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====Resolution gegen Zugangs- und Zulassungbeschränkung==== | |||
Aufgabe der Hochschulen sollte es sein, jedem Menschen die Möglichkeit zu Bildung zu eröffnen und sie nicht vorzuselektieren. Die dafür notwendigen Kapazitäten sind gegebenenfalls aufzubauen.[[#NC1]] | |||
Dennoch gibt es an einigen Hochschulen (größtenteils formale) Zulassungsbeschränkungen und bei den meisten Physik-Masterstudiengängen zusätzlich Zugangsbeschränkungen, vor allem in Form von Grenznoten. Dies führt dazu, dass das Studium den Charakter eines Privilegs bzw. einer Belohnung, statt der eines Rechts bekommt und hat vor allem folgende Wirkungen: | |||
<div id="NC1">In der Physik herrscht weder in der Vergangenheit noch derzeit ein Mangel an Studienplätzen.Die Studiengangsdatenbank der Webseite www.hochschulkompass.de der Hochschulrektorenkonferenz ermöglicht für (fast) alle Studiengänge in Deutschland die Abfrage, ob sie zulassungsbeschränkt sind und welche Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind. Die Grenznoten der Zulassungsverfahren der letzten Semester lassen sich auf den Hochschulwebseiten recherchieren, die privat betriebene Webseite https://www.nc-werte.info/studiengang/physik/ pflegt eine Übersichtstabelle, in der diese Informationen zusammen getragen sind. Eine stichprobenartige Kontrolle ergab, dass diese Übersicht verlässlich ist.</div> | |||
Zur [[:Datei:Reso_gegen_Zugangs-_und_Zulassungsbeschraenkungen_WiSe16.pdf|Resolution gegen Zugangs- und Zulassungbeschränkung.]] | |||
=== Positionspapiere === | === Positionspapiere === | ||
Version vom 1. Februar 2017, 22:42 Uhr
Beschlüsse der ZaPF WiSe 16 in Dresden
Resolutionen zum WiSe 16 aus Dresden
Resolutionen
Empfehlung zum Engagement für eine bessere Hochschulfinanzierung
Die Hochschulen in Deutschland leiden schon seit einigen Jahren unter einer starken Unterfinanzierung. Fast jährlich finden Demonstrationen wegen mangelnder Finanzierung sowohl von Seiten der Studierenden als auch von Seiten der Hochschulen statt.
Abgeordnete und Ministerien erachten Themen allerdings am ehesten als wichtig, wenn möglichst viele einzelne Anfragen bei ihnen eingehen. Denn obwohl Demonstrationen eine große Öffentlichkeit herstellen, können viele kleine Aktionen und wiederholte Anfragen auch eine ähnliche Wirkung beziehungsweise ein Bewusstsein bei den Entscheidungsträger*innen erzielen. Dies wird hauptsächlich durch die stetige Wiederholung von vielen Anfragen erreicht. Wir zeigen damit, dass uns dieses Thema sehr wichtig ist.
Um die Situation an den Hochschulen zu verbessern, schlägt die Zusammenkunft aller Physikfachschaften deshalb folgende Handlungsmöglichkeiten vor:
- Einen öffentlichen (Foto)Wettbewerb über die schlimmsten Ecken der Uni, Postkartenaktion
- Eine Mängelliste (überfüllte Hörsäle, zu wenig Seminare, kaputte Bibliothek, keine Arbeitsplätze, Barrierefreiheit, kurze Öffnungszeiten durch fehlendes Personal,...) aufstellen
- Die/den örtlichen MdL/MdB einladen und über die Probleme reden
- Lokale Zeitungen mit den Problemen anschreiben
- Das zuständige Wissenschaftsministerium anschreiben
- Das Rektorat/die Studierendenvertretung anschreiben und bitten, das Gleiche zu machen
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften bittet darum dieHandlungsvorschläge an möglichst viele Fachschaften und Studierendenvertretungen zu versenden und begrüßt es, wenn unser Aufruf von möglichst vielen verschiedenen Stellen umgesetzt wird.
