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1. Gegendemonstrationen und Gegenaktionen werden durch das geplante Versammlungsgesetz kriminalisiert. So sieht etwa das "Störungsverbot" vor, dass bereits der Aufruf zu einer "Störung" (wie etwa die Blockade einer Demonstration) zu einer Haftstrafe von bis zu 2 Jahren führen kann. Denkt man an vergangene hochschulpolitische Proteste zurück, so wird die Brisanz deutlich: Aufrufe zu Hörsaalbesetzungen wie etwa beim großen Bildungsstreik 2009, Sitzblockaden vor Bildungsministerien oder andere Protestformen, die auf zivilem Ungehorsam basieren, würden so strafbar. Dazu zählt auch, dass Trainings für zivilen Ungehorsam, die für die erfolgreiche und sichere Durchführung von Besetzungen und Blockaden elementar sind, strafbar werden würden. (Das könnte zum einen zukünftige Protestaktionen zu hochschulpolitischen Themen betreffen, vergangene Protestaktionen - als Paradebeispiel wäre die 68er Studi-Bewegung zu nennen - wären aber unter einem solchen Versammlungsgesetz ebenfalls unmöglich gewesen.) | |||
2. Das neue Versammlungsgesetz räumt der Polizei deutlich mehr Befugnisse ein, was die Aufnahme von Bildmaterial und persönlichen Daten sowohl der Versammlungsanmeldung, der Ordner*innen, aber auch der Teilnehmenden betrifft. Das ist ein Punkt, der insbesondere internationale Studierende betrifft, die von Repressionen auf Demonstrationen wegen fehlender deutscher und teilweise auch EU-Staatsbürgerschaft weitaus stärker betroffen sind. Damit diese Studierenden weiter an (hochschulpolitischen) Demonstrationen teilnehmen können, ist es also wichtig, diese Verschärfungen nicht zuzulassen. Dies ist aus unserer Sicht unerlässlich, damit die Gleichberechtigung zur Teilhabe an demokratischen Prozessen unabhängig der Herkunft erhalten bleibt. | |||
3. Für uns als Fachschaften ist es im Streit mit anderen universitären Parteien oft ein wichtiges Mittel, auch öffentlich Druck machen zu können. Durch das Verlängern der Anmeldefristen für Versammlungen wird es unmöglich gemacht, zeitnah auf studierendenunfreundliche Änderungen zu reagieren. Außerdem ist gerade hier die fehlende Anonymität der Versammlungsleitung ein großes Problem. Diese kann sich nachteilig für Studierende auswirken und erhöht somit die Hürde zu einem solchen Engagement aus Angst vor etwaiger Benachteiligung. | |||
4. Dass gerade das Bundesland NRW, das aufgrund des Braunkohleabbaus im Zentrum von klimapolitischen Protesten steht, ein solches Versammlungsgesetz beschließt, zeigt, was mit der Verabschiedung bezweckt werden soll: Weitere Besetzungen und Protestaktionen gegen Kohlegruben werden so massiv erschwert. Nach der Solidarisierung mit Fridays for Future als Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung (2019) ist die Ablehnung dieses Gesetzesentwurf also eine logische Konsequenz, da er eindeutig auf eine Erschwerung von zivilem Ungehorsam abzielt, der einen Grundstein für diese Bewegung darstellt. Dies ist aus wissenschaftlicher Perspektive nicht hinnehmbar, da hierdurch das Erreichen des 1.5° Ziels in noch weitere Ferne rückt. (Gerade als Physiker*innen können wir das nicht hinnehmen.) | |||