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Mecklenburg-Vorpommern, die Akkreditierungspflicht für Studiengänge im | |||
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hilft, einen einheitlichen Mindeststandard für den Aufbau von Studiengängen | |||
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Mecklenburg-Vorpommern können Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche für Ab- | |||
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Studierende. Damit wird mutwillig in Kauf genommen, dass Studierendenzah- | |||
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Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht. | |||
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In den vergangen Jahren hat sich der studentische Akkreditierungspool als | |||
Instanz zur Schulung von studentischen begutachtenden Personen in allen | |||
Bereichen rund um den Themenkomplex der Akkreditierung von Studiengängen, | |||
sowie als Kontaktquelle zu den studentischen begutachtenden Personen etabliert. | |||
Die ZaPF als Vertretung der Physikstudierenden wertschätzt und unterstützt | |||
die Arbeit des Pools und die dadurch gegebene Qualitätssicherung. | |||
Deshalb fordern wir, bei der Suche nach studentischen begutachtenden Personen | |||
auf den studentischen Akkreditierungspool zurückzugreifen und dessen Vorschlä- | |||
gen zu folgen. Eine Aquirierung von studentischen begutachtenden Personen | |||
auf anderen Wegen lehnen wir ab. Dies gilt sowohl für Programm- als auch für | |||
Systemakkreditierungsverfahren und interne Verfahren an systemakkreditierten | |||
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Des Weiteren rufen wir Fachschaften, die direkte Anfragen nach studentischen | |||
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diese Agenturen an den studentischen Akkreditierungspool weiterzuverweisen. | |||
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==== Resolution zum BAföG ==== | |||
Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften (ZaPF) be- | |||
grüßt die durch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek angestrebte Erhöhung | |||
des BAföG für 2019, jedoch geht diese Anpassungen aus der Sicht der ZaPF | |||
nicht weit genug. Um allen Studierenden die Finanzierung ihres Studiums zu er- | |||
möglichen, sprechen wir uns daher für eine Novellierung des BAföGs aus. Dabei | |||
sollte, neben realistischen Bezügen und Freibeträgen, die generelle Elternun- | |||
abhängigkeit beschlossen werden. Auch eine Verminderung des bürokratischen | |||
Aufwandes sollte als Teil dieser Umgestaltung angestrebt werden. | |||
Die momentane Situation der Elternabhängigkeit reduziert die Berechnung | |||
alleine auf das Einkommen der Eltern. Individuelle familiäre Faktoren und | |||
Probleme werden dabei nicht berücksichtigt und blockieren dadurch die benö- | |||
tigte Unterstützung durch das BAföG. Das kann dazu führen, dass Studierende | |||
diese Förderung nicht erhalten. Daher spricht sich die ZaPF für ein generelles | |||
elternunabhängiges BAföG und die jährliche dynamische Anpassung an die sich | |||
verändernden Lebenshaltungskosten aus. | |||
Im bisherigen BAföG-System entsteht durch die Bürokratie für Studierende | |||
und Behörden viel Aufwand. Eine Vereinfachung dieser, wie es auch das elter- | |||
nunabhängige BAföG erzielen würde, kann zu einer erheblichen Entlastung der | |||
Verwaltung, von Sacharbeiter*Innen und Studierenden führen. Insbesondere | |||
würde dies den Bearbeitungsprozess der Anträge beschleunigen und Planungssi- | |||
cherheit für Studierende erhöht. | |||
Für eine moderne Bildungsgesellschaft ist der zuverlässige Zugang zu Hoch- | |||
schulbildung unerlässlich. Die finanzielle Sicherung durch das BAföG würde | |||
hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. | |||
