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Satzung der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Colin He (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Version vom Abschlussplenum der Winter-ZaPF 2018 in Würzburg
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== §3 Aufgaben ==
== §3 Aufgaben ==


Die ZaPF findet einmal pro Semester statt und tagt öffentlich. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen und tritt mit den Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit oder an Dritte heran. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. Die ZaPF befasst sich mit studien- und hochschulrelevanten Themen. Sie besitzt kein allgemeinpolitisches Mandat, kann sich jedoch in Bezug auf hochschulpolitische Themen auch allgemeinpolitisch äußern. Hierbei muss ein Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen unmittelbar bestehen und deutlich erkennbar bleiben.
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt und tagt öffentlich. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen und tritt mit den Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit oder an Dritte heran. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften.
Die ZaPF befasst sich mit studien- und hochschulrelevanten Themen. Sie besitzt kein allgemeinpolitisches Mandat, kann sich jedoch in Bezug auf hochschulpolitische Themen auch allgemeinpolitisch äußern. Hierbei muss ein Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen unmittelbar bestehen und deutlich erkennbar bleiben.
== §4 Tagung ==
== §4 Tagung ==


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Bis zur Nachwahl bleibt ein unbesetztes Amt vakant. Bei der Nachwahl wird das Amt bis zum Ablauf der Restdauer der Amtszeit besetzt. Die Nachwahl findet zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf einem Abschlussplenum einer Tagung statt. Sollten nach einer Wahl Posten unbesetzt sein, bleiben sie vakant.
Bis zur Nachwahl bleibt ein unbesetztes Amt vakant. Bei der Nachwahl wird das Amt bis zum Ablauf der Restdauer der Amtszeit besetzt. Die Nachwahl findet zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf einem Abschlussplenum einer Tagung statt. Sollten nach einer Wahl Posten unbesetzt sein, bleiben sie vakant.
Falls mindestens zwei Drittel der Mitglieder eines Gremiums das Amt niederlegen, gelten auch die Ämter der übrigen Mitglieder dieses Gremiums als vakant.
Falls mindestens zwei Drittel der Mitglieder eines Gremiums das Amt niederlegen, gelten auch die Ämter der übrigen Mitglieder dieses Gremiums als vakant.
Für Amtszeiten sei ein Jahr definiert als die Zeit zwischen einer Sommer-ZaPF und der ihr nächsten nachfolgenden Sommer-ZaPF bzw. einer Winter-ZaPF und der ihr nächsten nachfolgenden Winter-ZaPF. Das Jahr beginnt mit dem Ende des Plenums in dem die Wahl für ein Organ turnusmäßig stattfindet. Es endet mit dem Plenum, in dem die Wahl zur Neubesetzung der entsprechenden Plätze des Organs turnusmäßig stattfindet, spätestens jedoch mit dem Ende der Tagung.
=== (a) Das ZaPF-Plenum ===
=== (a) Das ZaPF-Plenum ===


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Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen.
Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen.
Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden.
Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden.
Die Amtszeit eines Hauptverantwortlichen beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF, die des anderen zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF. Die Amtszeit der Hauptverantwortlichen beträgt ein Jahr.
Die Amtszeit eines Hauptverantwortlichen beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF, die des anderen zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF.
Die Amtszeit der Hauptverantwortlichen beträgt ein Jahr.
== §6 Satzungsänderungen ==
== §6 Satzungsänderungen ==


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*Winter-ZaPF 2015 in Frankfurt am Main,
*Winter-ZaPF 2015 in Frankfurt am Main,
*Sommer-ZaPF 2016 in Konstanz,
*Sommer-ZaPF 2016 in Konstanz,
*und der Sommer-ZaPF 2017 in Berlin.
*Sommer-ZaPF 2017 in Berlin,
*und auf der Winter-ZaPF 2018 in Würzburg.


[[Kategorie:GO und Satzung]]
[[Kategorie:GO und Satzung]]