WiSe20 AK Novelle BayHSchG: Unterschied zwischen den Versionen

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= Arbeitskreis: AK Novelle Bayerisches Hochschulgesetz =
= Arbeitskreis: AK Novelle Bayerisches Hochschulgesetz =
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
 
'''Protokoll''' vom 09.11.
; Beginn
; Beginn
: HH:MM Uhr
: 19:10 Uhr
; Ende
; Ende
: HH:MM Uhr  
: gegen 21 Uhr  
; Redeleitung
; Redeleitung  
: Opa, [[Benutzer:Gabriel|Gabriel (TU Chemnitz)]]
: Gabriel (Chemnitz)
; Protokoll
; Protokollantum
: Vorname Nachname (Uni)
: Andy (Würzburg)
 
; Anwesende Fachschaften
; Anwesende Fachschaften
<!--:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,-->
<!-- ANWESENDE EINFACH AUSKOMMENTIEREN  -->
<!--:Bergische Universität Wuppertal-->
 
<!--:Brandenburgische Technische Universität Cottbus,-->
<!--:Rein Westfählische Technische Hochschule,-->
<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,-->
<!--:Universität Augsburg,-->
<!--:Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,-->
<!--:Universität Bayreuth,-->
<!--:Eberhard Karls Universität Tübingen,-->
<!--:Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald,-->
<!--:Fachhochschule Wildau,-->
<!--:Freie Universität Berlin,-->
<!--:Freie Universität Berlin,-->
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<!--:Friedrich-Schiller-Universität Jena,-->
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<!--:Humboldt-Universität zu Berlin,-->
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<!--:Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,-->
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<!--:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,-->
<!--:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,-->
<!--:Ruhr-Universität Bochum,-->
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<!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,-->
<!--:Technische Universität Berlin,-->
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<!--:Technische Universität Braunschweig,-->
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<!--:Technische Universität Clausthal,-->
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<!--:Technische Universität Darmstadt,-->
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<!--:Technische Universität Dortmund,-->
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<!--:Technische Universität Dresden,-->
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<!--:Heinrich Heine Universität Düsseldorf,-->
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<!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,-->
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:Universität Göttingen,
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<!--:Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,-->
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<!--:Technische Universität Ilmenau,-->
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<!--:Technische Universität Kaiserslautern,-->
<!--:Technische Universität Kaiserslautern,-->
<!--:Technische Universität München,-->
<!--:Karlsruher Institut für Technologie,-->
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<!--:Universität Bayreuth,-->
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<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
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<!--:Universität Kassel,-->
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<!--:Universität Konstanz,-->
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<!--:Universität Leipzig,-->
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<!--:Technische Universität München,-->
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<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,-->
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<!--:Universität Potsdam,-->
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<!--:Universität Regensburg,-->
<!--:Universität Rostock,-->
<!--:Universität Rostock,-->
<!--:Universität des Saarlandes,-->
<!--:Universität Siegen,-->
<!--:Universität Siegen,-->
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:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
<!--:Karl-Franzens-Universität Graz,-->
<!--:Technische Universität Graz,-->
<!--:Universität Innsbruck,-->
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<!--:Universität zu Lübeck,-->
<!--:Westfälische Wilhelms-Universität Münster,-->
<!--:Technische Hochschule Lübeck,-->
<!--:Universität Stuttgart-->
<!--:FH Münster,-->
<!--:Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd,-->
<!--:Westsächsische Hochschule Zwickau,-->
 
== Protokoll ==
 
 
=== Geschichte des Novellierungsprozess ===
 
Opa gibt eine Übersicht, was schon passiert ist.
 
Die Novellierung steht erst seit September 2020 im Raum und kommt initiativ nicht aus dem Wissenschaftsministerium, sondern direkt von der Staatsregierung.
 
Die Opposition hat eine Anhöhrung dazu durchgesetzt, an der unter anderem auch LAK, Lakof und GEW teilgenommen haben. Schon dort kam auf, dass die Eckpunkte in Teilen verfassungswidrig sind.
 
