Weitere Optionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Lukian (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 96: | Zeile 96: | ||
Linie 2: Als Individuum kann man der Verantwortung nicht gerecht werden. Muss also im Austausch geschehen. Artikel zur Kontroverse "Verantwortung versus Freiheit der Wissenschaft": | Linie 2: Als Individuum kann man der Verantwortung nicht gerecht werden. Muss also im Austausch geschehen. Artikel zur Kontroverse "Verantwortung versus Freiheit der Wissenschaft": | ||
[http://pf.pic-develop.de/index\_nds201402\_onlineplus.html\#/8] | [http://pf.pic-develop.de/index\_nds201402\_onlineplus.html\#/8] | ||
*Zivil versus friedlich: Humanitärer Einsatz mag friedlich sein, ist aber nicht zivil. Stand der Diskussion: Die Hochschulen müssen auch zur gesellschaftlichen Kontroverse beitragen, inwiefern Militäreinsätze zu Frieden beitragen. Dementsprechend ist diese Kontroverse an den Hochschulen zu führen und kann nicht im Vorfeld durch | *Zivil versus friedlich: Humanitärer Einsatz mag friedlich sein, ist aber nicht zivil. Stand der Diskussion: Die Hochschulen müssen auch zur gesellschaftlichen Kontroverse beitragen, inwiefern Militäreinsätze zu Frieden beitragen. Dementsprechend ist diese Kontroverse an den Hochschulen zu führen und kann nicht im Vorfeld durch "wasserdichte" Wortwahl entschieden werden. | ||
*Verbot versus Aufgabe. Formulierung:Unter anderem im NRW-Hochschulgesetz findet sich inzwischen eine Zivil-/Friedensklausel der Form: "Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach." (Hochschulgesetz NRW, §3(6), seit 2014) Manche NRW-Hochschulen regeln in ihren Grundordnungen darüber hinaus zusätzlich ein Verbot von Militärforschung / Zusammenarbeit mit Militär und Rüstungsindustrie. | *Verbot versus Aufgabe. Formulierung:Unter anderem im NRW-Hochschulgesetz findet sich inzwischen eine Zivil-/Friedensklausel der Form: "Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach." (Hochschulgesetz NRW, §3(6), seit 2014) Manche NRW-Hochschulen regeln in ihren Grundordnungen darüber hinaus zusätzlich ein Verbot von Militärforschung / Zusammenarbeit mit Militär und Rüstungsindustrie. | ||
Von manchen als Luschen-Klausel gesehen, weil man nichts explizit verbieten kann. | Von manchen als Luschen-Klausel gesehen, weil man nichts explizit verbieten kann. | ||