WiSe13 AK Pruefungssysteme: Unterschied zwischen den Versionen
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*[[ Flowchart: Visualisierung und Crosslinking der Schlüsseldokumente zur Akkreditierung]] | *[[ Flowchart: Visualisierung und Crosslinking der Schlüsseldokumente zur Akkreditierung]] | ||
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'''Protokoll''' vom 16.11.2013 | '''Protokoll''' vom 16.11.2013 |
Version vom 15. Dezember 2013, 23:35 Uhr
Planung
Wir teilen uns in Kleingruppen zu folgenden Themen auf:
Protokoll vom 16.11.2013
- Beginn
- 14:10 Uhr
- Ende
- 16:30 Uhr
- Redeleitung
- Margret Heinze (LMU München)
- Protokoll
- Aufgeteilt nach Teil-AKs: Flowchart (), ZaPF-Prüfungsordnungs-AKe (Daniela), Prüfungsformen/Kompetenzorientierung (Margret)
- Anwesende Fachschaften
Unterlagen
HRG
Hochschulrahmengesetz
Länder Gemeinsame Struktur Vorgaben (LGSV)
Länder gemeinsame Strukturvorgaben
Auslegung der LGSV
Auslegungen der LGSV
Regeln zur Akkreditierung
Regeln zur Akkreditierung
Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse
[1]
Bisherige Dokumente der ZaPF
PO-AKs < br\>
- Bochum:AK Wiederholungsmöglichkeiten im Rahmen der Prüfungsordnungen & Protokoll im Reader: Medium:PO-AK_Bochum.pdf
- Karlsruhe: Protokoll im Wiki
BaMa-Empfehlungen:
- Frankfurt:[2]
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit den Richtlinien des Akkreditierungsrates:
Punkte, die in den BaMa-Empfehlungen fehlen:
- Zulassungsvoraussetzungen
- Anerkennung außerhochschulisch erbrachter Leistungen
- Empfehlungen zur adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte und -organisation
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung: Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse:
Fehlende Punkte:
- außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden
Vergleich mit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen:
- Widerspruch zu BaMa-Empfehlungen: Bachelorarbeit darf 12 CP nicht überschreiten
Richtlinien: < br\>