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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Version vom Abschlussplenum 2018 in Würzburg
Chantal (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
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== 4 Abstimmungen und Wahlen ==
== 4 Abstimmungen und Wahlen ==


Dieser Abschnitt regelt die Abstimmungen und Meinungsbilder des ZaPF-Plenums sowie die Wahlmodi für Personenwahlen. Die Beschlussfähigkeit für Abstimmungen und Personenwahlen ist gegeben, wenn ''zwanzig Physikfachschaften''im Plenum anwesend sind.
Dieser Abschnitt regelt die Abstimmungen und Meinungsbilder des ZaPF-Plenums sowie die Wahlmodi für Personenwahlen. Vom üblichen Modus für Personenwahlen abweichende Bestimmungen werden in einem eigenen Unterabschnitt geregelt, die verbleibenden Regelungen für Personenwahlen sind davon unbenommen. Die Beschlussfähigkeit für Abstimmungen und Personenwahlen ist gegeben, wenn ''zwanzig Physikfachschaften'' im Plenum anwesend sind.
Die Beschlussfähigkeit ist ausschließlich für Abstimmungen und Personenwahlen entsprechend dieser Geschäftsordnung notwendig. Nur das Plenum betreffende Abstimmungen können ohne Beschlussfähigkeit durchgeführt werden, dies betrifft insbesondere die Wahl der Sitzungsleitung und der Protokollführung, sowie das Sitzungsende.
Die Beschlussfähigkeit ist ausschließlich für Abstimmungen und Personenwahlen entsprechend dieser Geschäftsordnung notwendig. Nur das Plenum betreffende Abstimmungen können ohne Beschlussfähigkeit durchgeführt werden, dies betrifft insbesondere die Wahl der Sitzungsleitung und der Protokollführung, sowie das Sitzungsende.
Die Sitzungsleitung übt die Funktion des Wahlausschusses für offene Abstimmungen und Wahlen aus. Für geheime Abstimmungen und Wahlen wird ein Wahlausschuss von der Sitzungsleitung bestimmt. Hierbei darf kein Mitglied des Wahlausschusses selbst zur Wahl stehen.
Die Sitzungsleitung übt die Funktion des Wahlausschusses für offene Abstimmungen und Wahlen aus. Für geheime Abstimmungen und Wahlen wird ein Wahlausschuss von der Sitzungsleitung bestimmt. Hierbei darf kein Mitglied des Wahlausschusses selbst zur Wahl stehen.
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#Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren.
#Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren.
#Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen: Die Kandidierenden stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der Kandidierenden zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Eine kandidierende Person gilt als gewählt, wenn die Person mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens elf Ja-Stimmen''erhält und die Wahl annimmt. Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen. Sollten mehr Kandidierende gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt.
#Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen: Die Kandidierenden stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der Kandidierenden zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Eine kandidierende Person gilt als gewählt, wenn die Person mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens elf Ja-Stimmen''erhält und die Wahl annimmt. Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen. Sollten mehr Kandidierende gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt.
#Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle anwesenden natürlichen Personen.
#Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
#Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt per Wahl durch Zustimmung aus einem Pool von teilnehmenden Personen der ZaPF. Bewerbungen hierfür müssen bis spätestens zu Beginn des Anfangsplenums in schriftlicher Form an eine, bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der ZaPF durch die ausführende Fachschaft bekanntzugebende, Adresse erfolgen.
Der so bestimmten Gruppe muss anschließend mit absoluter Mehrheit vom Plenum das Vertrauen ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gelten. Sind die ersten sechs Personen genannter Gruppe vom gleichen Geschlecht, ersetzt die Person eines anderen Geschlechts mit den meisten Stimmen die sechste Person in der Rangfolge. Sollten sich nur Personen eines Geschlechts beworben haben, ist diese Regelung irrelevant.


Bei weniger als sieben sich bewerbenden Menschen muss der kompletten Gruppe das Vertrauen mit absoluter Mehrheit vom Plenum ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gelten. Die Wahl durch Zustimmung entfällt hierbei.


Eine Personaldebatte findet nicht statt, die Kandidierenden dürfen sich jedoch dem Plenum vorstellen. Die Stimmverteilung wird nicht bekanntgegeben. Die gewählten Vertrauenspersonen werden in alphabetischer Reihenfolge vom Wahlausschuss veröffentlicht.
=== 4.3 Vertrauenspersonen ===
 
Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.


#Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle anwesenden natürlichen Personen.
#Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt per Wahl durch Zustimmung aus einem Pool von teilnehmenden Personen der ZaPF. Bewerbungen hierfür müssen bis spätestens zu Beginn des Anfangsplenums in schriftlicher Form an eine, bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der ZaPF durch die ausführende Fachschaft bekanntzugebende, Adresse erfolgen.
#Eine Personaldebatte findet nicht statt, die Kandidierenden dürfen sich jedoch dem Plenum vorstellen.
#Wahl durch Zustimmung ist durch den folgenden Algorithmus definiert:
#Wahl durch Zustimmung ist durch den folgenden Algorithmus definiert:
#*Jede wahlberechtigte Person erhält einen Wahlzettel mit einer Liste aller zur Wahl stehenden Personen.
#*Jede wahlberechtigte Person erhält einen Wahlzettel mit einer Liste aller zur Wahl stehenden Personen.
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#Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
#Die Stimmverteilung wird nicht bekanntgegeben. Die gewählten Vertrauenspersonen werden in alphabetischer Reihenfolge vom Wahlausschuss veröffentlicht.
#Der durch die Wahl bestimmten Gruppe muss anschließend das Vertrauen ausgesprochen werden. Dies geschieht falls nicht anders gewünscht per Handzeichen in offener Wahl. Sind die ersten sechs Personen genannter Gruppe vom gleichen Geschlecht, ersetzt die Person eines anderen Geschlechts mit den meisten Stimmen die sechste Person in der Rangfolge. Sollten sich nur Personen eines Geschlechts beworben haben, ist diese Regelung irrelevant.
#Bei weniger als sieben sich bewerbenden Personen muss der kompletten Gruppe das Vertrauen mit Zweidrittelmehrheit ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gilt. Die Wahl durch Zustimmung entfällt hierbei.
#Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.




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*Winter-ZaPF 2017 in Siegen,
*Winter-ZaPF 2017 in Siegen,
*Sommer-ZaPF 2018 in Heidelberg,
*Sommer-ZaPF 2018 in Heidelberg,
*und auf der Winter-ZaPF 2018 in Würzburg.
*Winter-ZaPF 2018 in Würzburg,
*und auf der Sommer-ZaPF 2019 in Bonn.




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=== Konkurrierende Anträge ===
=== Konkurrierende Anträge ===


Konkurriende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien:
Konkurrierende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien:
#Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern wollen.
#Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern wollen.
#Verschiede inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache.
#Verschiedene inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache.
 
[[Kategorie:GO und Satzung]]