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==== Resolution zur geplanten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) ====
==== Resolution zur geplanten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) ====
Im Rahmen der geplanten Hochschulgesetz-Novellierung in Berlin hält die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) die folgenden Punkte für besonders relevant und sieht sie als Grundpfeiler eines neuen Gesetzes:
Im Rahmen der geplanten Hochschulgesetz-Novellierung in Berlin hält die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) die folgenden Punkte für besonders relevant und sieht sie als Grundpfeiler eines neuen Gesetzes:
# Studium
===== 1. Studium =====
## Im Zentrum des Studiums steht die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden. Ein Studium hat das Ziel, Menschen zum kritischen Denken und Hinterfragen anzuregen. Zudem soll der Abschluss des Studiums eine Berufsbefähigung gewährleisten. Die derzeitige alleinige Hauptzielsetzung einer Berufsqualifizierung lehnen wir ab.
# Im Zentrum des Studiums steht die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden. Ein Studium hat das Ziel, Menschen zum kritischen Denken und Hinterfragen anzuregen. Zudem soll der Abschluss des Studiums eine Berufsbefähigung gewährleisten. Die derzeitige alleinige Hauptzielsetzung einer Berufsqualifizierung lehnen wir ab.
2) Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung und freie Entfaltung. Wir
# Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung und freie Entfaltung. Wir lehnen daher Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen jeder Form ab. Die dafür notwendigen Kapazitäten an den Hochschulen sind zu schaffen.  
lehnen daher Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen jeder Form ab.
Die dafür notwendigen Kapazitäten an den Hochschulen sind zu schaffen.
Für Details siehe Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkun-
gen.1
3) Im Sinne der freien Entfaltung und der eigenständigen Persönlichkeitsent-
wicklung lehnen wir jede Art der Zwangsberatung von Studierenden ab.
Eine Beratung ist nur dann sinnvoll, wenn sie freiwillig und aus eigener
Entscheidung erfolgt. Daher sollen Beratungsangebote beworben und die
Kapazitäten geschaffen werden.
4) Derzeit beträgt der Arbeitsaufwandbei Studienfächern, die auf die Vor-
lesungszeit konzentriert sind, 50 - 60 Stunden pro Woche. Dies ist die
1
https://zapfev.de/resolutionen/wise16/Zugangs-Zulassungsbeschraenkung/Reso%
20gegen%20Zugangs-%20und%20Zulassungsbeschraenkungen.pdf


Folge einer Berechnung von Leistungspunkten an der oberen Grenze des in
''Für Details siehe Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise16/Zugangs-Zulassungsbeschraenkung/Reso%
den Akkreditierungsrichtlinien festgelegten Bereiches von 25-30 Zeitstun-
20gegen%20Zugangs-%20und%20Zulassungsbeschraenkungen.pdf</ref>
den/Leistungspunkt. Für eine Normalisierung der Arbeitsbelastung soll
 
der Maßstab von 1 LP = 25 Stunden Arbeit in Präsenz- und Selbststudium
# Im Sinne der freien Entfaltung und der eigenständigen Persönlichkeitsentwicklung lehnen wir jede Art der Zwangsberatung von Studierenden ab. Eine Beratung ist nur dann sinnvoll, wenn sie freiwillig und aus eigener Entscheidung erfolgt. Daher sollen Beratungsangebote beworben und die
angewendet werden.
Kapazitäten geschaffen werden.
5) Momentan bemisst sich die Regelstudienzeit an einem durchschnittlichen
# Derzeit beträgt der Arbeitsaufwand bei Studienfächern, die auf die Vorlesungszeit konzentriert sind, 50 - 60 Stunden pro Woche. Dies ist die Folge einer Berechnung von Leistungspunkten an der oberen Grenze des in den Akkreditierungsrichtlinien festgelegten Bereiches von 25-30 Zeitstunden/Leistungspunkt. Für eine Normalisierung der Arbeitsbelastung soll der Maßstab von 1 LP = 25 Stunden Arbeit in Präsenz- und Selbststudium angewendet werden.
Arbeitspensum von 30 LP pro Semester. Daraus ergibt sich bei einem
# Momentan bemisst sich die Regelstudienzeit an einem durchschnittlichen Arbeitspensum von 30 LP pro Semester. Daraus ergibt sich bei einem Bachelor mit 180 Leistungspunkten eine Regelstudienzeit von 3 Jahren. Hierbei ist das Wort „Regel“ irreführend, da aktuell die Regelstudienzeit nicht die durchschnittliche Studiendauer beschreibt, die höher liegt. Daher fordern wir die Leistungspunkte pro Semester bei 20-25 LP anzusetzen, so dass die Planstudienzeit zwischen 3.5 und 4.5 Jahre beträgt. Dies entspricht einer Annäherung an die real absolvierbaren Leistungspunkte pro Semester und erleichtert Studierenden im Vollzeitstudium, in einem Umfang arbeiten zu können, der den Lebenshaltungskosten gerecht wird.
Bachelor mit 180 Leistungspunkten eine Regelstudienzeit von 3 Jahren.
# Ein Teilzeitstudium ermöglicht das Studieren in Vereinbarkeit mit Arbeit, Familie und anderen Lebensbereichen. Diese Möglichkeit müssen alle Studierenden erhalten, weshalb das Recht auf ein Teilzeitstudium, ohne Begründung, im Berliner Hochschulgesetz verankert werden soll. Einzuschätzen, in welcher Zeit man sich welche Menge an Fachwissen aneignen kann, ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung und muss in freier Entscheidung möglich sein.
Hierbei ist das Wort „Regel“ irreführend, da aktuell die Regelstudienzeit
# Fachsemester definieren die Zeit, in der jemand in einen Studiengang bisher insgesamt eingeschrieben war. Bei Wechsel der Universität und Immatrikulation in den gleichen Studiengang wird die Person in das Fachsemester +1 eingestuft. Beim Wechsel des Studienganges in einen fachähnlichen oder fachnahen Studiengang wird die Person in das erste oder auf Antrag in ein höheres Fachsemester eingestuft. Die Hochschulsemester sind die Summe aller Fachsemester. Ein Teilzeitstudium führt zu einem anteiligen Fachsemester entsprechend des Verhältnisses der angestrebten Arbeitsbelastung zum Vollzeitstudium. Durch diese Abänderung der Handhabung von Fachsemestern schaffen wir Probleme beim Hochschulwechsel aus der Welt.
nicht die durchschnittliche Studiendauer beschreibt, die höher liegt. Daher
 
fordern wir die Leistungspunkte pro Semester bei 20-25 LP anzusetzen,
''Für Details siehe die Resolution zur Studierendenmobilität.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Mobilitaet/reso_mobilitaet.pdf</ref>
so dass die Planstudienzeit zwischen 3.5 und 4.5 Jahre beträgt. Dies
 
entspricht einer Annäherung an die real absolvierbaren Leistungspunkte
'''Semestergebühren''' Die ZaPF spricht sich gegen die Erhebung von Verwaltungs-
pro Semester und erleichtert Studierenden im Vollzeitstudium, in einem
Umfang arbeiten zu können, der den Lebenshaltungskosten gerecht wird.
6) Ein Teilzeitstudium ermöglicht das Studieren in Vereinbarkeit mit Ar-
beit, Familie und anderen Lebensbereichen. Diese Möglichkeit müssen
alle Studierenden erhalten, weshalb das Recht auf ein Teilzeitstudium,
ohne Begründung, im Berliner Hochschulgesetz verankert werden soll.
Einzuschätzen, in welcher Zeit man sich welche Menge an Fachwissen
aneignen kann, ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung und muss in freier
Entscheidung möglich sein.
7) Fachsemester definieren die Zeit, in der jemand in einen Studiengang bisher
insgesamt eingeschrieben war. Bei Wechsel der Universität und Immatri-
kulation in den gleichen Studiengang wird die Person in das Fachsemester
+1 eingestuft. Beim Wechsel des Studienganges in einen fachähnlichen
oder fachnahen Studiengang wird die Person in das erste oder auf Antrag
in ein höheres Fachsemester eingestuft. Die Hochschulsemester sind die
Summe aller Fachsemester. Ein Teilzeitstudium führt zu einem anteiligen
Fachsemester entsprechend des Verhältnisses der angestrebten Arbeitsbe-
lastung zum Vollzeitstudium. Durch diese Abänderung der Handhabung
von Fachsemestern schaffen wir Probleme beim Hochschulwechsel aus der
Welt.
Für Details siehe die Resolution zur Studierendenmobilität.2
Semestergebühren
Die ZaPF spricht sich gegen die Erhebung von Verwaltungs-
und Rückmeldegebühren aus. Wir sehen die Durchführung von Verwaltungs-
und Rückmeldegebühren aus. Wir sehen die Durchführung von Verwaltungs-
aufgaben im Rahmen des Studiums wie Immatrikulation, Prüfungsverwaltung
aufgaben im Rahmen des Studiums wie Immatrikulation, Prüfungsverwaltung
oder Rückmeldung als Kernaufgaben der Hochschulen, die ohne die Erhebung
oder Rückmeldung als Kernaufgaben der Hochschulen, die ohne die Erhebung
von Gebühren finanziert werden müssen.
von Gebühren finanziert werden müssen.
2
https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Mobilitaet/reso_mobilitaet.pdf


