SoSe19 AK Vereinsfinanzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. August 2019, 14:22 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Jens (Siegen), Andy (Würzburg), Marcus (Alumnus)
Wir bieten an über Vereinsfinanzen zu sprechen. Das beinhaltet einen Austausch darüber, was steuerlich/buchhalterisch getan werden muss, sowie den korrekten Umgang mit Einnahmen und Ausgaben.
Wir laden dafür alle ein, die entweder bereits in einem Verein tätig sind oder dabei sind einen zu gründen, bzw. die Finanzen eines Vereins übernehmen wollen. Insbesondere sind auch zukünftige ZaPF-Orgas eingeladen, den AK zu besuchen, da wir sicher auch auf die Strukturen des ZaPF e.V. eingehen werden.
Die konkreten Themen, die angesprochen werden hängen sehr davon ab, wer denn so da sein wird. Mögliche Themen könnten unserer Meinung nach sein:
- Vereinsbuchführung
- wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb/ideeller Bereich/Zweckbetrieb
- Gemeinnützigkeit eines Vereins
- Kassenprüfung
- Vereinsstrukturen
- Hier könnte dein Thema stehen!
- ...
Protokoll
09.06.2019
- Beginn
- 10:31 Uhr
- Ende
- 12:030Uhr
- Redeleitung
- Andy (Würzburg)
- Jens (Siegen)
- Protokoll
- Marcus (Alumnus)
- Julian (Stuttgart)
- Anwesende Fachschaften
Universität Augsburg, Universität Bayreuth, Freie Universität Berlin, Technische Universität Berlin, Technische Universität Darmstadt, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald, Universität Heidelberg, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Universität Rostock, Universität Siegen, Universitas Saccos Veteres, Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
Universität Stuttgart
Ca. 15 Personen anwesend;
https://hackmd.wuerzburg18.de/wgksCZ2YR5CuKcq2N5BU2g#
Austauschrunde
Es wird in einer Runde von Vorkenntnisse der AK-Teilnehmer*innen berichtet:
- Vorerfahrung durch eigenen Verein und ZaPF e.V. als Finanzer
- demnächst Kassenwart in bestehendem Verein
- Zweifaches Gründungsmitgied, einmal Satzung mitgeschrieben und Vorstand sowie ZaPF e.V. Erfahrungen, BMBF Erfahrung
- Finanzererfahrung über ZaPF*Orga, ZaPF e.V. Tätigkeit, BMBF Erfahrung
- FSR und ZaPF Finanzen
- ZaPF Finanzer
- Vorstand des Fachschaftsfördervereins
- Erfahrung mit Problemen beim Erhalt der Gemeinnützigkeit, da Gründer*innen des Vereins das nicht so gut hinbekommen haben
- Vereinserfahrung Fachschaft
- keine Erfahrung im Verein, Verein ist aber in der Fachschaft finanzieller Träger
- keine Vereinserfahrung, aber Hoffnung auf Kompetenz durch den AK
- Frage: Wieviel Arbeit macht so ein Verein, damit man das nicht privat regeln muss
- Finanzer Erfahrung in einem Verein, geteilt mit anderer Fachschaft
- keine Hintergrunderfahrung, möchte etwas lernen
- Finanzerfahrung mit Absolventenverein
- Vereinsgründung um Privatkonto aufzulösen ist im Gange, stockt etwas
- bisher Privatkonto, interessiert an Vereinsgründung
- Möchte Wissen über Vereinsfinanzen erlangen, weil Finanzertätigeit ansteht
Anmerkung: Alles was in diesem Protokoll genannt wird ist nicht rechtskräftig und basiert im Zweifelsfall auf Halbwissen. Immer eine rechtliche Beratung einholen!
Gemeinnützigkeit
Was ist ein gemeinnütziger Verein?
- Die Arbeit des Vereins ist einem gemeinnützigen Zweck gewidmet, das muss die Hauptsache des Vereins sein: Förderung des gemeinnützigen Zwecks
- Steuerliche Vorteile werden vom Staat gewährleistet, wenn ein gemeinnütziger Zweck vorliegt
- Satzungspassus Gemeinnützigkeit: "Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."
- Spenden sind für Firmen von Vorteil, weil steuerlich absetzbar und prestigeträchtig (Vereine können und müssen Spendenquittungen ausstellen als Beleg)
- Aufteilung in geschäftsführenden Vorstand und Gesamtvorstand
Pflichten der Gemeinnützigkeit
- Verein darf keine roten Zahlen schreiben (es wird kein Geld erwirtschaftet, dass man für den gemeinnützigen Zweck nutzen kann)
- Verein darf nicht zu viel Gewinn machen, weil man dann ein wirtschaftlicher Betrieb wäre. Rücklagen sind aber grundsätzlich erlaubt.
- Ziel ist eine Bilanz bei 0
- Verein muss aktiv sein
- nicht immer die gleichen drei Leute
- Mehr als das Minimum der Mitglieder langfristig nötig
- Mitgliedsbeiträge sind möglich, aber nicht nötig
- In einer Satzung müssen bestimmte Sachen geregelt sein (Vorstand, Mitglieder müssen definiert sein, Gemeinnützigkeit muss drin stehen, etc. Darüber hinaus ist man sehr frei in den Formulierungen bzw. Regeln des Vereins)
- Zwischenfrage: Wie kann man beschränken, wer Mitglied in einem Verein sein kann?
