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===== 8. Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ===== | ===== 8. Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ===== | ||
Qualifizierungsstellen | '''Qualifizierungsstellen''' Für Arbeitsverhältnisse mit einem Qualifikationsziel fordern wir folgende Standards: | ||
Arbeitsverhältnisse auf Qualifizierungsstellen an Hochschulen werden grundsätzlich auf Basis von 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen. In begründeten Ausnahmen (Teilzeit) darf hiervon in Absprache mit den Arbeitnehmenden abgewichen werden. Wird ein Arbeitsverhältnis mit weniger als 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen, so ist eine Mehrarbeit über das vertraglich festgesetzte Maß unzulässig. Es stehen mindestens 50 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit zur Erreichung des Qualifikationszieles zur Verfügung. | |||
Arbeitsverhältnisse auf Qualifizierungsstellen an Hochschulen werden | |||
'''Dauerstellen''' Die ZaPF fordert die Schaffung unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau. | |||
In begründeten Ausnahmen (Teilzeit) darf hiervon in Absprache mit den | |||
Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau kann es zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre, effizientem Wissenstransfer und einer Steigerung der Attraktivität der Karriere in der Wissenschaft kommen. | |||
Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen, so ist eine Mehrarbeit | |||
über das vertraglich festgesetzte Maß unzulässig. Es stehen mindestens 50 | ''Siehe Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose17/mittelbau/mittelbau.pdf</ref> | ||
zur Verfügung. | |||
Dauerstellen | |||
Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im | |||
Insbesondere müssen Daueraufgaben durch unbefristete Anstellungen abgedeckt | Insbesondere müssen Daueraufgaben durch unbefristete Anstellungen abgedeckt | ||
sein. | sein. | ||
Siehe Resolution zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise15/WissZeitVG/Stellungnahme_WiSe15_WissZeitVG.pdf</ref> | |||
Gute Wissenschaftliche Praxis | ''Siehe Resolution zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise15/WissZeitVG/Stellungnahme_WiSe15_WissZeitVG.pdf</ref> | ||
'''Gute Wissenschaftliche Praxis''' Forschung nach den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis ist in allen Bereichen der Wissenschaft anzustreben. | |||
Als konkrete Maßnahme sehen wir die Notwendigkeit der Einrichtung | |||
Als konkrete Maßnahme sehen wir die Notwendigkeit der Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen auf Landesebene. | |||
===== 9. Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen ===== | ===== 9. Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen ===== | ||