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WiSe18 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Chantal (Diskussion | Beiträge)
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===== 9. Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen =====
===== 9. Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen =====
Transparenz in der Drittmittel-finanzierten Forschung
'''Transparenz in der Drittmittel-finanzierten Forschung''' Wir halten Transparenz bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten im Interesse Dritter für notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten folgende Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen:
Wir halten Transparenz bei
# Titel des Projekts
der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten im Interesse Dritter für
# Hochschule mit Organisationseinheit
notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten folgende
# Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung
Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen:
# Projekt- und Vertragslaufzeit
1) Titel des Projekts
# Gesamtsumme
2) Hochschule mit Organisationseinheit
# Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen, u. a. Art, Dauer und Umfang
3) Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung
 
4) Projekt- und Vertragslaufzeit
''Positionspapier zur Transparenz in der Drittmittelforschung''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise15/Transparenz_in_der_Drittmittelforschung/Stellungnahme_WiSe15_Transparenz_in_der_
5) Gesamtsumme
6) Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschrän-
kungen, u. a. Art, Dauer und Umfang
Positionspapier zur Transparenz in der Drittmittelforschung<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise15/Transparenz_in_der_Drittmittelforschung/Stellungnahme_WiSe15_Transparenz_in_der_
Drittmittelforschung.pdf</ref>
Drittmittelforschung.pdf</ref>
Zusätzlich muss am Projektende ein Abschlussbericht veröffentlicht werden.
Zusätzlich muss am Projektende ein Abschlussbericht veröffentlicht werden.


Friedensbindung
'''Friedensbindung''' Im Berliner Hochschulgesetz fehlt bisher die Verpflichtung zur zivilen Forschung. Diese Verantwortung soll bei den Aufgaben der Hochschule im Gesetz verankert werden.
Im Berliner Hochschulgesetz fehlt bisher die Verpflichtung zur
zivilen Forschung. Diese Verantwortung soll bei den Aufgaben der Hochschule
im Gesetz verankert werden.


===== 10. Psychologische Erstberatung =====
===== 10. Psychologische Erstberatung =====