Zur Empfehlung zum Engagement für eine bessere Hochschulfinanzierung
Resolution zum Lehramt
Ohne die Empfehlung der ZaPF und der jDPG zur Ausgestaltung der Lehramtstudiengänge im Fach Physik (verabschiedet am 16.05.2010 in Frankfurt), dass an jeder Universität, die Physiklehrerinnen und -lehrer ausbildet, mindestens eine Fachdidaktikprofessur existieren soll, in Frage zu stellen, korrigiert die ZaPF ihre Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren (verabschiedet am 17.11.2013 in Wien) um folgende Punkte:
Das bestehende Verhältnis zwischen der Vermittlung der Anwendung und der Weiterentwicklung der Fachdidaktik soll zu Gunsten der Vermittlung an die Lehramtstudierenden angepasst werden.
Für die Berufung als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer der Fachdidaktik sieht die ZaPF eine abgeschlossene Promotion als unabdingbar. Diese soll im fachdidaktischen Bereich erfolgt sein. Darüber hinaus schätzt die ZaPF eine angemessene Praxiserfahrung als notwendig ein. Diese soll ca. 5 Jahre betragen und kann selbstverantwortlichen Unterricht an der Schule, das Ableisten des Vorbereitungsdienstes, Tätigkeit im Schulbuchverlag etc. umfassen.
Um einen aktuellen Praxisbezug zu gewährleisten und die fachdidaktische Forschung am konkreten Fall zu evaluieren, empfiehlt die ZaPF, dass Fachdidaktikprofessorinnen und -professoren einen Teil ihrer Arbeit als Schulunterricht einbringen.
Resolution zu den geplanten Studiengebühren in Baden-Württemberg
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat vor, Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in Höhe von 1.500 € pro Semester, für Zweitstudierende in Höhe von 650 € pro Semester einzuführen, sowie die Verwaltungskosten von 60 € auf 70 € zu erhöhen um die Lücken im Landeshaushalt zu schließen.
Wir, die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften, unterstützen die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg in ihrer Positionierung gegen dieses Vorhaben und sprechen uns gegen Studiengebühren jeglicher Form aus.
Aus gegebenem Anlass möchten wir aus dem Parteitagsbeschluss der GRÜNEN vom November 2008 mit dem Titel: „Grüne für klares Nein zu Studiengebühren“ zitieren: „Studiengebühren führen in eine hochschulpolitische Sackgasse“. „Die Unterfinanzierung [. . . ] muss über andere Wege überwunden werden, Studiengebühren sind das falsche Mittel dafür.“
Zur Resolution zu den geplanten Studiengebühren in Baden-Württemberg
Resolution zu Symptompflicht auf Attesten
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus.
An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen. Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung:
- Studierende müssen Ärzt*innen “freiwillig” von der Schweigepflicht entbinden
- Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden.
- Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensibler Daten birgt das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber gelangen.
Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen.
Zur Resolution zu Symptompflicht auf Attesten
Solidaritätsbekundung mit den Wissenschaftler*innen in der Türkei
Seit dem Putschversuch in der Türkei werden Wissenschaftler*innen in der Türkei systematisch drangsaliert und in ihrer Wissenschafts- und Reisefreiheit eingeschränkt.
In dem von der Erdogan-Regierung kreierten Klima ist keine freie Meinungsäußerung mehr möglich, da willkürliche Haft und sogar Folter befürchtet werden müssen. Aus diesem Grund ist auch keine freie Forschung mehr möglich.
Die ZaPF erklärt sich mit den Wissenschaftler*innen in der Türkei solidarisch und fordert die Bundesregierung auf, auf eine Verbesserung dieser Situation hinzuwirken, so dass alle Menschen in der Türkei wieder frei von Repression leben und arbeiten können.
