Menü aufrufen
Toggle preferences menu
Persönliches Menü aufrufen
Nicht angemeldet
Ihre IP-Adresse wird öffentlich sichtbar sein, wenn Sie Änderungen vornehmen.

Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Kari (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Kari (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 13: Zeile 13:
# Studierbarkeit (h)  
# Studierbarkeit (h)  
# 6 Semester inkl. Arbeit (h)  
# 6 Semester inkl. Arbeit (h)  
# Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)  
#  
#* Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)  
#* Umfang 2-6 Monate (w)  
#* Umfang 2-6 Monate (w)  
# Kreditierung nach ECTS (h)  
# Kreditierung nach ECTS (h)  
Zeile 20: Zeile 21:
# Studienbegleitende Prüfungen (h)  
# Studienbegleitende Prüfungen (h)  
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)  
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)  
# Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)  
#  
#* Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)  
#* auch zur Notenverbesserung (w)  
#* auch zur Notenverbesserung (w)  
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)  
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)  
Zeile 44: Zeile 46:
# Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)  
# Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)  
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)  
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)  
# Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)  
#  
#* Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)  
#* Wiederholungen auch zur Notenverbesserung (w)  
#* Wiederholungen auch zur Notenverbesserung (w)  
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)  
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)  
# Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein(h)  
# Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein(h)  
# Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)  
# Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)  
# Spezialisierung in angemessener Tiefe außerhalb der Thesis soll möglich sein (h)  
#  
#* Spezialisierung in angemessener Tiefe außerhalb der Thesis soll möglich sein (h)  
#* Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% bis 70% betragen (w)
#* Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% bis 70% betragen (w)