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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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Björn (RWTH) (Diskussion | Beiträge)
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#Antragsberechtigt sind alle teilnehmende Personen.
#Antragsberechtigt sind alle teilnehmende Personen.
#Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums schriftlich bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung werden in einem eigenen Absatz geregelt.
#Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums schriftlich bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung werden in einem eigenen Absatz geregelt.
#Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden.
#Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. Initiativanträge werden am Ende der Liste der Anträge im Tagesordnungspunkt "Anträge" angehängt, so sie nicht mit einem anderen Antrag konkurrieren. Sie früher zu behandeln bedarf eines Geschäftsordnungsantrages zur Änderung der Tagesordnung.
#Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft.
#Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft.
#Die antragsstellende Person muss im Plenum anwesend sein oder kann eine Vertretung benennen und muss dies der Sitzungsleitung mitteilen. Die vertretende ist dann die neue antragstellende Person.
#Die antragsstellende Person muss im Plenum anwesend sein oder kann eine Vertretung benennen und muss dies der Sitzungsleitung mitteilen. Die vertretende ist dann die neue antragstellende Person.
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#*zur Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes in einen anderen Tagesordnungspunkt,
#*zur Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes in einen anderen Tagesordnungspunkt,
#*zur Begrenzung der Redezeit,
#*zur Begrenzung der Redezeit,
#*zum Schluss der Redeliste (nach Annahme des Antrages können sich noch Redner auf die Liste setzen lassen, anschließend wird die Liste geschlossen, weitere Wortmeldungen sind dann nicht mehr möglich)
#*zum Schluss der Redeliste (nach Annahme des Antrages können sich noch Personen auf die Redeliste setzen lassen, anschließend wird die Liste geschlossen, weitere Wortmeldungen sind dann nicht mehr möglich)
#*Wiedereröffnung der Redeliste *
#*Wiedereröffnung der Redeliste *
#*geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt)
#*geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt)
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#*geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)
#*geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)
#*Neuwahl der Sitzungsleitung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidierender
#*Neuwahl der Sitzungsleitung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidierender
#*Neuwahl des Protokollanten unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidierender
#*Neuwahl der Protokollführung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidierender
#*Einholung eines Meinungsbildes im Plenum
#*Einholung eines Meinungsbildes im Plenum
#*Verfahrensvorschlag
#*Verfahrensvorschlag
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#Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich.
#Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich.
#Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
#Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
#Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie von den hauptantragstellenden Personen übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Die antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung ihres Antrages zurückzuziehen.
#Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen und bedürfen einer einfachen Mehrheit. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie von den hauptantragstellenden Personen übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Die antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung ihres Antrages zurückzuziehen.
#''Konkurriende Anträge'' sind einander widersprechende Anträge zur selben Sache.
#''Konkurriende Anträge'' sind einander widersprechende Anträge zur selben Sache. Sie werden gleichzeitig behandelt.
#Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst abzustimmen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.
#Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst abzustimmen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.
#Beschlüsse zur Änderung dieser Geschäftsordnung bedürfen einer absoluten Mehrheit. Die Geschäftsordnungsanträge, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, können nur explizit und mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.
#Beschlüsse zur Änderung dieser Geschäftsordnung bedürfen einer absoluten Mehrheit. Die Geschäftsordnungsanträge, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, können nur explizit und mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.
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=== 4.2 Personenwahlen ===
=== 4.2 Personenwahlen ===


#Das passive Wahlrecht für Personenwahlen haben alle teilnehmenden Personen der ZaPF. Von dieser Regel wird abgesehen, falls die Personenwahl eine Wiederwahl oder Bestätigung im Amt ist, so dass in diesem Fall auch nicht teilnehmende Personen gewählt werden können.
#Das ''passive Wahlrecht'' für Personenwahlen haben alle natürlichen Personen.
#Personenwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. In Abweichung davon dürfen Sitzungsleitung und Protokollführung per Akklamation gewählt werden.
#Personenwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. In Abweichung davon dürfen Sitzungsleitung und Protokollführung per Akklamation gewählt werden.
#Es werden die Wahlmodi für normale Personenwahlen und die Wahl der Vertrauenspersonen im Anfangsplenum unterschieden.
#Es werden die Wahlmodi für normale Personenwahlen und die Wahl der Vertrauenspersonen im Anfangsplenum unterschieden.
#Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren.
#Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren.
#Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen: Die Kandidierenden stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der Kandidierenden zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Eine kandidierende Person gilt als gewählt, wenn die Person mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens elf Ja-Stimmen''erhält und die Wahl annimmt. Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen. Sollten mehr Kandidierende gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt.
#Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen:
Die Kandidierenden stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor und können vom Plenum befragt werden.
 
Danach ist dem Plenum die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der Kandidierenden über diese zu diskutieren.
 
Diese Diskussion wird nicht protokolliert.
 
Eine kandidierende Person gilt als gewählt, wenn die Person mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens elf Ja-Stimmen'' erhält und die Wahl annimmt.
 
Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen.
 
Sollten mehr Kandidierende gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt.
 
#Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
#Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.


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*Sommer-ZaPF 2018 in Heidelberg,
*Sommer-ZaPF 2018 in Heidelberg,
*Winter-ZaPF 2018 in Würzburg,
*Winter-ZaPF 2018 in Würzburg,
*und auf der Sommer-ZaPF 2019 in Bonn.
*Sommer-ZaPF 2019 in Bonn,
*und auf der Winter-ZaPF 2019 in Freiburg.




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Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der Physikfachschaften.
Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der Physikfachschaften.
=== Passives Wahlrecht ===
Das Plenum soll jede Person wählen können, der die teilnehmenden Personen die Ausübung des Amtes zutrauen. Dies ist ein breites Recht und bringt die Pflicht mit, sorgfältig auszuwählen, wen es wählt. Die teilnehmenden Personen sollen sich mit den kandidierenden Personen bekannt machen und die ZaPF nutzen, diese kennenzulernen und sich eine Meinung über sie zu bilden. Kandidierende Personen sollen sich dem Plenum in geeigneter Form vorstellen.
Es ist immer eine Option Menschen nicht zu wählen und Ämter vakant zu lassen, da es besser sein kann sich länger mit kandidierenden Personen vertraut zu machen und sie im Zweifel später zu wählen. Die Wahl in Ämter ist keine Voraussetzung um sich aktiv in Gremien einzubringen.
=== Mindestanzahl von Ja-Stimmen bei Personenwahlen ===
=== Mindestanzahl von Ja-Stimmen bei Personenwahlen ===


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=== Konkurrierende Anträge ===
=== Konkurrierende Anträge ===


Konkurrierende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien:
Konkurriende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien:
#Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern wollen.
#Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern wollen.
#Verschiedene inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache.
#Verschiede inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache.


[[Kategorie:GO und Satzung]]
[[Kategorie:GO und Satzung]]