2. Prüfungen
===== 2. Prüfungen =====
Prüfungsan- und -abmeldungen
'''Prüfungsan- und -abmeldungen''' Prüfungsan- und abmeldungen werden von Hochschulen individuell gehandhabt und dienen oft einem logistischen Zweck. Dies geht teilweise soweit, dass selbst innerhalb einer Hochschule oft deutliche Unterschiede zu vermerken sind. Hier stehen die Fristen im Widerspruch zu Flexibilität und Studierendenfreundlichkeit.
Prüfungsan- und abmeldungen werden von Hoch-
 
schulen individuell gehandhabt und dienen oft einem logistischen Zweck. Dies
geht teilweise soweit, dass selbst innerhalb einer Hochschule oft deutliche Unter-
schiede zu vermerken sind. Hier stehen die Fristen im Widerspruch zu Flexibilität
und Studierendenfreundlichkeit.
In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere
In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere
Wochen vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen
Wochen vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen
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Eine Prüfungsanmeldung soll, falls sie denn explizit nötig ist, revidierbar sein.
Eine Prüfungsanmeldung soll, falls sie denn explizit nötig ist, revidierbar sein.
Diese Revision sollte so spät wie möglich vor der Prüfung durchführbar sein.
Diese Revision sollte so spät wie möglich vor der Prüfung durchführbar sein.
Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe die Resolution
für einen flexibleren Umgang mit Prüfungsan- und abmeldungen.3
Zwangsexmatrikulation
Studierende durch drohende Zwangsexmatrikulationter Druck zu setzen ist in unseren Augen unangemessen; es ersetzt selbstver-
antwortliches und selbstbestimmtes durch prüfungsorientiertes Studierenbehindert damit die freie Entfaltung. Die ZaPF spricht sich gegen sämtliche
Regelungen in Studienordnungen aus, welche den Fokus des Studiums vonAneignung von Wissen und persönlicher Entwicklung hin zu der Verhinderung
der eigenen Exmatrikulation verschieben. Insbesondere fordern wir, solche Rege-
lungen aufzuheben oder abzuändern, die auf eine Zwangsexmatrikulation hinaus
laufen können, insbesondere die Begrenzung der Anzahl von Prüfungsversuchen
oder die Zwangsberatungen.
Ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF findet man in der Resolution
zur Zwangsexmatrikulation.4
Symptompflicht
Die ZaPF spricht sich gegen die geforderte Angabe von Sym-
ptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. Wir fordern,
ausschließlich das Verfahren der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen analog
zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu ermöglichen.
Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe das Positionspapier
zur Symptompflicht auf Attesten 5 und die Resolution zu Prüfungsunfähigkeits-
bescheinigungen.6
3
https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Pruefungsanmeldung/reso_
pruefungsanmeldung.pdf
4
https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Zwangsexmatrikulation/
Zwangsexmatrikulation.pdf
5
https://zapfev.de/resolutionen/sose17/symptompflicht/PosPapier_
Symptompflicht.pdf
6
https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Pruefungsunfaehigkeit/
Pruefungsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf


3. Akkreditierung
''Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe die Resolution
für einen flexibleren Umgang mit Prüfungsan- und abmeldungen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Pruefungsanmeldung/reso_pruefungsanmeldung.pdf</ref>
 
'''Zwangsexmatrikulation''' Studierende durch drohende Zwangsexmatrikulationter Druck zu setzen ist in unseren Augen unangemessen; es ersetzt selbstverantwortliches und selbstbestimmtes durch prüfungsorientiertes Studierenbehindert damit die freie Entfaltung. Die ZaPF spricht sich gegen sämtliche Regelungen in Studienordnungen aus, welche den Fokus des Studiums vonAneignung von Wissen und persönlicher Entwicklung hin zu der Verhinderung der eigenen Exmatrikulation verschieben. Insbesondere fordern wir, solche Regelungen aufzuheben oder abzuändern, die auf eine Zwangsexmatrikulation hinaus laufen können, insbesondere die Begrenzung der Anzahl von Prüfungsversuchen oder die Zwangsberatungen.
 
''Ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF findet man in der Resolution
zur Zwangsexmatrikulation.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Zwangsexmatrikulation/
Zwangsexmatrikulation.pdf</ref>
 
'''Symptompflicht''' Die ZaPF spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. Wir fordern, ausschließlich das Verfahren der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu ermöglichen.
 
''Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe das Positionspapier
zur Symptompflicht auf Attesten''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose17/symptompflicht/PosPapier_Symptompflicht.pdf</ref> ''und die Resolution zu Prüfungsunfähigkeits-
bescheinigungen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Pruefungsunfaehigkeit/Pruefungsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf</ref>
 
===== 3. Akkreditierung =====
Die Qualitätssicherung im Rahmen von (System-)Akkreditierungen mussne Rückbindung an die demokratischen Hochschulgremien erfahren, da sonst
Die Qualitätssicherung im Rahmen von (System-)Akkreditierungen mussne Rückbindung an die demokratischen Hochschulgremien erfahren, da sonst
Verwaltungsstellen über die Ausgestaltung und Qualitätssicherung von Studien-
Verwaltungsstellen über die Ausgestaltung und Qualitätssicherung von Studien-