Die Eckpunkte wurden trotzdem veröffentlich, inzwischen ist auch das Wissenschaftsministerium beteiligt. Sie sollen (wie auch immer) verfassungskonform umgesetzt werden.
 
Das Ganze ist etwas zeitkritisch, weil die Novelle (wenn es nach Söder geht) schon zum 01.01.21 in Kraft treten soll.
 
=== Besprechung der Eckpunkte ===
 
Wesentliche Aspekte, mit denen wir uns befassen sollten:
1. Rechtsstellung der Hochschulen & innere Organisation der Hochschulen
-> keine vorgegebenen Gremienstrukturen!
2. Unternehmerische Hochschule
mehr unternehmerische Tätigkeiten, Gründungsfreisemester
3. Studierendenschaft
Schaffung einer Landesstudierendenvertretung, ansonsten keine Vorgaben zur Organisation der Studierendenvertretung
Keine verfasste Studierendenschaft, kein allgemeinpolitisches Mandat
 
Bisherige Struktur der Bayerischen Studierendenvertretung:
-> Ergänzen!
 
Gabriel ist der Meinung, wir sollten mindestens eine VS fordern. Er und Opa sehen auch den möglichen Wegfall der Gremienstrukturen sehr kritisch, weil dadurch die Mitbestimmung natürlich stark leiden könnte.
 
Jeanette bittet darum, dass Diskussion der Meinungen und inhaltlicher Input getrennt werden sollten - wir schauen also erstmal weiter, was so im Papier steht.
 
==== Rechtsstellung der HSen ====
 
Hochschulen sollen reine Körperschaften öfftl. Rechts werden.
* damit sind Menschen, die an der Uni arbeiten nur noch an der Uni, nicht mehr beim Freistaat angestellt
* Es soll explizit die Möglichkeit der Gebührenerhebung von Nicht-EU-Ausländer:innen geben
* die Hochschulen sollen selbst die volle Bauaufsicht haben (eigenes Bauamt?)
* Freitstaat zieht sich aus der Rechtsaufsicht der Hochschulen so weit wie möglich zurück
* dafür bekommt das Wissenschaftsministerium die Möglichkeit, einen Präsidenten abzuberufen (Befürchtung: z.B. wenn er zu progressiv ist)
 
==== Lehre ====
Es soll ein Gesamt-Lehrdeputat eingerichtet werden. Das legt fest, wie viel Lehre in Summe passieren muss, diese soll aber flexibel verteilt werden können. Damit könnten evtl. forschungsstarke Professuren kaum noch Lehre halten.
 
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaWs) sollen Forschungsprofessuren bekommen, die 0 SWS Lehre halten sollen.
 
Promotionsrecht für HaWs geplant, um dort wissenschaftlichen Nachwuchs binden zu können.
 
Es soll möglich werden, Lehrbefähigung durch Leitung einer Arbeitsgruppe zu erhalten.
 
Verschlankung des Berufungsrechts: Verankerung des Tenure-Tracks, Ermöglichung von Findungskommissionen
 
==== Einflussnahme durch das Land ====
 
Der Freistaat möchte über numerische Indizes Einfluss nehmen, wie die Gelder in der Uni genutzt werden -> Zielvereinbarung
 
Spannend ist, ob die Verfehlung einer solchen Vereinbahrung dann reicht um den Präsidenten abzuberufen. Wahrscheinlich aber nicht.
 
=== Quo vadis? ===
 
Wenn wir uns äußern, dann jetzt. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz vor SoSe-Beginn durch ist.
 
Es gibt Punkte im Gesetz (z.B. Wegfall der Gremienstrukturen, reine Rechtsaufsicht), die wahrscheinlich verfassungswidrig sind (Urteil von 1973 - Hochschullehrer:innen werden als Träger:innen der Wissenschaftsfreiheit festgelegt, darum haben sie auch u.a. immer einen Sitz Mehrheit. Es wird aber auch festgelegt, dass der Freistaat sicher stellt dass Wissenschaftsfreiheit gilt). Mit dieser Argumentation ist auch die Abberufung des Präsidenten wahrscheinlich verfassungswidrig.
 
