WiSe13 AK VerfassteStudierendenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. November 2018, 21:53 Uhr

Arbeitskreis: Verfasste Studierendenschaft

Protokoll vom 15.11.2013

Beginn
13:35 Uhr
Ende
15:35 Uhr
Redeleitung
Claudio Michaelis (Uni Konstanz)
Protokoll
Mona Guthardt (Uni Leipzig)
Anwesende Fachschaften
FU Berlin,
TU Berlin,
Uni Bonn,
TU Braunschweig,
TU Dresden,
Uni Düsseldorf,
TU Ilmenau,
Uni Jena,
Uni Karlsruhe,
Uni Konstanz,
Uni Leipzig,
LMU München,
TU München,
Uni Würzburg

Einleitung/Ziel des AK

Tipps für baden-württembergische Hochschulen für die Einführung bzw. den Umgang mit verfassten Studierendenschaften.

Protokoll

Kurze Einleitung zur verfassten Studierendenschaft

Die verfasste Studierendenschaft kann als eine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtsgesehen werden, die die Studierenden vertritt. Als klare Vorteile werden z.B. die offiziellen Konten und Finanzierung angesehen, aber auch die Möglichkeit rechtliche Mittel gegen die Hochschule offiziell einzuleiten. Des Weiteren ist die Einführung eines Semestertickets sehr viel leichter, außerdem kann die verfasste Studierendenschaft mit ihrem einheitlichen Rahmen als Grundausbildung in Gremienarbeit etc. gesehen werden. Sowohl positiv als auch negativ wird gesehen, dass öffentliche Äußerungen und Veranstaltungen der Studierendenvertretung stärker wahrgenommen werde - dabei muss man sich aber auch besser absichern und besser auf Worte etc. achten. Außerdem muss man die zusätzliche Arbeit durch z.B. transparentere Finanzen, strikteren Rechtsrahmen, ggf. höhere Kosten und Satzungen, Finanzordnungen beachten, mehr dazu wird wahrscheinlich noch als Mail über den ZaPF-Verteiler kommen.

Finanzen

  1. Wie finanziert ihr euch?
    • Über einen festen Beitrag aller Studierenden in der verfassten Studierendenschaft pro Semester, dabei wird dieser Beitrag unterschiedlich aufgeteilt: U.a. Hilfsfonds, verschiedene Töpfe für hochschulweite und fakultäts/fachweite Vertretung.
    • Eine zentrale Sammlung und anschließende Verteilung mit unterschiedlichen Schlüsseln ist vorwiegend, teilweise gibt es autonome fakultäts/fachweite Vertretungen, teilweise kontrolliert die hochschulweite Vertretung sämtliche Ausgaben.
    • Falls es keine verfasste Studierendenschaft gibt, läuft alles über Privatpersonen oder einen Verein.
    • Aber auch bei vorhandener verfasster Studierendenschaft z.B. bei hochschulübergreifenden Aktivitäten kann neben einer verfassten Studierendenschaft ein Verein sinnvoll sein.
  2. Wie hoch sind die Gebühren bei euch?
    • Normalerweise etwa 7-9 Euro Beitrag pro Studierendem an Studierendenvertretung.
  3. Wie läuft die Kontrolle/Prüfung (schematisch) ?
    1. Genaue Protokollierung der Finanzgeschäfte von Referaten und den fakultäts/fachweiten Studierendenvertretungen
    2. Zentrale Überprüfung von hochschulweiter Studierendenvertretung oder entsprechendem Referat
    3. Buchhalter*in oder Vereinsprüfung
    4. schlussendlich Kontrolle durch Landesrechnungshof
  4. Haushaltsbeauftragte
    • (Mehrere) Professionelle*r in Festanstellung für Buchhaltung, Überprüfung, Überblick, Kompetenz, Beratung etc. sehr empfehlenswert gerade wegen der verschiedentlich kompetenten Studierendenvertretungen und dem schwierigem Papierkram.
  5. Wer entscheidet über Gelder?
    • Studierendenvertretung, teilweise ausschließlich die hochschulweite, überwiegend jedoch die fakultäts/fachweite Vertretung
    • gute Dokumentierung der Veranstaltungen, Partys, Verkäufe, etc. also quasi gute Buchführung, dabei ein Mix aus einfacher und doppelter Buchführung empfehlenswert siehe hoffentlich Mail über ZaPF-Verteiler.

Aufwandsentschädigungen

  • Gerade bei dem Vorstand der hochschulweiten Studierendenvertretung und den Referaten gibt es häufig eine finanzielle Aufwandsentschädigung, die zwischen 50 € und dem BAFöG-Höchstsatz liegt.
  • Oftmals ist für etwa ein Semester oder Jahr intensiverer Arbeit in der Studierendenvertretung ein (zusätzliches) Urlaubs/Freisemester, ein Semester länger BAFöG oder die Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester möglich.
  • Urlaubs/Freisemester sind möglich für diejenigen, die ein gewähltes Amt inne haben.
  • Vereinzelt wird sogar Sitzungsgeld für einzelne oder gar alle Abgeordnete in der uniweiten Studierendenvertretung gezahlt.
  • Generell steigern Aufwandsentschädigungen die Motivation, man sollte aber auf jeden Fall auf die Verhältnismäßigkeit achten.
  • Höchstgrenzen, "professionelles Ambiente", ... beachten

Zusammenfassung

Bei der Einführung der verfassten Studierendenschaft sollte insbesondere die finanzielle Seite beleuchtet werden, eine Kontrolle von Expert*innen wird stark empfohlen, ein Beitrag von etwa 8 Euro pro Studierendem und Semester an die Studierendenvertretung bildet in etwa den Durchschnitt. Die verfasste Studierendenschaft bringt aber enorme Vorteile.