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==== Resolution gegen außeruniversitäre Werbung in Lern- und Lehrräumen ==== | |||
Die Zusammenkunft aller Physik Fachschaften (ZaPF) fordert die Unterlassung von Raumbranding<ref>Hörsaal- und Raumbranding bedeutet in diesem Fall den Verkauf von Namensrechten von Hörsälen und anderen Lehr- und Lernräumen. In konkreten Fällen kann dies das Anbringen von Firmenlogos am und im betroffenen Raum und an der Rauminfrastruktur, sowie die Eintragung des Namens ins Raumverwaltungssystem der Hochschule bedeuten.</ref> und außeruniversitärer Werbung<ref>Unter universitärer Werbung wird Werbung für direkt studien- und universitätsrelevante Veranstaltungen und Ähnliches von nicht kommerziellen Einrichtungen verstanden, außeruniversitäre Werbung ist Werbung, die nicht unter diese Einschränkung fällt.<ref> in allen Lern- und Lehrräumen (z.B. Bibliotheken, Hörsäle, Übungsräume, Praktikumsräume) bei Lehrbetrieb. Sinn der Lehrveranstaltungen und des Lernbetriebs ist es, dass Studierende, unbeeinflusst von Interessen Dritter, Fachinhalte erlernen und | |||
diskutieren, sowie Lehrende Lehrinhalte frei vermitteln können. Raumbranding steht zu diesem Prozess im Widerspruch. Auch ist Raumbranding insbesondere deshalb abzulehnen, da es eine sehr einseitige Form der Werbung darstellt, der sich die Teilnehmenden von Lehrveranstaltungen nicht entziehen können. Wir sehen die Entscheidung solcher Fragen als Grundsatzfrage an und fordern | |||
daher den offenen und transparenten Diskurs in den legitimierten Vertretungen aller Statusgruppen der Universität. | |||
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Version vom 19. Januar 2019, 12:58 Uhr
Resolutionen
Resolution zur Akkreditierungspflicht von Studiengängen in Mecklenburg-Vorpommern
Die ZaPF betrachtet mit Sorge die Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die Akkreditierungspflicht für Studiengänge im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes abzuschaffen. Die Akkreditierung hat sich als Mittel der Qualitätssicherung bewährt. Sie ist ein bundesweiter Stan- dard und europaweit anerkannt. Weiterhin sichert sie die Teilhabe verschiedener Parteien, insbesondere der Studierenden, an Qualitätssicherungsverfahren und hilft, einen einheitlichen Mindeststandard für den Aufbau von Studiengängen deutschlandweit zu etablieren.
Aufgrund ihrer weiten Verbreitung verlassen sich viele Arbeitgebende auf die Existenz akkreditierter Studiengänge. Durch den Wegfall dieses Merkmals in Mecklenburg-Vorpommern können Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche für Ab- solvent*innen dieser Studiengänge entstehen und mecklenburg-vorpommerische Hochschulen werden zunehmend unattraktiver für Studieninteressierte und Studierende. Damit wird mutwillig in Kauf genommen, dass Studierendenzah- len sinken, Studierendenmobilität eingeschränkt wird und die Hochschulen an Reputation verlieren.
Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht.
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Resolution zu studentischen begutachtenden Personen in Akkreditierungsverfahren
In den vergangen Jahren hat sich der studentische Akkreditierungspool als Instanz zur Schulung von studentischen begutachtenden Personen in allen Bereichen rund um den Themenkomplex der Akkreditierung von Studiengängen, sowie als Kontaktquelle zu den studentischen begutachtenden Personen etabliert. Die ZaPF als Vertretung der Physikstudierenden wertschätzt und unterstützt die Arbeit des Pools und die dadurch gegebene Qualitätssicherung.
Deshalb fordern wir, bei der Suche nach studentischen begutachtenden Personen auf den studentischen Akkreditierungspool zurückzugreifen und dessen Vorschlä- gen zu folgen. Eine Aquirierung von studentischen begutachtenden Personen auf anderen Wegen lehnen wir ab. Dies gilt sowohl für Programm- als auch für Systemakkreditierungsverfahren und interne Verfahren an systemakkreditierten Hochschulen.