Sobald das Gesetz durch ist, wird also wahrscheinlich dagegen geklagt.
 
Wir sollten uns auf inhaltliche Punkte konzentrieren, da wir keine Jurist:innen sind.
 
Aus Würzburg wird besonders kritisch angemerkt, dass die studentische Einflussnahme durch die Streichung der Universitätsstrukturen in Gefahr ist.
 
Wollen wir dazu etwas schreiben? Ja!
 
Ein Papier in dem Ausmaß, wie es im WiSe 18 zur Novellierung des Berliner HSG gegeben hat ist nicht sinnvoll und unrealistisch. Wir sollten uns die wesentlichen Punkte rausgreifen und dazu was schreiben.
 
Es gibt auch viele Punkte, zu denen uns die Expertise fehlt. Darum stimmt Gabriel dem obigen Vorgehen zu.
 
Sollen wir nur pöbeln oder produktive Gegenvorschläge geben? Das kommt ein wenig drauf an, ob uns etwas einfällt.
 
Wir sollten sammeln wozu wir uns äußern wollen, dann kann man schauen ob uns was produktives einfällt.
 
=== Sammlung, wozu wir uns äußern wollen ===
 
So nicht anders kommentiert, finden wir die genannten Punkte kacke.
 
* Ordnungs- und Gremienstruktur
* Gesamt-Lehrdeputat
* Lehrbefähigung durch Gruppenleitung
* Berufungsprozess: Feststellung der Befähigung statt Findungsverfahren -> Transparenz
* Forschungsprofessuren (an HaWs)
* Einflussnahme des Ministeriums bei Studiengängen -> positiv
* Deutschkurse in fremdsprachigen Studiengängen: Möglichkeit ist gut, Belegungspflicht kritisch -> Anrechnungsfähigkeit?
* Unternehmerische Hochschule, Gründungsfreisemester
* Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer:innen
 
=== Struktur der Reso ===
 
Beim BerlHG wurde nach inhaltlichen Schwerpunkten strukturiert (Studium, Prüfungen, Gleichstellung, etc).
 
Gabriel sieht zwei Optionen:
* Orientierung an der Struktur des Eckpunkt-Papiers
* Schöne Prosa, thematisch strukturiert
 
Prosa ist wohl angebrachter, aber mit mehr Aufwand verbunden. Nachdem die Struktur der Eckpunkte eher seltsam ist, basteln wir da wohl was eigenes.
 
Geplanter Termin für eine Schreib-Session: Mittwoch 19 Uhr
 
=== Oberpunkte ===
 
1. Trennung von Forschung und Lehre
 
2. Einflussnahme von Studierenden und anderen Statusgruppen
 
3. Internationalisierung
 
=== Adressat:innen ===


* Staatsminister Wissenschaft
* Hochschulleitungen Bayern
* Wissenschaftspolitische Sprecher:innen
* Ausschussvorsitzender Wissenschaft und Kunst
* LAK Bayern
* Der Söder Maggus


== Protokoll ==





Version vom 9. November 2020, 21:35 Uhr


Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Opa, Gabriel (TU Chemnitz)

Einleitung und Ziel des AK
Evtl. Resolution. Das hängt vor allem davon ab, ob genug betroffene Menschen aus Bayern mitarbeiten, ansonsten einfach Austausch.

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein

Wer ist die Zielgruppe?
Betroffene Menschen aus Bayern und Interessierte

Wie läuft der AK ab?
Input, Diskussion des Eckpunktepapiers, evtl. Reso schreiben.

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
mal das Eckpunktepapier überflogen haben

Materialien und weitere Informationen
Eckpunktepapier
Eine Zusammenfassung gibt es hier.