Wir fordern weiterhin alle weiteren Empfänger dieser Resolution auf, sich ebenso mit den Forscher*innen in der Türkei zu solidarisieren.
Zur Solidaritätsbekundung mit den Wissenschaftler*innen in der Türkei
Resolution zum Studienführer
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften ist seit einiger Zeit dabei einen Studienführer zu erstellen. Dieser soll einerseits für Studieninteressierte wichtige Informationen enthalten, wenn sie sich für einen Studienort entscheiden. Zudem soll der Studienführer auch eine Wechseldatenbank enthalten, die es Bachelorstudierenden erleichtern soll zum Master eine passende Universität zu finden. Auch eine Detailansicht zu den einzelnen Studienfächern soll möglich sein.
Die Inhalte der Datenbanken sollen jeweils durch die Fachschaften geregelt werden und es soll ein Vergleich aufgrund objektiver Kriterien durchgeführt werden können. Zudem soll die Seite so gestaltet sein, dass sie einfach erweiterbar ist. Eine Ausweitung auf andere Fachbereiche soll in Zukunft, bei Interesse, möglich sein. Deshalb würden wir gerne wissen, ob
- ihr prinzipiell Interesse daran habt, dass auch eure Studienfächer auf der Seite mit abgebildet werden
- der momentane Anforderungskatalog an die Seite eure Studienfächer abbilden kann, und
- falls nicht: was ist nicht abbildbar?
Das Projekt befindet sich momentan im Planungsstadium. Das Release des Studienführers, zumindest für das Fach Physik, ist für Ende 2019 geplant.
Gerne könnt ihr uns für Rückfragen auch kontaktieren und die Verantwortlichen schauen (wenn es machbar ist zumindest per Skype) auf eurer Tagung vorbei.
Zur Resolution zum Studienführer
Resolution zur Verwendung von Taschenrechnern in der Schule
Die ZaPF schließt sich der Resolution der KoMa (siehe unten) mit folgendem Zusatz an:
Der vereinzelte, gezielte Einsatz von fortgeschrittenen Taschenrechnern oder sinnvollerweise entsprechenden Computerprogrammen liegt jedoch in der didaktischen Diskretion der einzelnen Lehrkräfte.
Resolution der KoMa:
„In den verschiedenen Bundesländern ist durch die Landesbildungsministerien der Einsatz von Taschenrechnern in Schulunterricht und Zentralabitur vorgeschrieben. Die Wahl des jeweiligen Systems und Gerätemodells bleibt den Schulen überlassen. Wir unterscheiden im Folgenden verschiedene Taschenrechner anhand ihrer Funktionalität und trennen dabei zwischen einfachen und fortschrittlichen Taschenrechnern. Wir fordern die Landesbildungsministerien dazu auf, bei zentralen Abiturprüfungen die Nutzung von fortschrittlichen Taschenrechnern nicht verpflichtend, sondern für Schüler optional anzubieten, um die Nutzung und Abhängigkeit im Unterricht zu verringern und dem momentanen Trend der stärkeren Nutzung entgegen zu wirken. Die wachsende Diskrepanz zwischen Schulmathematik und Hochschulmathematik soll somit reduziert werden. Weiter soll die Anschaffung der Taschenrechner im Sinne der Lehrmittelfreiheit den Schulen obliegen.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass diese Geräte nicht pauschal aus dem Unterricht ausgeschlossen werden sollten: Sie können unterstützend und zur Veranschaulichung von Sachverhalten vom Lehrer eingesetzt werden, um den Schülern einen sinnvollen Umgang mit fortschrittlichen Taschenrechnern beizubringen, deren Medienkompetenz zu stärken und Abwechslung in die Schulmethodik zu bringen. Die Bedienung von fortschrittlichen Taschenrechnern eignet sich jedoch nicht, um das grundlegende Erlernen von mathematischen Methoden zu ersetzen; fortschrittliche Taschenrechner sollten daher frühestens in der Oberstufe verwendetwerden. Unsere Forderungen erachten wir aus folgenden Gründen als notwendig: Aufgrund der Nutzung verschiedener Modelle mit unterschiedlichem Funktionsumfang entstehen von Schule zu Schule Unterschiede in der Behandlung des Lehrstoffes. Dies wirkt somit dem ursprünglichen Ziel des Zentralabiturs, der landesweiten Vergleichbarkeit, entgegen. Zudem sorgt die Nutzung unterschiedlicher Geräte dafür, dass an verschiedenen Schulen unterschiedlicher kognitiver Aufwand für die gestellten Aufgaben verlangt wird. Zusätzlich benötigen Lehrer regelmäßige Fortbildungen; viele Lehrbücher sind auf spezifische Geräte ausgelegt. Dies kann die Effizienz des Unterrichts verringern.
