WiSe15 AK Überarbeitung Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Protokoll''' vom 21.11.2015
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: Vorname Nachname (Uni)
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: Vorname Nachname (Uni)
: Philipp Jaeger (TU KL)
; Anwesende Fachschaften
; Anwesende Fachschaften
<!--: RWTH Aachen,-->
 
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TU Berlin  
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HU Berlin
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LMU München
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TU München  
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TU Kaiserslautern
<!--: Uni Bochum,-->
Uni Heidelberg
<!--: Uni Bonn,-->
Uni Düsseldorf
<!--: TU Braunschweig,-->
Uni Bremen
<!--: Uni Bremen,-->
Uni Essen
<!--: Uni Chemnitz,-->
 
<!--: TU Darmstadt, -->
<!--: TU Dortmund, -->
<!--: TU Dresden,-->
<!--: Uni Duisburg-Essen,-->
<!--: Uni Düsseldorf,-->
<!--: Uni Erlangen-Nürnberg,-->
<!--: Uni Frankfurt,-->
<!--: TU Freiberg, -->
<!--: Uni Freiburg,-->
<!--: Uni Göttingen,-->
<!--: Uni Greifswald,-->
<!--: Uni Halle-Wittenberg,-->
<!--: Uni Hamburg,-->
<!--: Uni Heidelberg,-->
<!--: TU Ilmenau,-->
<!--: Uni Jena,-->
<!--: TU Kaiserslautern,-->
<!--: Uni Karlsruhe,-->
<!--: Uni Kassel, -->
<!--: Uni Kiel,-->
<!--: Uni Köln,-->
<!--: Uni Konstanz,-->
<!--: Uni Leipzig,-->
<!--: LMU München,-->
<!--: TU München,-->
<!--: Uni Oldenburg,-->
<!--: Uni Potsdam,-->
<!--: Uni Regensburg,-->
<!--: Uni Siegen,-->
<!--: Uni Wien,-->
<!--: Uni Wuppertal,-->
<!--: Uni Würzburg,-->
<!--: jDPG,-->


== Einleitung/Ziel des AK ==
== Einleitung/Ziel des AK ==
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== Protokoll ==
== Protokoll ==
Alle Anstimmungen sind in (Ja/Nein/Enthaltung) angegeben.
Die aktuellen Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF sind alt (ca. 2002) und wollen gerne überarbeitet werden.
Die "Regeln des Akkreditierungsrats" sollen für die Physik weiter spezifiziert werden.
===Kap. 2.1===
* Punkt 3 und 4: Qualifikationsziele sollen Forderungen aus [[Reso Ethik-AK]] erfüllen.
* Das Programm soll die Möglichkeit bieten, "überfachliche Aspekte" ermöglichen.
* Punkt 4: Abgabepflicht bei Übungen und Anwesenheitspflicht? (kontrovers).
* Punkt 2: Es muss die Option der Vorbereitung auf eine Laufbahn in der Wirtschaft (also nicht in der Forschung) geben.
===Kap. 2.3===
* Es gibt [[Richtlinien]] von der KFP, die in Konstanz diskutiert werden sollen
* Die [[Lissabon-Konvention]] (Anerkennung von Studienleistungen) soll eingehalten werden; es gibt entsprechende [[Dokumente]] der HRK. Dies geschiet meist in der Rahmenprüfungsordnung.
* Praktikumslabore sollen möglichst barrierefrei sein, ggf. müssen Ersatzversuche angegeben werden.
* Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen
* Zulassunsvorraussetzungen: z.B. Mathe-Vorkurs soll keinen Inhalt vermitteln. Die Zulassung zum Studiengang soll nicht restriktiv gahandhabt werden. Im Master werden oft eigene Studenten bevorzugt, gerade Quereinsteiger sind benachteiligt. Mögliche Lösungen: Obergrenze bei vorrausgesetzten ECTS in bestimmten Fächern.
An anderen Unis erbrachte Studienleistungen sollen "eintauschbar" sein.
* Benennung von Studentenberatern und Modulverantwortlichen.
===Kap. 2.4===
* Zusatzangebote für Quereinsteiger.
* Studienverlaufsplan soll realistisch (studierbar) sein, ECTS sollen möglichst dem Arbeitsaufwand entsprechen. Verteilung des Arbeitsaufwands im Semester beachten!
* Interne Vorraussetzungen müssen möglichst vorsichtig eingesetzt werden -> Flexibilität des Studienablaufs.
* Prüfungsan- und Abmeldungen, für mündliche Prüfungen kein Prüfungszeitraum.
===Kap. 2.5==
* Prüfungsform soll dem Inhalt des Moduls angemessen sein. -> Welche Prüfungsformen gibt es?
* Prüfungsvorleistungen ("Studienleistungen"): Alternativen zu Übungsabgaben? (vgl. [[#Kap. 2.4]]
* Zulassungsvoraussetzungen sollen der Persönlichkeitsentwichlung des Studenten nicht entgegenlaufen.
* "Sitzscheine" sollen vermieden werden, Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen.
* lange Diskussion Übungsabgabe vs. Klausur vs. mündl. Prüfung, kein Konsens
* Wird in eigenen [[AK]] ausgelagert.
===Kap. 2.6===
* Einbindung von Kooperationsprofessuren mit Instituten
* Studienleistungen außerhalb, vgl [[#Kap 2.3]]
===Kap. 2.7===
* Praktikumsplätze, Ausstattung der Praktikumsslabore, Finanzierung: Investition pro Student?
* Stellungnahme der [[http://www.physikalische-praktika.de|Praktikumsleitertagung]]
* Mechanismen zur Überholung/Wartung von Praktikumsversuchen?
* Qualifizierung von Tutoren, Weiterbildungsmöglichkeiten für Professoren
* Tutoren bei Gespräch mit den Lehrenden anwesend
===Kap. 2.8===
===Kap. 2.9===
* Einbindung von Studierenden in die Studiengangsentwicklung
* Evaluation von Lehrveranstaltungen, Rückkopplung an die Lehrenden?
* Messung der studentischen Arbeitsbelastung
* Absolventenverbleib?
== Antrag ans Plenum ==
Margret beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Praktikumsleitertagung zu entsenden.


== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==

Version vom 21. November 2015, 19:31 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Margret (LMU), BenniD (HUB)


Arbeitskreis: Überarbeitung der Akkreditierungsrichtlinien

Protokoll vom 21.11.2015

Beginn
17:35 Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Margret (LMU)
Protokoll
Philipp Jaeger (TU KL)
Anwesende Fachschaften

TU Berlin HU Berlin LMU München TU München TU Kaiserslautern Uni Heidelberg Uni Düsseldorf Uni Bremen Uni Essen


Einleitung/Ziel des AK

Protokoll

Alle Anstimmungen sind in (Ja/Nein/Enthaltung) angegeben.

Die aktuellen Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF sind alt (ca. 2002) und wollen gerne überarbeitet werden.

Die "Regeln des Akkreditierungsrats" sollen für die Physik weiter spezifiziert werden.

Kap. 2.1

  • Punkt 3 und 4: Qualifikationsziele sollen Forderungen aus Reso Ethik-AK erfüllen.
  • Das Programm soll die Möglichkeit bieten, "überfachliche Aspekte" ermöglichen.
  • Punkt 4: Abgabepflicht bei Übungen und Anwesenheitspflicht? (kontrovers).
  • Punkt 2: Es muss die Option der Vorbereitung auf eine Laufbahn in der Wirtschaft (also nicht in der Forschung) geben.

Kap. 2.3

  • Es gibt Richtlinien von der KFP, die in Konstanz diskutiert werden sollen
  • Die Lissabon-Konvention (Anerkennung von Studienleistungen) soll eingehalten werden; es gibt entsprechende Dokumente der HRK. Dies geschiet meist in der Rahmenprüfungsordnung.
  • Praktikumslabore sollen möglichst barrierefrei sein, ggf. müssen Ersatzversuche angegeben werden.
  • Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen
  • Zulassunsvorraussetzungen: z.B. Mathe-Vorkurs soll keinen Inhalt vermitteln. Die Zulassung zum Studiengang soll nicht restriktiv gahandhabt werden. Im Master werden oft eigene Studenten bevorzugt, gerade Quereinsteiger sind benachteiligt. Mögliche Lösungen: Obergrenze bei vorrausgesetzten ECTS in bestimmten Fächern.

An anderen Unis erbrachte Studienleistungen sollen "eintauschbar" sein.

  • Benennung von Studentenberatern und Modulverantwortlichen.

Kap. 2.4

  • Zusatzangebote für Quereinsteiger.
  • Studienverlaufsplan soll realistisch (studierbar) sein, ECTS sollen möglichst dem Arbeitsaufwand entsprechen. Verteilung des Arbeitsaufwands im Semester beachten!
  • Interne Vorraussetzungen müssen möglichst vorsichtig eingesetzt werden -> Flexibilität des Studienablaufs.
  • Prüfungsan- und Abmeldungen, für mündliche Prüfungen kein Prüfungszeitraum.

=Kap. 2.5

  • Prüfungsform soll dem Inhalt des Moduls angemessen sein. -> Welche Prüfungsformen gibt es?
  • Prüfungsvorleistungen ("Studienleistungen"): Alternativen zu Übungsabgaben? (vgl. #Kap. 2.4
  • Zulassungsvoraussetzungen sollen der Persönlichkeitsentwichlung des Studenten nicht entgegenlaufen.
  • "Sitzscheine" sollen vermieden werden, Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen.
  • lange Diskussion Übungsabgabe vs. Klausur vs. mündl. Prüfung, kein Konsens
  • Wird in eigenen AK ausgelagert.

Kap. 2.6

  • Einbindung von Kooperationsprofessuren mit Instituten
  • Studienleistungen außerhalb, vgl #Kap 2.3

Kap. 2.7

  • Praktikumsplätze, Ausstattung der Praktikumsslabore, Finanzierung: Investition pro Student?
  • Stellungnahme der [[1]]
  • Mechanismen zur Überholung/Wartung von Praktikumsversuchen?
  • Qualifizierung von Tutoren, Weiterbildungsmöglichkeiten für Professoren
  • Tutoren bei Gespräch mit den Lehrenden anwesend

Kap. 2.8

Kap. 2.9

  • Einbindung von Studierenden in die Studiengangsentwicklung
  • Evaluation von Lehrveranstaltungen, Rückkopplung an die Lehrenden?
  • Messung der studentischen Arbeitsbelastung
  • Absolventenverbleib?


Antrag ans Plenum

Margret beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Praktikumsleitertagung zu entsenden.

Zusammenfassung