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# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im Plenarsaal anwesend sind. | # Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im Plenarsaal anwesend sind. | ||
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | # Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | ||
# Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die | # Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF. | ||
veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne | # Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch Aufrufen der einzelnen Fachschaften, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich. | ||
Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren | Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise Resolutionen, Mitteilungen und Mitgliedschaften der ZaPF in anderen Organisationen, jedoch nicht Veröffentlichungen im ZaPF-Reader. Allgemeine (Presse-) Mitteilungen, die keine politischen Aussagen enthalten, wie z.B. „Die Fachschaft XY veranstaltet eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum verabschiedet werden. | ||
ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF. | # Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen | ||
# Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede | werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | ||
anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu | # Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: | ||
regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch | Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | ||
Aufrufen der einzelnen Fachschaften, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung | # Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben, | ||
mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich. | Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt. | ||
Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen | |||
beispielsweise Resolutionen, Mitteilungen und Mitgliedschaften der ZaPF in anderen | |||
Organisationen, jedoch nicht Veröffentlichungen im ZaPF-Reader. Allgemeine (Presse-) | |||
Mitteilungen, die keine politischen Aussagen enthalten, wie z.B. „Die Fachschaft XY veranstaltet | |||
eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum | |||
verabschiedet werden. | |||
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem | |||
Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. | |||
Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen | |||
werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der | |||
Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung | |||
seines Antrages zurückzuziehen. | |||
# Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: | |||
Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird | |||
dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen | |||
nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur | |||
Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht | |||
mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | |||
# Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz | |||
dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu | |||
diskutieren. | |||
Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben, | |||
Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache | |||
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt. | |||
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. | # Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. | ||
Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | ||