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WiSe16 Zwischenplenum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Matthias.lueth (Diskussion | Beiträge)
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<b>Vorschlag 2</b>: Die ZaPF spricht sich dafür aus, Ethikinhalte in einem angemessen Umfang in das Physikstudium einzubinden, sodass die Möglichkeit geboten wird, sich auch im Rahmen des Studiums mit ethischen Fragenstellungen auseinanderzusetzen.  
<b>Vorschlag 2</b>: Die ZaPF spricht sich dafür aus, Ethikinhalte in einem angemessen Umfang in das Physikstudium einzubinden, sodass die Möglichkeit geboten wird, sich auch im Rahmen des Studiums mit ethischen Fragenstellungen auseinanderzusetzen.  
{{Änderungsantrag|Sitzungsleitung|Ändere den Antrag auf Vorschlag 2|Das Meinungsbild hat sich dafür ausgesprochen.|Wird vom Antragsteller übernommen.}}-->|
{{Änderungsantrag|Sitzungsleitung|Ändere den Antrag auf Vorschlag 2|Das Meinungsbild hat sich dafür ausgesprochen.|Wird vom Antragsteller übernommen.}}|
Im AK Ethikmodul wurde nach langer Diskussion festgestellt, dass alle Beteiligten sich darin einig sind, dass Ethikinhalte in einem Physikstudium einen angemessen Rahmen erhalten sollen. Konkrete Ausgestaltungsvorschläge sind schwierig allgemein festzuhalten, da viel von der lokalen Situation der Universitäten abhängt wie z.B. Möglichkeiten zur Kooperation mit Philosophiefachbereichen oder die Umsetzung in den einzelnen Studiengängen.|
Im AK Ethikmodul wurde nach langer Diskussion festgestellt, dass alle Beteiligten sich darin einig sind, dass Ethikinhalte in einem Physikstudium einen angemessen Rahmen erhalten sollen. Konkrete Ausgestaltungsvorschläge sind schwierig allgemein festzuhalten, da viel von der lokalen Situation der Universitäten abhängt wie z.B. Möglichkeiten zur Kooperation mit Philosophiefachbereichen oder die Umsetzung in den einzelnen Studiengängen.|
Es wurde keine Diskussion geführt. Es gibt ein Meinungsbild zwischen Vorschlag 1 und Vorschlag 2. Vorschlag 2 wird mit großer Mehrheit empfohlen. Per Änderungsantrag wird der Antrag auf Vorschlag 2 beschränkt.|
Es wurde keine Diskussion geführt. Es gibt ein Meinungsbild zwischen Vorschlag 1 und Vorschlag 2. Vorschlag 2 wird mit großer Mehrheit empfohlen. Per Änderungsantrag wird der Antrag auf Vorschlag 2 beschränkt.|