Weitere Optionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
auf Fassung aus Siegen upgedatet |
||
| Zeile 23: | Zeile 23: | ||
=== 3.1 Antragsfristen und Antragsdurchführung === | === 3.1 Antragsfristen und Antragsdurchführung === | ||
#Antragsberechtigt sind alle teilnehmende Personen. | |||
#Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums schriftlich bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung werden in einem eigenen Absatz geregelt. | #Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums schriftlich bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung werden in einem eigenen Absatz geregelt. | ||
#Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. | #Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. | ||
| Zeile 48: | Zeile 49: | ||
#*zur Anzweiflung einer Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung) | #*zur Anzweiflung einer Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung) | ||
#*zur Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum (auch bekannt als "Vertagung auf das nächste Plenum bzw. die nächste ZaPF") * | #*zur Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum (auch bekannt als "Vertagung auf das nächste Plenum bzw. die nächste ZaPF") * | ||
#*Nichtbefassung * | #*Nichtbefassung auf dieser ZaPF * | ||
#*geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft) | #*geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft) | ||
#*Neuwahl der Sitzungsleitung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidaten | #*Neuwahl der Sitzungsleitung unter Benennung eines oder mehrerer Gegenkandidaten | ||
| Zeile 74: | Zeile 75: | ||
#Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich. | #Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich. | ||
#Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | #Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | ||
#Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller oder von der Hauptantragstellerin übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. | #Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller oder von der Hauptantragstellerin übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Die antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung ihres Antrages zurückzuziehen. | ||
#''Konkurriende Anträge'' sind einander widersprechende Anträge zur selben Sache. | |||
#Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst abzustimmen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | #Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst abzustimmen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | ||
#Beschlüsse zur Änderung dieser Geschäftsordnung bedürfen einer absoluten Mehrheit. Die Geschäftsordnungsanträge, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, können nur explizit und mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. | #Beschlüsse zur Änderung dieser Geschäftsordnung bedürfen einer absoluten Mehrheit. Die Geschäftsordnungsanträge, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, können nur explizit und mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. | ||
| Zeile 122: | Zeile 124: | ||
*Sommer-ZaPF 2016 in Konstanz, | *Sommer-ZaPF 2016 in Konstanz, | ||
*Winter-ZaPF 2016 in Dresden, | *Winter-ZaPF 2016 in Dresden, | ||
*und auf der | *Sommer-ZaPF 2017 in Berlin, | ||
*und auf der Winter-ZaPF 2017 in Siegen. | |||
| Zeile 150: | Zeile 153: | ||
Positionspapiere erfüllen den selben Zweck wie Resolutionen, aber haben keine eigenen Adressaten und sollen im Bericht des StAPFes und auf der Internetpräsenz der ZaPF in der Liste aller Resolutionen und Positionspapiere veröffentlicht werden. | Positionspapiere erfüllen den selben Zweck wie Resolutionen, aber haben keine eigenen Adressaten und sollen im Bericht des StAPFes und auf der Internetpräsenz der ZaPF in der Liste aller Resolutionen und Positionspapiere veröffentlicht werden. | ||
Selbstverpflichtungen sind ZaPF-interne Dokumente, die Aufträge an die Organe der ZaPF, z.B. den StAPF, geben. Selbstverpflichtungen können insbesondere dafür genutzt werden Arbeitsthesen eines Arbeitskreises festzuhalten, mit der Intention auf einer folgenden ZaPF einen weiteren Beschluss zu fassen. | Selbstverpflichtungen sind ZaPF-interne Dokumente, die Aufträge an die Organe der ZaPF, z.B. den StAPF, geben. Selbstverpflichtungen können insbesondere dafür genutzt werden Arbeitsthesen eines Arbeitskreises festzuhalten, mit der Intention auf einer folgenden ZaPF einen weiteren Beschluss zu fassen. | ||
=== Konkurrierende Anträge === | |||
Konkurriende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien: | |||
#Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern wollen. | |||
#Verschiede inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache. | |||