Arbeitskreis: AK Novelle Bayerisches Hochschulgesetz

Protokoll vom 09.11.

Beginn
19:10 Uhr
Ende
gegen 21 Uhr
Redeleitung
Gabriel (Chemnitz)
Protokollantum
Andy (Würzburg)
Anwesende Fachschaften
Technische Universität Chemnitz,
Universität Göttingen,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
Universität Wien,

Protokoll

Geschichte des Novellierungsprozess

Opa gibt eine Übersicht, was schon passiert ist.

Die Novellierung steht erst seit September 2020 im Raum und kommt initiativ nicht aus dem Wissenschaftsministerium, sondern direkt von der Staatsregierung.

Die Opposition hat eine Anhöhrung dazu durchgesetzt, an der unter anderem auch LAK, Lakof und GEW teilgenommen haben. Schon dort kam auf, dass die Eckpunkte in Teilen verfassungswidrig sind.

Die Eckpunkte wurden trotzdem veröffentlich, inzwischen ist auch das Wissenschaftsministerium beteiligt. Sie sollen (wie auch immer) verfassungskonform umgesetzt werden.

Das Ganze ist etwas zeitkritisch, weil die Novelle (wenn es nach Söder geht) schon zum 01.01.21 in Kraft treten soll.

Besprechung der Eckpunkte

Wesentliche Aspekte, mit denen wir uns befassen sollten: 1. Rechtsstellung der Hochschulen & innere Organisation der Hochschulen -> keine vorgegebenen Gremienstrukturen! 2. Unternehmerische Hochschule mehr unternehmerische Tätigkeiten, Gründungsfreisemester 3. Studierendenschaft Schaffung einer Landesstudierendenvertretung, ansonsten keine Vorgaben zur Organisation der Studierendenvertretung Keine verfasste Studierendenschaft, kein allgemeinpolitisches Mandat

Bisherige Struktur der Bayerischen Studierendenvertretung: -> Ergänzen!

Gabriel ist der Meinung, wir sollten mindestens eine VS fordern. Er und Opa sehen auch den möglichen Wegfall der Gremienstrukturen sehr kritisch, weil dadurch die Mitbestimmung natürlich stark leiden könnte.

Jeanette bittet darum, dass Diskussion der Meinungen und inhaltlicher Input getrennt werden sollten - wir schauen also erstmal weiter, was so im Papier steht.

Rechtsstellung der HSen

Hochschulen sollen reine Körperschaften öfftl. Rechts werden.

  • damit sind Menschen, die an der Uni arbeiten nur noch an der Uni, nicht mehr beim Freistaat angestellt
  • Es soll explizit die Möglichkeit der Gebührenerhebung von Nicht-EU-Ausländer:innen geben
  • die Hochschulen sollen selbst die volle Bauaufsicht haben (eigenes Bauamt?)
  • Freitstaat zieht sich aus der Rechtsaufsicht der Hochschulen so weit wie möglich zurück
  • dafür bekommt das Wissenschaftsministerium die Möglichkeit, einen Präsidenten abzuberufen (Befürchtung: z.B. wenn er zu progressiv ist)

Lehre

Es soll ein Gesamt-Lehrdeputat eingerichtet werden. Das legt fest, wie viel Lehre in Summe passieren muss, diese soll aber flexibel verteilt werden können. Damit könnten evtl. forschungsstarke Professuren kaum noch Lehre halten.

Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaWs) sollen Forschungsprofessuren bekommen, die 0 SWS Lehre halten sollen.

Promotionsrecht für HaWs geplant, um dort wissenschaftlichen Nachwuchs binden zu können.

Es soll möglich werden, Lehrbefähigung durch Leitung einer Arbeitsgruppe zu erhalten.

