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WiSe16 Zwischenplenum: Unterschied zwischen den Versionen

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Matthias.lueth (Diskussion | Beiträge)
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Die Resolution wird von Stefan <i>Nachname</i> aus Köln vorgestellt.
Die Resolution wird von Stefan <i>Nachname</i> aus Köln vorgestellt.


Berlin, 48: Die These: „An vielen Hochschulen ist es üblich, dass relativ viele ihre Zugangsberechtigung zum Masterstudium über Ausnahmeregelungen erhalten, obwohl sie die Grenznote nicht erfüllen.“ ist sehr stark und nicht belegt. => Der Satz resultiert aus einer Umfrage auf der letzten ZaPF in Konstanz. Diese [[SoSe16 AK NC|Umfrage kann im Wiki]] eingesehen werden.
Berlin, 48: Die These: „An vielen Hochschulen ist es üblich, dass relativ viele ihre Zugangsberechtigung zum Masterstudium über Ausnahmeregelungen erhalten, obwohl sie die Grenznote nicht erfüllen.“ ist sehr stark und nicht belegt. <i>Der Satz resultiert aus einer Umfrage auf der letzten ZaPF in Konstanz. Diese [[SoSe16 AK NC|Umfrage kann im Wiki]] eingesehen werden.</i>
Darius, HU: Bittet um Verlinkung der Umfrage an diesem Punkt als Fußnote. Dies wird als <b>Änderungsantrag</b> eingebracht und vom Antragsteller übernommen. Die Umfrage befindet sich hier: https://zapf.wiki/SoSe16_AK_NC
Darius, HU: Bittet um Verlinkung der Umfrage an diesem Punkt als Fußnote. Dies wird als <b>Änderungsantrag</b> eingebracht und vom Antragsteller übernommen. Die Umfrage befindet sich hier: https://zapf.wiki/SoSe16_AK_NC


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Christian, Oldenburg: Einige Zugangsbeschränkungen, bspw. Sprache, werden nicht vom Papier berücksichtigt.  
Christian, Oldenburg: Einige Zugangsbeschränkungen, bspw. Sprache, werden nicht vom Papier berücksichtigt.  


103, Aachen, Arian: Inwieweit sind verpflichtend Beratungsgespräche keine Zugangsbeschränkung? => Beantwortung dahingehend, dass die Gespräche zwar verpflichtend sind, daraus aber von Hochschulseite keine Ablehnung erfolgen darf. Im Beratungsgespräch sollen aber individuelle Probleme aufgedeckt werden können.
103, Aachen, Arian: Inwieweit sind verpflichtend Beratungsgespräche keine Zugangsbeschränkung? <i>Beantwortung dahingehend, dass die Gespräche zwar verpflichtend sind, daraus aber von Hochschulseite keine Ablehnung erfolgen darf. Im Beratungsgespräch sollen aber individuelle Probleme aufgedeckt werden können.</i>


Mit Fachschaften sind bei den Adressaten nur die Physik-Fachschaften gemeint.
Mit Fachschaften sind bei den Adressaten nur die Physik-Fachschaften gemeint.