SoSe14 AK Zivilklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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:Transparenz hat zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
:Transparenz hat zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
:Zudem ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann deshalb auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
:Zudem ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann deshalb auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
:-> vgl. Zapf-Resolution zu Open Access


;Vorgehen
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:Wenn wir was fordern, wer sollte der Adressat sein?
:Wenn wir was fordern, wer sollte der Adressat sein?
:Pflicht zur Veröffentlichung verhindert nicht unmoralische Forschung
:Pflicht zur Veröffentlichung verhindert nicht unmoralische Forschung
;Ethikkommission
:jedes Forschungsprojekt müsste überprüft werden
:wo angesiedelt? Fakultät/Fachbereich, Uni, extern,...
:wer soll da rein? zu nah am Thema oder zu weit weg
:Ethikbeauftragter?
:Ist das nicht wieder eine Kommission zu viel?
:Aneignung von Orientierungswissen notwendig


== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==

Version vom 31. Mai 2014, 10:20 Uhr

Vorstellung des AK

Verantwortliche/r: Timo (RWTH) und Martin (FUB)
Protokolant: bitte Gern

Diskussion der Sinnhaftigkeit und möglichen Implementation einer Zivilklausel sowie Erarbeitung eines Mindeststandards für Zivilklauseln.


Protokoll vom 31.05.2014

Beginn
09:30 Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Timo (RWTH)
Protokoll
Martin (FUB)
Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen,
FU Berlin,
Uni Bielefeld,
Uni Bonn,
TU Braunschweig,
Uni Bremen,
TU Dortmund,
Uni Frankfurt,
Uni Halle-Wittenberg,
Uni Jena,
KIT (Karlsruhe),
Uni Konstanz,
LMU München,
Uni Würzburg,

Einleitung/Ziel des AK

Erarbeiten von Mindeststandards für eine Zivilklausel. Es geht explizit nicht darum, Zivilklauseln den Unis vorzuschreiben oder allen zu empfehlen, solche abzuschließen. Eine weitere Frage ist, wie kann eine Zivilklausel umgesetzt werden.

Protokoll

vorläufig - AK läuft

Das Thema umfasst drei Dimensionen: Ausformulierung, Umsetzung, Ethikbewusstsein
Ein Meinungsbild ergibt: Prinzipiell hat niemand etwas dagegen, dass militärische Geldmittel für zivile Forschung genutzt werden.
Erfahrungsaustausch - Umsetzung von bestehenden Zivilklauseln
z.B. Bremen: bei Verstoß bekommt Arbeitsgruppe keine Mittel mehr von der Uni.
Wer soll das durchsetzen? Konschtanz: Ethikkommission (8-9 Leute) gibt Empfehlung an Senat
Dabei bestehen Zivilklauseln mit zwei Problemkreisen: Ethik und Geheimhaltung
Ansatz - Forderung von Transparenz bei Drittmitteln
Transparenz hat zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
Zudem ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann deshalb auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
-> vgl. Zapf-Resolution zu Open Access
Vorgehen
Modell, wie Veröffentlichungen stattfinden sollen (im Rahmen eines Veröffentlichungszwangs) sollte erarbeitet werden - Fristenlösung?
Wenn wir was fordern, wer sollte der Adressat sein?
Pflicht zur Veröffentlichung verhindert nicht unmoralische Forschung
Ethikkommission
jedes Forschungsprojekt müsste überprüft werden
wo angesiedelt? Fakultät/Fachbereich, Uni, extern,...
wer soll da rein? zu nah am Thema oder zu weit weg
Ethikbeauftragter?
Ist das nicht wieder eine Kommission zu viel?
Aneignung von Orientierungswissen notwendig

Zusammenfassung

Das Thema Ethik im Physikstudium soll in einem Folge-AK im WiSe14 behandelt werden: AK Wissenschaftsethik, verantwortlich Patrick (Uni Konschtanz)
Das Thema Veröffentlichungspflicht in der Wissenschaft braucht einen gut vorbereiteten Folge-AK: AK Veröffentlichung, verantwortlich Timo (RWTH) und Martin (FUB)