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#Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft. | #Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft. | ||
#Die antragsstellende Person muss im Plenum anwesend sein oder kann einen Vertreter oder eine Vertreterin benennen und muss dies der Sitzungsleitung mitteilen. Die Vertreterin oder der Vertreter ist dann die neue antragstellende Person. | #Die antragsstellende Person muss im Plenum anwesend sein oder kann einen Vertreter oder eine Vertreterin benennen und muss dies der Sitzungsleitung mitteilen. Die Vertreterin oder der Vertreter ist dann die neue antragstellende Person. | ||
# Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes geeignet nachvollziehbar machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge. | #Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes ''geeignet nachvollziehbar'' machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge. | ||
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#Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen: Die Kandidaten und Kandidatinnen stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der Kandidatinnen und Kandidaten zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, wenn er oder sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens elf Ja-Stimmen''erhält und die Wahl annimmt. Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen. Sollten mehr Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt. | #Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen: Die Kandidaten und Kandidatinnen stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der Kandidatinnen und Kandidaten zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, wenn er oder sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens elf Ja-Stimmen''erhält und die Wahl annimmt. Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen. Sollten mehr Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt. | ||
#Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Zur Wahl berechtigt sind alle anwesenden natürlichen Personen. | #Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Zur Wahl berechtigt sind alle anwesenden natürlichen Personen. | ||
#Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt per Wahl durch Zustimmung aus einem Pool von teilnehmenden Personen der ZaPF. Bewerbungen hierfür müssen bis spätestens zu Beginn des Anfangsplenums in schriftlicher Form an eine, bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der ZaPF durch die ausführende Fachschaft bekanntzugebende, Adresse erfolgen. | #Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt per Wahl durch Zustimmung aus einem Pool von teilnehmenden Personen der ZaPF. Bewerbungen hierfür müssen bis spätestens zu Beginn des Anfangsplenums in schriftlicher Form an eine, bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der ZaPF durch die ausführende Fachschaft bekanntzugebende, Adresse erfolgen. | ||
Der so bestimmten Gruppe muss anschließend mit absoluter Mehrheit vom Plenum das Vertrauen ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gelten. Sind die ersten sechs Personen genannter Gruppe vom gleichen Geschlecht, ersetzt die Person eines anderen Geschlechts mit den meisten Stimmen die sechste Person in der Rangfolge. Sollten sich nur Personen eines Geschlechts beworben haben, ist diese Regelung irrelevant. | |||
Bei weniger als sieben sich bewerbenden Menschen muss der kompletten Gruppe das Vertrauen mit absoluter Mehrheit vom Plenum ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gelten. Die Wahl durch Zustimmung entfällt hierbei. | |||
Eine Personaldebatte findet nicht statt, die Kandidaten und Kandidatinnen dürfen sich jedoch dem Plenum vorstellen. Die Stimmverteilung wird nicht bekanntgegeben. Die gewählten Vertrauenspersonen werden in alphabetischer Reihenfolge vom Wahlausschuss veröffentlicht. | |||
Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden. | |||
#Wahl durch Zustimmung ist durch den folgenden Algorithmus definiert: | #Wahl durch Zustimmung ist durch den folgenden Algorithmus definiert: | ||
#*Jede wahlberechtigte Person erhält einen Wahlzettel mit einer Liste aller zur Wahl stehenden Personen. | #*Jede wahlberechtigte Person erhält einen Wahlzettel mit einer Liste aller zur Wahl stehenden Personen. | ||
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#*In den darauf folgenden Durchgängen wird immer die Person mit den meisten Stimmen in den verbliebenen Wahlzetteln der Gruppe der gewählten Personen hinzugefügt und ihre Wahlzettel von den übrigen Wahlzetteln getrennt. Dies wird so lange wiederholt bis alle Plätze besetzt sind oder keine Wahlzettel mehr übrig sind. | #*In den darauf folgenden Durchgängen wird immer die Person mit den meisten Stimmen in den verbliebenen Wahlzetteln der Gruppe der gewählten Personen hinzugefügt und ihre Wahlzettel von den übrigen Wahlzetteln getrennt. Dies wird so lange wiederholt bis alle Plätze besetzt sind oder keine Wahlzettel mehr übrig sind. | ||
#*Sollten noch nicht alle Plätze in der Gruppe der gewählten Personen besetzt sein obwohl keine Wahlzettel mehr verblieben sind, werden die restlichen Plätze nach Anzahl der Stimmen in der ersten Runde besetzt. Bei Gleichstand entscheidet das Los. | #*Sollten noch nicht alle Plätze in der Gruppe der gewählten Personen besetzt sein obwohl keine Wahlzettel mehr verblieben sind, werden die restlichen Plätze nach Anzahl der Stimmen in der ersten Runde besetzt. Bei Gleichstand entscheidet das Los. | ||
#Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | #Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | ||
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== Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung == | == Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung == | ||
=== | === Geschäftsordnungsanträge === | ||
Geschäftsordnungsanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden und sind insbesondere als Korrektiv für eine Diskussion, die ihren roten Faden verloren hat, zu benutzen. | Geschäftsordnungsanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden und sind insbesondere als Korrektiv für eine Diskussion, die ihren roten Faden verloren hat, zu benutzen. | ||
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Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster Vorsicht angenommen werden. | Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster Vorsicht angenommen werden. | ||
Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist, inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung. | Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist, inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung. | ||
=== | === Beschlussfähigkeit bei zwanzig anwesenden Fachschaften === | ||
Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der Physikfachschaften. | |||
=== | === Mindestanzahl von Ja-Stimmen bei Personenzahlen === | ||
Das Minimum von elf Ja-Stimmen bewirkt, dass Kandidatinnen und Kandidaten mindestens die absolute Mehrheit der zur Beschlussfähigkeit notwendigen Stimmen erhalten muss. | Das Minimum von elf Ja-Stimmen bewirkt, dass Kandidatinnen und Kandidaten mindestens die absolute Mehrheit der zur Beschlussfähigkeit notwendigen Stimmen erhalten muss. | ||
=== Geeignete Form des Nachvollziehbarmachens === | |||
Es kann sehr schwer sein kleinste Änderungen in Texten nachzuvollziehen, es erleichtert die Arbeit im Plenum deswegen erheblich, wenn Änderungen bestehender Texte im einzelnen hervorgehoben sind. Dies kann z.B. durch ein Diff geschehen. | |||
=== Resolutionen, Positionspapiere und Selbstverpflichtungen === | |||
Resolutionen halten Positionen der ZaPF fest und werden vom StAPF an die im Antrag angegebenen Adressaten verschickt. | |||
Positionspapiere erfüllen den selben Zweck wie Resolutionen, aber haben keine eigenen Adressaten und sollen im Bericht des StAPFes und auf der Internetpräsenz der ZaPF in der Liste aller Resolutionen und Positionspapiere veröffentlicht werden. | |||
Selbstverpflichtungen sind ZaPF-interne Dokumente, die Aufträge an die Organe der ZaPF, z.B. den StAPF, geben. Selbstverpflichtungen können insbesondere dafür genutzt werden Arbeitsthesen eines Arbeitskreises festzuhalten, mit der Intention auf einer folgenden ZaPF einen weiteren Beschluss zu fassen. | |||