Des Weiteren wird an den Schulen in unregelmäßigen Abständen ein Wechsel auf neuere Geräte durchgeführt. In der Praxis lassen Lehrer nur die von der Schule vorgegebenen Geräte zu, um nicht jedes Modell auf seinen Funktionsumfang prüfen zu müssen. Dies kann insbesondere in einkommensschwachen Familien oder Familien mit mehreren Kindern zu finanziellen Problemen führen, da die bereits vorhandenen Geräte nicht wiederverwendet werden können, sondern weitere zum Teil teure Modelle mit nahezu identischem Funktionsumfang bestellt werden müssen.
Darüber hinaus sehen wir in der momentan steigenden Nutzung von fortschrittlichen Taschenrechnern das Problem, dass dies den Fokus vom Lernen der mathematischen Prinzipien hinweg bewegt. Grafisches Lösen wird häufig dem analytischen Weg vorgezogen. Der Rechenweg gerät in den Hintergrund und wird von den Schülern nicht weiter durchdacht, wodurch das problemlösende Denken nicht mehr in ausreichendem Umfang gefördert und gefordert wird. Dies sorgt dafür, dass das allgemeine Verständnis der Mathematik nachlässt, wodurch der Einstieg in ein mathematisch geprägtes Studium extrem erschwert wird.
Um zukünftige Studenten optimal auf den bereits sehr großen Sprung zum Studium vorzubereiten, ist es erforderlich, dass die an den Hochschulen vorausgesetzten Kompetenzen möglichst häufig geübt und intensiv im schulischen Kontext vermittelt werden. Diese Kompetenzen nur mittels fortschrittlicher Taschenrechner anwenden zu können ist für ein Hochschulstudium nicht ausreichend. Die eigene Erarbeitung einer Lösung wird gefordert, in Konsequenz sind in den meisten Prüfungen an Hochschulen keine fortschrittlichen Taschenrechner zugelassen; oftmals sind nicht einmal einfache Taschenrechner erlaubt. Umeine hohe Qualifikation künftiger Studenten mathematisch geprägter Fächer zu gewährleisten und auch den Umstieg an eine andere Schule nicht zusätzlich zu erschweren, fordern wir die Umsetzung obig genannter Aspekte. Unter einfachen Taschenrechnern verstehen wir solche, die nur die Grundrechenarten und Prozentrechnung sowie elementare Funktionen beherrschen. Zu den fortschrittlichen Taschenrechnern zählen wir:
- Wissenschaftliche Taschenrechner (WTR), unter denen wir Taschenrechner verstehen, die über Standardberechnungen hinaus komplexere numerische Berechnungen wie z.B. Nullstellenbestimmung, Matrizenrechnung etc. beherrschen.
- Grafikfähige Taschenrechner (GTR), unter denen wir Taschenrechner verstehen, welche Funktionen, Daten, Folgen etc. visuell darstellen und mit diesen Darstellungen arbeiten können.