- Man kann eine Definition erstellen, bei der z.B. drin steht, dass alle Studierenden der Universität xy Mitglied sein dürfen
- Zwecke von Vereinen können grundsätzlich auch die Beschaffung von Geldmitteln für Partys und andere Feierlichkeiten sein (über den Verein lassen sich bei Veranstaltungen auch Versicherungen abschließen, ist sinnvoll! Konditionen sind oft sehr gut. Es gibt auch spezielle Versicherungsmöglichkeiten für den Vorstand)
- ZaPF Orgas können und sollten sich um Versicherungen kümmern und diese über den Verein abschließen
- Beratung durch Versicherungen und Rechtsberatungen sehr empfehlenswert
- bei Fakultätsveranstaltungen wird die Versicherung evtl. auch von der Fakultät, AStA oder FSR übernommen -> im Einzelfall klären
- Bei Versicherungen muss man aufpassen, bei wem man sich versichert. Es gibt leider auch unseriöse Betreiber
- Steuerberater\*innen sind sinnvoll und hilfreich
- Man kann eine Fristverlängerung erreichen durch das Hinzuziehen einer Steuerberatung
- Ein einzelnes Beratungsgespräch ca. 100€ (ist von der Steuer absetzbar, falls Verein Steuern zahlen muss)
- Evtl. auf Kulanzbasis Rabatte bei gemeinnützigen Vereinen
- Wichtig ist es, alle Dokumente und Rechnungen gut zu archivieren und zu sichern, da man sonst große Probleme bei der Steuererklärung bekommt
- Die Steuererklärung möglichst so gestalten, dass das Finanzamt wenig Arbeit hat, dann gibt es auch keine Rückfragen, die dann mehr Arbeit und vielleicht sogar Probleme generieren
- Dokumentation der Finanzen
- Kontobewegung
- Barkasse (Da diese oft schwierig zu dokumentieren ist, sollten so wenige Transaktionen wie möglich bar stattfinden)
- Sachspenden an einen Verein sind möglich
- Spendenformulare finden sich als offizielle Dokumente vom Bund im Internet
- Spenden können auch auf einer Homepage o.ä. aufgezählt werden
- Zählt nicht als Sponsoring, wenn sie als Spender kenntlich gemacht wurden. Es darf keine Gegenleistung für das Geld stattfinden (speziell im Internet: keine Verlinkung auf Spender, dann ist es nämlich eine werbende Gegenleistung)
- Auch Logo möglich, aber keine Werbung!
Verschiedene Betriebsarten zur Abrechnung bei gemeinützigen Vereinen
- Ideeller Betrieb
- Vorstandsversicherung
- Mitgliedsbeiträge
- öffentliche Förderung (Also z.B. BMBF bei ZaPF)
- Verwaltungsausgaben etc.
- Wirtschaftlicher Zweckbetrieb
- Einnahme von Geldern durch Wirtschaften möglich
- dient der unmittelbaren Verwirklichung der Satzungszwecke
- Konkurrenz zu wirtschaftlichen Unternehmen soll minimal sein
- die wirtschaftliche Betätigung ist für die Verwirklichung der Satzungsszwecke unentbehrlich (hat direkt mit dem Zweck zu tun)
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Tätigkeiten, die dazu dienen, Geld einzunehmen
- kein längerfristiger Verlust
- keine Umsatzsteuer unter 17.500€ (pro Jahr) Umsatz
- über 35.000€: Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer
- Konkurrenz zu wirtschaftlichen Unternehmen soll minimal sein
- Beispiele:
- Sponsoring
- Verkauf von Merchandising-Artikeln
- allgemein das, was nicht mehr unter Zweckbetrieb fällt
Sonstiges
Professoren haben vor Jahren einen Verein gegründet, um Studierende zu unterstützen. Dient auch als Alumniverein. Es sind also Studierende und Nicht*Studierende im Verein. Wie ist das so bei euch mit Mitgliedern?
- Verein wird nur als Verwaltungsstruktur gesehen, d.h. er wird nicht außerhalb der Fachschaft wahrgenommen.
- Verein ist ähnlich, allerdings werden Leute in der Regel bei Mitgliederversammlungen aufgenommen (aktive Studis). Wir haben einen Mechanismus, um Leute wieder rauszuschmeißen, die Karteileichen sind.
- Die Finanzentscheidungen werden von der Fachschaftssitzung getroffen. Die Menschen in der Sitzung müssen keine Mitglieder sein. Vorstand muss sich an Entscheidung halten (steht so in der Satzung).
- Verein speist sich aus Studierenden, die bei Veranstaltungen mitorganisert haben. Ohne Studierendenstatus kann man nur Ehrenmitglied sein (kein Stimmrecht). Ehrenmitgliedschaft ist in der Satzung definiert, kein allgemeingültiges Ding. Mitglieder, die aufhören, werden zu Ehrenmitgliedern.
Nicht eingetragene Vereine sind oftmals kostengünstiger, da bei eingetragenen Vereinen für jede Änderung des Vorstands ein Betrag gezahlt werden muss.
Zusammenfassung/Ausblick
Es wurde sich über die grundsätzlichen Regelungen und Anforderungen ausgetauscht, die gemeinnützige Vereine betreffen. Zusätzlich haben die Anwesenden viel über die jeweiligen Zwecke und Nutzen berichtet, die Vereine bei ihnen haben oder generell haben können. Insgesamt hat ein erfolgreicher Austausch über das Thema stattgefunden.
Ein konkreter Folge-AK ergibt sich nicht, aber es kann in Zukunft sicherlich ähnliche AKs geben, da der Informationsbedarf groß und das Thema quasi unerschöpflich ist.