Verschlankung des Berufungsrechts: Verankerung des Tenure-Tracks, Ermöglichung von Findungskommissionen

Einflussnahme durch das Land

Der Freistaat möchte über numerische Indizes Einfluss nehmen, wie die Gelder in der Uni genutzt werden -> Zielvereinbarung

Spannend ist, ob die Verfehlung einer solchen Vereinbahrung dann reicht um den Präsidenten abzuberufen. Wahrscheinlich aber nicht.

Quo vadis?

Wenn wir uns äußern, dann jetzt. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz vor SoSe-Beginn durch ist.

Es gibt Punkte im Gesetz (z.B. Wegfall der Gremienstrukturen, reine Rechtsaufsicht), die wahrscheinlich verfassungswidrig sind (Urteil von 1973 - Hochschullehrer:innen werden als Träger:innen der Wissenschaftsfreiheit festgelegt, darum haben sie auch u.a. immer einen Sitz Mehrheit. Es wird aber auch festgelegt, dass der Freistaat sicher stellt dass Wissenschaftsfreiheit gilt). Mit dieser Argumentation ist auch die Abberufung des Präsidenten wahrscheinlich verfassungswidrig.

Sobald das Gesetz durch ist, wird also wahrscheinlich dagegen geklagt.

Wir sollten uns auf inhaltliche Punkte konzentrieren, da wir keine Jurist:innen sind.

Aus Würzburg wird besonders kritisch angemerkt, dass die studentische Einflussnahme durch die Streichung der Universitätsstrukturen in Gefahr ist.

Wollen wir dazu etwas schreiben? Ja!

Ein Papier in dem Ausmaß, wie es im WiSe 18 zur Novellierung des Berliner HSG gegeben hat ist nicht sinnvoll und unrealistisch. Wir sollten uns die wesentlichen Punkte rausgreifen und dazu was schreiben.

Es gibt auch viele Punkte, zu denen uns die Expertise fehlt. Darum stimmt Gabriel dem obigen Vorgehen zu.

Sollen wir nur pöbeln oder produktive Gegenvorschläge geben? Das kommt ein wenig drauf an, ob uns etwas einfällt.

Wir sollten sammeln wozu wir uns äußern wollen, dann kann man schauen ob uns was produktives einfällt.

Sammlung, wozu wir uns äußern wollen

So nicht anders kommentiert, finden wir die genannten Punkte kacke.

  • Ordnungs- und Gremienstruktur
  • Gesamt-Lehrdeputat
  • Lehrbefähigung durch Gruppenleitung
  • Berufungsprozess: Feststellung der Befähigung statt Findungsverfahren -> Transparenz
  • Forschungsprofessuren (an HaWs)
  • Einflussnahme des Ministeriums bei Studiengängen -> positiv
  • Deutschkurse in fremdsprachigen Studiengängen: Möglichkeit ist gut, Belegungspflicht kritisch -> Anrechnungsfähigkeit?
  • Unternehmerische Hochschule, Gründungsfreisemester
  • Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer:innen

Struktur der Reso

Beim BerlHG wurde nach inhaltlichen Schwerpunkten strukturiert (Studium, Prüfungen, Gleichstellung, etc).

Gabriel sieht zwei Optionen:

  • Orientierung an der Struktur des Eckpunkt-Papiers
  • Schöne Prosa, thematisch strukturiert

Prosa ist wohl angebrachter, aber mit mehr Aufwand verbunden. Nachdem die Struktur der Eckpunkte eher seltsam ist, basteln wir da wohl was eigenes.

Geplanter Termin für eine Schreib-Session: Mittwoch 19 Uhr

Oberpunkte

1. Trennung von Forschung und Lehre

2. Einflussnahme von Studierenden und anderen Statusgruppen

3. Internationalisierung

Adressat:innen

  • Staatsminister Wissenschaft
  • Hochschulleitungen Bayern
  • Wissenschaftspolitische Sprecher:innen
  • Ausschussvorsitzender Wissenschaft und Kunst
  • LAK Bayern
  • Der Söder Maggus



Zusammenfassung/Ausblick