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WiSe16 AK Austausch: Unterschied zwischen den Versionen

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Kathi M. (Diskussion | Beiträge)
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'' "Bei nicht Erfüllen der zugewiesenen Aufnahmezahlen müsse die Universität eine Strafzahlung von ca. 6.000€ pro nicht besetztem Studienplatz zahlen. Zusätzlich entfällt die entsprechende Landesfinanzierung, so dass sich pro nicht besetztem Studienplatz ein Fehlbetrag von 25.000 € ergibt." ''
'' "Bei nicht Erfüllen der zugewiesenen Aufnahmezahlen müsse die Universität eine Strafzahlung von ca. 6.000€ pro nicht besetztem Studienplatz zahlen. Zusätzlich entfällt die entsprechende Landesfinanzierung, so dass sich pro nicht besetztem Studienplatz ein Fehlbetrag von 25.000 € ergibt." ''


Das wirkt sich natürlich auf ziemlich viel aus, unteranderem daran, dass unsere Tutorien und Vorlesungen immer voller werden und die Universität überlegt, mehr NCs für momentan noch frei zugängliche Studiengänge (wie beispielsweise die Physik) einzuführen.  
Das wirkt sich natürlich auf ziemlich viel aus, unter anderem auf unsere Tutorien und Vorlesungen, welche immer voller werden, sodass die Universität überlegt, mehr NCs für momentan noch frei zugängliche Studiengänge (wie beispielsweise die Physik) einzuführen.  


Unsere Frage lautet nun: Gibt es bei euch auch solche Vorgaben vom Land? Wie geht eure Hochschule damit um?
Unsere Frage lautet nun: Gibt es bei euch auch solche Vorgaben vom Land? Wie geht eure Hochschule damit um?