- Computer-Algebra-Systeme (CAS), unter denen wir Taschenrechner verstehen, die analytische Methoden z.B. zur Umformung von Termen, Lösung von Gleichungen, Bestimmung von Ableitungen und Integralen etc. beherrschen.“
Zur Resolution zur Verwendung von Taschenrechnern in der Schule
Offener Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz
Die Kultusministerkonferenz hat zusammen mit der VG Wort einen Rahmenvertrag über die Vergütung für die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Texten zu Unterrichtszwecken abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.01.2017 und ersetzt das bis dahin geltende pauschale Abrechnungsverfahren. Die Hochschulen haben einzeln die Möglichkeit, diesem Rahmenvertrag beizutreten und jede Benutzung von geschützten Texten einzeln abzurechnen oder komplett auf sie zu verzichten. Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften empfiehlt den Hochschulen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Wie das Pilotprojekt der Universität Osnabrück zeigt, hat die Einzelabrechnung erhebliche Nachteile gegenüber einer kaum mit Verwaltungsaufwand verbundenen Pauschalabrechnung. Nicht nur, dass die Verwaltungskosten für die Einzelabrechnung die reinen Lizenzgebühren um das Fünffache übersteigen, auch die Qualität von Studium und Lehre nimmt spürbar ab. Ganz abzusehen von dem enormen Mehraufwand für die Lehrenden. Gerade zu Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft und der starken Förderung des eLearnings ist es uns unbegreiflich, wie die VG Wort eine Einzelabrechnung über die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material fordern kann. Dass dies auch anders geht, zeigen alle anderen Verwertungsgesellschaften. Diese haben auch weiterhin Pauschalverträge mit den Bundesländern abgeschlossen. Wir befürworten eine gerechte Bezahlung der Autoren, jedoch sollte dies nicht zum Preis eines deutlich erhöhten Verwaltungsaufwands geschehen, denn dieser fährt zu einer erheblichen Verschlechterung der Lehre.
Wir rufen deshalb die VG Wort auf, wie bisher auch, eine pauschale Abrechnung zu ermöglichen!
Zum Offenen Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz
Resolution gegen Zugangs- und Zulassungbeschränkung
Aufgabe der Hochschulen sollte es sein, jedem Menschen die Möglichkeit zu Bildung zu eröffnen und sie nicht vorzuselektieren. Die dafür notwendigen Kapazitäten sind gegebenenfalls aufzubauen.#NC1
Dennoch gibt es an einigen Hochschulen (größtenteils formale) Zulassungsbeschränkungen und bei den meisten Physik-Masterstudiengängen zusätzlich Zugangsbeschränkungen, vor allem in Form von Grenznoten. Dies führt dazu, dass das Studium den Charakter eines Privilegs bzw. einer Belohnung, statt der eines Rechts bekommt und hat vor allem folgende Wirkungen:
Zur Resolution gegen Zugangs- und Zulassungbeschränkung.
Positionspapiere
Positionspapier zu Ethikinhalten im Physikstudium
Die ZaPF spricht sich dafür aus, Ethikinhalte in einem angemessen Umfang in das Physikstudium einzubinden, sodass die Möglichkeit geboten wird, sich auch im Rahmen des Studiums mit ethischen Fragenstellungen auseinanderzusetzen.
Zum Positionspapier zu Ethikinhalten im Physikstudium
Positionspapier zu Nächten der Wissenschaft
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften im deutschsprachigen Raum unterstützt die Öffnung der Hochschulen für die breite Öffentlichkeit, beispielsweise in Form von Nächten der Wissenschaft und ähnlichen Veranstaltungen. Insbesondere gilt dies für studentisch organisierte Formate.
Zum Positionspapier zu Nächten der Wissenschaft
Positionspapier zu Studiengebühren
Die ZaPF spricht sich gegen jede Form von Studiengebühren an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen aus.
Zum Positionspapier zu Studiengebühren