Des Weiteren rufen wir Fachschaften, die direkte Anfragen nach studentischen begutachtenden Personen von Akkreditierungsagenturen erhalten, dazu auf, diese Agenturen an den studentischen Akkreditierungspool weiterzuverweisen.
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Resolution zum BAföG
Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften (ZaPF) be- grüßt die durch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek angestrebte Erhöhung des BAföG für 2019, jedoch geht diese Anpassungen aus der Sicht der ZaPF nicht weit genug. Um allen Studierenden die Finanzierung ihres Studiums zu er- möglichen, sprechen wir uns daher für eine Novellierung des BAföGs aus. Dabei sollte, neben realistischen Bezügen und Freibeträgen, die generelle Elternun- abhängigkeit beschlossen werden. Auch eine Verminderung des bürokratischen Aufwandes sollte als Teil dieser Umgestaltung angestrebt werden.
Die momentane Situation der Elternabhängigkeit reduziert die Berechnung alleine auf das Einkommen der Eltern. Individuelle familiäre Faktoren und Probleme werden dabei nicht berücksichtigt und blockieren dadurch die benö- tigte Unterstützung durch das BAföG. Das kann dazu führen, dass Studierende diese Förderung nicht erhalten. Daher spricht sich die ZaPF für ein generelles elternunabhängiges BAföG und die jährliche dynamische Anpassung an die sich verändernden Lebenshaltungskosten aus.
Im bisherigen BAföG-System entsteht durch die Bürokratie für Studierende und Behörden viel Aufwand. Eine Vereinfachung dieser, wie es auch das elter- nunabhängige BAföG erzielen würde, kann zu einer erheblichen Entlastung der Verwaltung, von Sacharbeiter*Innen und Studierenden führen. Insbesondere würde dies den Bearbeitungsprozess der Anträge beschleunigen und Planungssi- cherheit für Studierende erhöht.
Für eine moderne Bildungsgesellschaft ist der zuverlässige Zugang zu Hoch- schulbildung unerlässlich. Die finanzielle Sicherung durch das BAföG würde hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
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Resolution gegen außeruniversitäre Werbung in Lern- und Lehrräumen
Die Zusammenkunft aller Physik Fachschaften (ZaPF) fordert die Unterlassung von Raumbranding[1] und außeruniversitärer Werbung<ref>Unter universitärer Werbung wird Werbung für direkt studien- und universitätsrelevante Veranstaltungen und Ähnliches von nicht kommerziellen Einrichtungen verstanden, außeruniversitäre Werbung ist Werbung, die nicht unter diese Einschränkung fällt.<ref> in allen Lern- und Lehrräumen (z.B. Bibliotheken, Hörsäle, Übungsräume, Praktikumsräume) bei Lehrbetrieb. Sinn der Lehrveranstaltungen und des Lernbetriebs ist es, dass Studierende, unbeeinflusst von Interessen Dritter, Fachinhalte erlernen und diskutieren, sowie Lehrende Lehrinhalte frei vermitteln können. Raumbranding steht zu diesem Prozess im Widerspruch. Auch ist Raumbranding insbesondere deshalb abzulehnen, da es eine sehr einseitige Form der Werbung darstellt, der sich die Teilnehmenden von Lehrveranstaltungen nicht entziehen können. Wir sehen die Entscheidung solcher Fragen als Grundsatzfrage an und fordern daher den offenen und transparenten Diskurs in den legitimierten Vertretungen aller Statusgruppen der Universität.
- ↑ Hörsaal- und Raumbranding bedeutet in diesem Fall den Verkauf von Namensrechten von Hörsälen und anderen Lehr- und Lernräumen. In konkreten Fällen kann dies das Anbringen von Firmenlogos am und im betroffenen Raum und an der Rauminfrastruktur, sowie die Eintragung des Namens ins Raumverwaltungssystem der Hochschule bedeuten.
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