Weitere Optionen
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# Dass Hochschulgrade in genderneutraler Form verliehen werden. | # Dass Hochschulgrade in genderneutraler Form verliehen werden. | ||
# Eine Änderung der Regelung zur Frauenbeauftragten, so dass die Anzahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten von der Anzahl der Studierenden der Hochschule abhängt, mindestens jedoch drei hauptberufliche Frauenbeauftragte pro Hochschule tätig sind. | # Eine Änderung der Regelung zur Frauenbeauftragten, so dass die Anzahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten von der Anzahl der Studierenden der Hochschule abhängt, mindestens jedoch drei hauptberufliche Frauenbeauftragte pro Hochschule tätig sind. | ||
# Zur Wahl der haupt- und nebenberuflichen Frauenbeauftragten | # Zur Wahl der haupt- und nebenberuflichen Frauenbeauftragten haben alle Mitglieder der Hochschule das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht setzt den Eintrag „weiblich” in der Geburtsurkunde voraus. | ||
# Eine hauptberuflich beauftragte Person zur Gender-Gleichstellung. | # Eine hauptberuflich beauftragte Person zur Gender-Gleichstellung. | ||
# Eine beauftragte Person für Studierende mit Behinderungen pro Fachbereich. | # Eine beauftragte Person für Studierende mit Behinderungen pro Fachbereich. | ||
# Eine beauftragte Person für Studierende mit Kindern, analog zu (5)Fachbereich. | # Eine beauftragte Person für Studierende mit Kindern, analog zu (5) pro Fachbereich. | ||
# Eltern-Kind-Zimmer, die KiTa-Standards erfüllen. | # Eltern-Kind-Zimmer, die KiTa-Standards erfüllen. | ||
# Die Möglichkeit, bei der Immatrikulation nicht-binäre Genderoptionen wählen zu können. | # Die Möglichkeit, bei der Immatrikulation nicht-binäre Genderoptionen wählen zu können. | ||