässigen Befristungsdauer durch tarifliche | |||
Vereinbarungen möglich sein. Die ZaPF fordert zudem, dass die sogenannte Tarifsperre | |||
in § 1 Abs. 1 Satz 2 | |||
WissZeitVG entfällt. Perspektivisch soll auch für studentische Beschäftigte ein | |||
Tarifvertrag angestrebt werden. | |||
Eine Evaluation in 2030 kommt zu spät. Wir plädieren für eine begleitende | |||
wissenschaftliche Forschung und einen Abschluss der Evaluation spätestens 4 Jahre | |||
nach Inkraftreten der Novelle. | |||
Als Zusammenkunft aller Physikfachschaften unterstützen wir zudem das gemeinsame | |||
Statement mit klaren Forderungen für eine WissZeitVG-Novelle | |||
\footnote{\url{https://www.dgb.de/-/TVP}}. | |||
es beruht auf einer früheren stellungnahme. Es wurden ein paar dinge abgeändert. | |||
Anton, 43, Köln: 2 Kleine Änderungsanträge, um den Text an bestehehnde Beschlusslage anzupassen. | |||
138, Stefan, Köln: Änderungsantrag: "Für Promotion ist eine Befristung nötig aus dem Antrag streichen." | |||
Alle werden direkt angenommen. | |||
:::success | |||
Abstimmung über den Antrag: | |||
Ja: 21 | |||
Nein: 0 | |||
Enthaltung: 1 | |||
Damit ist der Antrag angenommen. | |||
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:::danger | |||
69 Jakob Alumni: GO-Antrag auf Schließung der Sitzung | |||
Gegenrede: 112, Jonathan, Frankfurt: Notwendigkeit der Befassung mit wichtigen Resolutionen | |||
::: | |||
:::danger | |||
Abstimmung über den GO-Antrag | |||
Ja: 3 | |||
Nein: 18 | |||
Enthaltung: 0 | |||
Damit ist der GO-Antrag abgelehnt. | |||
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=== Anschließung zur Reso "Bereitstellung von Vorlesungsskripten" von der 90. KoMa | |||
Die Winter-ZaPF 2024 möge beschließen: | |||
Die ZaPF schließt sich der Resolution „Resolution für die Bereitstellung von | |||
Vorlesungsskripten“^1 der 90. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften | |||
an. | |||
1: https://de.komapedia.org/images/6/65/90_4.pdf | |||
Anschluss an die Reso der Koma: Forderungen. | |||
Es sollen die wichtigesten Punkte der Vorlesung barierefrei zur Verfügung gestellt werden. | |||
Drei Wochen vor der Prüfung sollen für große Veranstaltungen vollständige Skripte zur Verfügung gestellt werden. | |||
:::success | |||
Abstimmung: | |||
Ja: 21 | |||
Nein: 0 | |||
Enthaltung: 2 | |||
Damit ist die Resolution beschlossen. | |||
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17:39 RPTU Kaiserslauterun und Uni Bremen verlassen das Plenum. | |||
:::danger | |||
Benno, Kaiserslautern | |||
GO Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit. | |||
19 Anwesende Fachschaften, damit ist das Plenum nicht mehr Beschlussfähig. | |||
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= Verschiedenes = | |||
Noel, LMU: Dank an alle Plenumshelfika! Protokoll, <redeleitung, Technik und Mikrofonträger*innen | |||
Hannah, Bonn: Danke, das ihr durchgehalten habt, hoffe ihr habt alle Zeit euch zu erholen. | |||
Das Plenum ist um 17:42 Uhr beendet. |