WiSe10 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ZaPFWiki
Ulli (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: „== Resolutionen == <onlyinclude> Resolutionen vom WiSe10/11 aus Berlin </onlyinclude> == Weitere Beschlüsse ==“ |
Mutlu (Diskussion | Beiträge) K →GO: typo |
||
(11 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Resolutionen == | == Resolutionen == | ||
<onlyinclude> | <onlyinclude> | ||
Resolutionen vom [[:Kategorie:WiSe10 | Resolutionen vom [[:Kategorie:WiSe10|WiSe10/11 aus Berlin]] | ||
=== Übungskonzepte === | |||
Die ZaPF sieht die folgenden Punkte als wichtige Elemente eines Übungsbetriebes an: | |||
* Zu den Vorlesungen werden in der Regel Übungsaufgaben gestellt (insbesondere zu den Grundvorlesungen). | |||
* Sofern der Dozent die Aufgaben nicht selbst stellt, werden sie von ihm bestätigt. | |||
* Zu den Aufgaben werden Musterlösungen als Dokument zugänglich gemacht. | |||
* Jeder Studierende soll Möglichkeit haben seine bearbeiteten Aufgaben zur Korrektur abzugeben. | |||
* Die Teilnehmerzahl einer Übungsgruppe soll 15 nicht überschreiten. | |||
* Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben in den Übungsgruppen die gerechneten und neuen Aufgaben zu besprechen und Fragen zu klären. | |||
* Vorlesungsinhalte sollen in den Übungsgruppen wiederholt werden (z.B. durch Verständnisfragen, Kurzvorträge). | |||
* Die Dozenten, Aufgabensteller und Übungsguppenbetreuer einer Lehrveranstaltung treffen sich regelmäßig und halten Rücksprache. Die erste Anlaufstelle für inhaltliche Fragen eines Studierenden ist der Betreuer seiner Übungsgruppe. | |||
(zum [[WiSe10 Endplenum#Übungsgruppen|Plenumsbeschluss]]) | |||
=== Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg === | |||
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Studierendenschaften und entsprechenden Landes-ASten-Konferenzen (LAK) in Baden-Württemberg und Bayern nach Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften. Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Verfasste Studierendenschaften notwendig. <br \> | |||
Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Vertretungen Verfasster Studierendenschaften notwendig. Zur Ausübung dieser Funktion sollen sie insbesondere mit folgenden Rechten ausgestattet werden: | |||
# sich selbst eine Satzung zu geben | |||
# Beiträge zu erheben und ihre Finanzen selbst zu verwalten | |||
# sich politisch zu äußern | |||
(zum [[WiSe10 Endplenum#Verfasste Studierendenschaften (VS)|Plenumsbeschluss]]) | |||
=== Fast Track === | |||
Die ZaPF erkennt die Berechtigung von Fast-Track als Ausnahmeregelung für besonders geeignete Studenten an. Sie rät aber im Allgemeinen von dessen Inanspruchnahme ab, da dieses Verfahren die Ausbildungsinhalte eines Masterstudiengangs nicht ersetzen kann. | |||
Folgende Auflagen hält die ZaPF deshalb bzgl. dieses Promotionszugangs für erforderlich: | |||
* Die Bachelorarbeit ist herausragend. | |||
* Der Student muss durch einen Hochschullehrer vorgeschlagen und seine Eignung durch mindestens einen weiteren bestätigt werden. | |||
* Ein angemessener Qualifikationszeitraum von max. 12 Monaten, z. B. für vertiefende Vorlesungen, Beiträge zu einem Kolloquium etc., muss angeboten werden. | |||
* Nach diesem Zeitraum muss eine dem Masterabschluss entsprechende wissenschaftliche und fachliche Kompetenz von einem geeigneten Gremium überprüft und bestätigt werden. | |||
Diese Auflagen berücksichtigen die Vorgabe für die Bewilligung von Fast-Track-Qualifikationsstipendien der DFG. Die ZaPF fordert die Universitäten auf, die entsprechenden Regelungen zum Promotionszugang dahingehend zu überarbeiten. | |||
(zum [[WiSe10 Endplenum#Fast-Track|Plenumsbeschluss]]) | |||
</onlyinclude> | </onlyinclude> | ||
== Weitere Beschlüsse == | == Weitere Beschlüsse == | ||
=== GO === | |||
Die ZaPF beschließt, einen Ausschuss einzurichten, der die Revision der Satzung und der Geschäftsordnung berät. Auf der kommenden Dresden-ZaPF werden die Ergebnisse vorgestellt und ggf. zur Beschlussfassung gebracht. | |||
(zum [[WiSe10 Endplenum#Geschäftsordnung (GO)|Plenumsbeschluss]]) | |||
=== CHE-Ranking === | |||
Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die Kommunikation zum CHE aufrecht zu erhalten und die Koordination der Zusammenarbeit zwecks Überarbeitung der Fragebögen zu übernehmen. <br \> | |||
Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die anderen BuFaTas über die Gesprächsmöglichkeiten mit Vertretern des CHE-Rankings zu informieren und die Ergebnisse des Dialogs weiterzureichen. | |||
(zum [[WiSe10 Endplenum#CHE-Ranking|Plenumsbeschluss]]) | |||
[[Kategorie:Beschlüsse]] | |||
[[Kategorie:WiSe10]] |