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WiSe18 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Chantal (Diskussion | Beiträge)
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Um dies zu gewährleisten müssen Promovierendenzentren an den Hochschulen
Um dies zu gewährleisten müssen Promovierendenzentren an den Hochschulen
mit den Aufgaben:
mit den Aufgaben:
• Zulassung zur Promotion und Zuordnung der fachlichen Betreuung,
*Zulassung zur Promotion und Zuordnung der fachlichen Betreuung,
• Finanzielle und arbeitsrechtliche Organisation des Promotionsvorhabens,
* Finanzielle und arbeitsrechtliche Organisation des Promotionsvorhabens,
• Bestellung der Gutachter der Doktorarbeit,
* Bestellung der Gutachter der Doktorarbeit,
• Unterstützung und Weiterbildung in Fragen der Lehre,
* Unterstützung und Weiterbildung in Fragen der Lehre,
• Überfachliche Weiterbildung,
* Überfachliche Weiterbildung,
• Ombudsstelle
* Ombudsstelle
eingerichtet werden.
eingerichtet werden.
Die Lehrtätigkeit Promovierender ist eine der Säulen universitärer Lehre. Die
Die Lehrtätigkeit Promovierender ist eine der Säulen universitärer Lehre. Die