SoSe14 AK Zivilklausel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2014, 10:20 Uhr
Vorstellung des AK
Verantwortliche/r: Timo (RWTH) und Martin (FUB)
Protokolant: bitte Gern
Diskussion der Sinnhaftigkeit und möglichen Implementation einer Zivilklausel sowie Erarbeitung eines Mindeststandards für Zivilklauseln.
Protokoll vom 31.05.2014
- Beginn
- 09:30 Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Timo (RWTH)
- Protokoll
- Martin (FUB)
- Anwesende Fachschaften
- RWTH Aachen,
- FU Berlin,
- Uni Bielefeld,
- Uni Bonn,
- TU Braunschweig,
- Uni Bremen,
- TU Dortmund,
- Uni Frankfurt,
- Uni Halle-Wittenberg,
- Uni Jena,
- KIT (Karlsruhe),
- Uni Konstanz,
- LMU München,
- Uni Würzburg,
Einleitung/Ziel des AK
Erarbeiten von Mindeststandards für eine Zivilklausel. Es geht explizit nicht darum, Zivilklauseln den Unis vorzuschreiben oder allen zu empfehlen, solche abzuschließen. Eine weitere Frage ist, wie kann eine Zivilklausel umgesetzt werden.
Protokoll
vorläufig - AK läuft
- Das Thema umfasst drei Dimensionen: Ausformulierung, Umsetzung, Ethikbewusstsein
- Ein Meinungsbild ergibt: Prinzipiell hat niemand etwas dagegen, dass militärische Geldmittel für zivile Forschung genutzt werden.
- Erfahrungsaustausch - Umsetzung von bestehenden Zivilklauseln
- z.B. Bremen: bei Verstoß bekommt Arbeitsgruppe keine Mittel mehr von der Uni.
- Wer soll das durchsetzen? Konschtanz: Ethikkommission (8-9 Leute) gibt Empfehlung an Senat
- Dabei bestehen Zivilklauseln mit zwei Problemkreisen: Ethik und Geheimhaltung
- Ansatz - Forderung von Transparenz bei Drittmitteln
- Transparenz hat zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
- Zudem ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann deshalb auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
- -> vgl. Zapf-Resolution zu Open Access
- Vorgehen
- Modell, wie Veröffentlichungen stattfinden sollen (im Rahmen eines Veröffentlichungszwangs) sollte erarbeitet werden - Fristenlösung?
- Wenn wir was fordern, wer sollte der Adressat sein?
- Pflicht zur Veröffentlichung verhindert nicht unmoralische Forschung
- Ethikkommission
- jedes Forschungsprojekt müsste überprüft werden
- wo angesiedelt? Fakultät/Fachbereich, Uni, extern,...
- wer soll da rein? zu nah am Thema oder zu weit weg
- Ethikbeauftragter?
- Ist das nicht wieder eine Kommission zu viel?
- Aneignung von Orientierungswissen notwendig
Zusammenfassung
- Das Thema Ethik im Physikstudium soll in einem Folge-AK im WiSe14 behandelt werden: AK Wissenschaftsethik, verantwortlich Patrick (Uni Konschtanz)
- Das Thema Veröffentlichungspflicht in der Wissenschaft braucht einen gut vorbereiteten Folge-AK: AK Veröffentlichung, verantwortlich Timo (RWTH) und Martin (FUB)