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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
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== Beschlüsse und Wahlen ==
== Beschlüsse und Wahlen ==


1. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im
# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im
Plenarsaal anwesend sind.
Plenarsaal anwesend sind.


2. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus
Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-
Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-
Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung
Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung
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möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.


3. Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die
# Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die
veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne
veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne
Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren
Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren
ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF.
ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF.


4. Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede
# Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede
anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu
anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu
regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch
regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch
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verabschiedet werden.
verabschiedet werden.


5. Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem
Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen.
Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen.
Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen
Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen
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seines Antrages zurückzuziehen.
seines Antrages zurückzuziehen.


6. Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen:
# Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen:
Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird
Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird
dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen
dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen
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mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.
mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.


7. Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz
# Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz
dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu
dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu
diskutieren.
diskutieren.
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Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt.
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt.


8. Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
Allgemeiner Kommentar:
Allgemeiner Kommentar: