WiSe10 AK Masterzulassung: Unterschied zwischen den Versionen
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== Bevorzugung von internen Studenten == | == Bevorzugung von internen Studenten == | ||
* Bonn: PA prüft Eignung, bei eigenen Studenten ist dies leichter, aber es gibt keine Kapazitätsprobleme; Prüfungsamt entscheidet über Zulassungen -> Professoren haben kein großes Mitspracherecht | * Bonn: PA prüft Eignung, bei eigenen Studenten ist dies leichter, aber es gibt keine Kapazitätsprobleme; Prüfungsamt entscheidet über Zulassungen -> Professoren haben kein großes Mitspracherecht | ||
* LMU: Gesetzeslage erlaubt es nicht, interne und externe gesondert zu behandeln; Kapazität muss offiziell festgelegt werden, um nur | * LMU: Gesetzeslage erlaubt es nicht, interne und externe gesondert zu behandeln; Kapazität muss offiziell festgelegt werden, um nur die besten Studenten zuzulassen | ||
* AAchen: Professoren würden gerne interne Studenten bevorzugen, NRW schreibt vor, Lerninhalte zu verlgeichen, Kapazitäten sind vorhanden; | * AAchen: Professoren würden gerne interne Studenten bevorzugen, NRW schreibt vor, Lerninhalte zu verlgeichen, Kapazitäten sind vorhanden; | ||
* Wien: Gleichwertigkeit des Bachelorstudiums muss gegeben sein -> interne können dadurch bevorzugt werden; Professoren wollen eigene Studenten bevorzugen | * Wien: Gleichwertigkeit des Bachelorstudiums muss gegeben sein -> interne können dadurch bevorzugt werden; Professoren wollen eigene Studenten bevorzugen | ||
* Potsdam: Gleichberechtigung wird zum Verwaltungsaufwand | * Potsdam: Gleichberechtigung wird zum Verwaltungsaufwand | ||
* Dresden: im Diplom kein Problem mit externen Zulassungen, aber noch keine Erfahrung im | * Dresden: im Diplom kein Problem mit externen Zulassungen, aber noch keine Erfahrung im Master | ||
* Halle: keine Studenten von anderen Unis sollen aufgenommen werden, Regelungen dementsprechend | * Halle: keine Studenten von anderen Unis sollen aufgenommen werden, Regelungen dementsprechend | ||
== Wieviel darf aus dem Bachelor fehlen == | == Wieviel darf aus dem Bachelor fehlen == | ||
* Potsdam: keine Regelung für provisorische Immatrikulation, man kann Zeugnisse nicht nachreichen | * Potsdam: keine Regelung für provisorische Immatrikulation, man kann Zeugnisse nicht nachreichen | ||
* Berlin: provisorische Immatrikulation möglich mit Auflagen | * HU Berlin: provisorische Immatrikulation möglich mit Auflagen | ||
* Unterschied zwischen noch nicht fertigen Bachelorstudenten und auswärtigen Studenten, die einen Kurs nicht hatten | * Unterschied zwischen noch nicht fertigen Bachelorstudenten und auswärtigen Studenten, die einen Kurs nicht hatten | ||
* Bonn: abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich, aber im Bachelor können schon Mastervorlesungen gehört werden und Masterpraktika gemacht werden, bei formalen Problemen (Zeugnis noch nicht fertig) erfolgt trotzdem die Zulassung, im 7. Semester schreibt man sich mit allen Unterlagen in den Master um; für Externe ist späte Einschreibung möglich | * Bonn: abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich, aber im Bachelor können schon Mastervorlesungen gehört werden und Masterpraktika gemacht werden, bei formalen Problemen (Zeugnis noch nicht fertig) erfolgt trotzdem die Zulassung, im 7. Semester schreibt man sich mit allen Unterlagen in den Master um; für Externe ist späte Einschreibung möglich | ||
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== Englischkenntnisse als Voraussetzung im Master (wenn ja, wie viel?) == | == Englischkenntnisse als Voraussetzung im Master (wenn ja, wie viel?) == | ||
* Freiburg: Englisch und Deutsch im Rahmen von B2 (mit deutschem Abitur wird der Nachweis nicht verlangt), VL auf | * Freiburg: Englisch und Deutsch im Rahmen von B2 (mit deutschem Abitur wird der Nachweis nicht verlangt), VL auf Englisch | ||
* TUM: Mastervorlesungen auf | * TUM: Mastervorlesungen auf Englisch oder nicht? Wenn ja, sollte ein gewisses Niveau vorausgestzt werden | ||
* Wien: Englischkenntnisse sollten eigene Verantwortung des Studenten sein | * Wien: Englischkenntnisse sollten eigene Verantwortung des Studenten sein | ||
* Bonn: komplett englischsprachiger Master, Professoren bescheinigen Englischkenntnisse | * Bonn: komplett englischsprachiger Master, Professoren bescheinigen Englischkenntnisse | ||
* Greifswald: es sollte keine Beschränkungen geben, weil die Studenten in der Regel englischen Vorlesungen problemlos folgen können | * Greifswald: es sollte keine Beschränkungen geben, weil die Studenten in der Regel englischen Vorlesungen problemlos folgen können | ||
* Aachen: Unterrichtssprache kann vom Dozeten gewählt werden, Sprachnachweis wird zur Einschreibung nicht verlangt; in naher Zukunft wird komplett auf englischen Master umgestellt, dann reicht das Abitur-Englisch oder | * Aachen: Unterrichtssprache kann vom Dozeten gewählt werden, Sprachnachweis wird zur Einschreibung nicht verlangt; in naher Zukunft wird komplett auf englischen Master umgestellt, dann reicht das Abitur-Englisch oder der TOEFL-Test | ||
== Masterzulassung auch ohne fertige Unterlagen == | == Masterzulassung auch ohne fertige Unterlagen == | ||
* Nachweis, dass der Student die Verzögerung nicht zu verantworten hat (z.B. Erkrankung, Termin für Prüfung nicht früher möglich) | * Nachweis, dass der Student die Verzögerung nicht zu verantworten hat (z.B. Erkrankung, Termin für Prüfung nicht früher möglich) | ||
* wie sollte / kann dieser Nachweis aussehen? -> Aussage des Studenten / Bescheinigung eines Professors | * wie sollte / kann dieser Nachweis aussehen? -> Aussage des Studenten / Bescheinigung eines Professors | ||
[[Kategorie:WiSe10]] | |||
[[Kategorie:AK-Protokolle]] |
Aktuelle Version vom 26. April 2011, 05:59 Uhr
Protokoll - Masterzulassung
Formalia
- Beginn
- 15:02 Uhr
- Ende
- 16:57
- Vorsitzende des AK
- Antje Kautzleben
- Protokollant
- Dorothea vom Bruch
- Anwesende Fachschaften
- RWTH Aachen,
- HU-Berlin,
- Uni Frankfurt,
- Uni Bonn,
- Uni Bremen,
- Uni Halle,
- Uni Dresden,
- TU München,
- TU Wien,
- Uni Greifswald,
- LMU,
- Uni Freiburg
Erwartungen an AK
- Potsdam: Zulassungsbeschränkungen
- Aachen: Brief von Ministerium vom 16.11.2010: Zulassung durch Ministerium in NRW geändert,
- Frankfurt: Änderungen bei Zulassungsbeschränkungen, was gibt es für verschiedene Arten?
- Bonn: Interesse an NRW-Regelung
- Halle: Wechsel aus fachähnlichen Fächern
- Dresden: Übergang von Bachelor zu Master möglichst flüssig gestalten
- TU München: wie können ist der Vorrang der eigenen Studenten zu gewährleisten?
- TU Wien: Auflagen vor und während der Immatrikulation
- Uni Greifswald:
Zulassungsbeschränkungen
- Potsdam: drei Gruppen: eigene Studenten, Bologna-Prozess, nicht Bologna und nicht Physik
- erste zwei Gruppen ohne Auflagen, nur nach Note, Englischkenntnisse erforderlich
- Fachfremde können Auflagen erhalten
- Fluktuationen bei Neueinschreibungen -> Beschränkung zur Organisation notwendig
- Dresden: kein Problem der Belastung -> Beschränkung überhaupt notwendig?
- Meinungsbild: Es gibt keine Probleme mit den Kapazitäten im Masterstudiengang.
- Bremen: 2/3 der finanziellen Mittel müssen in den Bachelor fließen, nur 1/3 in den Master
- TU München: kein Problem der Kapazität, sondern es soll nach Qualifikation entschieden werden
- welche Beschränkungen gibt es?
- Wien: jeder Physiker wird zugelassen, aber es können Auflagen auferlegt werden, wenn der Bachelor an einer anderen Uni gemacht wurde
- Aachen: in NRW darf die Zulassung nicht aufgrund der Leistung verweigert werden, Studiengang einer anderen Hochschule muss mit dem eigenen verglichen werden, wenn sie übereinstimmen, muss der Student genommen werden; Auflagen sind möglich, bis zu 30 ECTS können nachgeholt werden
- Frankfurt: Mindestnote für Externe (3,0), für eigene Studenten: im Einzelfall zwischen 3,0 und 3,5
- Bonn: Englischkenntnisse Voraussetzung: Externe: TOEFL-Test o.ä., Interne: Bescheinigung über Englischkenntnisse durch Bonner Dozent; bis 3,0 wird jeder angenommen (3,0 in der Gesamtnote sowie in den zwei mündlichen Bachelorprüfungen, die in Bonn Teil des Bachelors sind), bei schlechteren Noten: Einzelfallentscheidung mit Gutachten, Interne wurden noch nie abgelehnt
- Bremen: alle eigenen Studenten werden im Master zugelassen, Auflagen sind bei Diskrepanzen möglich, wird von Masteraufnahmekommission entschieden
- Greifswald: wie in Bremen
- Halle: Medizinphysik: nur Interne werden genommen, bei internem Wechsel (Medizinphysik <-> Physik) müssen Teile nachgeholt werden
- Dresden: evtl. Auflagen für Externe; nach dem Master: mündliche Prüfungen in Theorie und Experiment, diese müssen bestanden werden
- TUM: Punktesystem: bis zu 60 P auf VL, die denen an der TUM gleichen, 10 bis 20 P auf Motivationsschreiben, Punkte für Note, bei mind. 66 P wird man zugelassen, unter 66 P gibt es ein Auswahlgespräch mit der Kommission; Interne haben schon 60 P durch VL an der TUM
- LMU: keine Auflagen, Bewerbungsschreiben und Motivation an Auswahlkommission, die über Zulassung entscheidet, deren Vorgehen ist nicht festgelegt, dadurch ist das Verfahren sehr intransparent; beim theoretischen mathematischen Elitemaster sind die Bedingungen genauso
- Potsdam: Englischkenntnisse, Scheine müssen vorgelegt werden
Bevorzugung von internen Studenten
- Bonn: PA prüft Eignung, bei eigenen Studenten ist dies leichter, aber es gibt keine Kapazitätsprobleme; Prüfungsamt entscheidet über Zulassungen -> Professoren haben kein großes Mitspracherecht
- LMU: Gesetzeslage erlaubt es nicht, interne und externe gesondert zu behandeln; Kapazität muss offiziell festgelegt werden, um nur die besten Studenten zuzulassen
- AAchen: Professoren würden gerne interne Studenten bevorzugen, NRW schreibt vor, Lerninhalte zu verlgeichen, Kapazitäten sind vorhanden;
- Wien: Gleichwertigkeit des Bachelorstudiums muss gegeben sein -> interne können dadurch bevorzugt werden; Professoren wollen eigene Studenten bevorzugen
- Potsdam: Gleichberechtigung wird zum Verwaltungsaufwand
- Dresden: im Diplom kein Problem mit externen Zulassungen, aber noch keine Erfahrung im Master
- Halle: keine Studenten von anderen Unis sollen aufgenommen werden, Regelungen dementsprechend
Wieviel darf aus dem Bachelor fehlen
- Potsdam: keine Regelung für provisorische Immatrikulation, man kann Zeugnisse nicht nachreichen
- HU Berlin: provisorische Immatrikulation möglich mit Auflagen
- Unterschied zwischen noch nicht fertigen Bachelorstudenten und auswärtigen Studenten, die einen Kurs nicht hatten
- Bonn: abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich, aber im Bachelor können schon Mastervorlesungen gehört werden und Masterpraktika gemacht werden, bei formalen Problemen (Zeugnis noch nicht fertig) erfolgt trotzdem die Zulassung, im 7. Semester schreibt man sich mit allen Unterlagen in den Master um; für Externe ist späte Einschreibung möglich
- LMU: Bewerbung mit fehlenden Unterlagen, die bei Studienbeginn nachgereicht werden, ist möglich
- Aachen: wie bei LMU, Nachreichung bis ein Jahr danach möglich; dies ist auch möglich, wenn man nach dem Bachelor ins Ausland geht und sich beurlauben lässt
- Dresden: Problem mit Bafög, wenn der Bachelor ein Jahr länger dauert
- Wien: Bescheinigung über Einreichen der Unterlagen wird ausgestellt, womit man sich bei einer anderen Uni bewerben kann
Was vom Bachelor kann im Master angerechnet werden
- Aachen: wenn die VL nicht im Bachelor angerechnet wird, aber ein abgeschlossenes Modul darstellt, kann sie im Master angerechnet werden
- Wien: generell können alle VL gehört werden, z.T. können Masterpflichtveranstaltungen im Bachelor angerechnet werden, dann hat man im Master mehr Wahlfreiheit
Problem mit Bafög bei nicht fertigem Zeugnis
- Bonn: Zeugnis kann nicht schnell genug ausgestellt werden -> Regelung mit Bafög-Amt muss getroffen werden
- Halle: Überlegung: vorläufiges Zeugnis fürs Bafög-Amt
Bachelor-Absolventen in der Industrie
- kaum Erfahrungen der Industrie
- es gibt kaum Bewerbungen von Bachelor-Absolventen
- Industrie-Umfrage der DPG zu diesem Thema
Möglichkeit des Auslandsaufenthalts im Master
- Bremen: Pflichtveranstaltungen allgemeingültig, hoher Wahlbereich -> Leistungen aus dem Ausland werden anerkannt
- LMU: Veranstaltungen von Partneruniversitäten könnnen angerechnet werden; vor Auslandsaufenthalt Anerkennung mit dem PA klären
- Bonn: Pflicht sind nur das Praktikum und QM 2 oder andere Theorievorlesung, der Rest ist frei wählbar
- Freiburg: verpflichtend nur QM 2, der Rest ist Wahlbereich -> Auslandsleistungen werden anerkannt
- Dresden: Problem, dass eigene Masterveranstaltungen kaum an anderen Unis angeboten werden (zwei Überblicksvorlesungen, die mit Prüfung abgeschlossen werden); Vertiefungsveranstaltungen sehr speziell
- rechtliche Frage: Inhalte des Bachelors im Master in Überblicksprüfung abprüfen?
- bis jetzt im 8. Semester des Diploms Auslandsaufenthalt; Diplom war entspannter, da war der Auslandsaufenthalt leichter möglich
- Möglichkeit: Modulübergreifende Prüfungen schon im Bachelor, es werden Credit Points nur für die Prüfungen vergeben, die auch mehrfach gewichtet werden -> Auslandsaufenthalt im Master besser möglich
- gleicher Dozent kann aufeinanderfolgende Module lesen, dadurch sind die Voraussetzungen eindeutig
- Problem mit Auslandsaufenthalt liegt an der Bachelor- und Masteraufteilung
- man kann auch im Ausland mit Büchern o.ä. auf die Überblicksprügung lernen
Englischkenntnisse als Voraussetzung im Master (wenn ja, wie viel?)
- Freiburg: Englisch und Deutsch im Rahmen von B2 (mit deutschem Abitur wird der Nachweis nicht verlangt), VL auf Englisch
- TUM: Mastervorlesungen auf Englisch oder nicht? Wenn ja, sollte ein gewisses Niveau vorausgestzt werden
- Wien: Englischkenntnisse sollten eigene Verantwortung des Studenten sein
- Bonn: komplett englischsprachiger Master, Professoren bescheinigen Englischkenntnisse
- Greifswald: es sollte keine Beschränkungen geben, weil die Studenten in der Regel englischen Vorlesungen problemlos folgen können
- Aachen: Unterrichtssprache kann vom Dozeten gewählt werden, Sprachnachweis wird zur Einschreibung nicht verlangt; in naher Zukunft wird komplett auf englischen Master umgestellt, dann reicht das Abitur-Englisch oder der TOEFL-Test
Masterzulassung auch ohne fertige Unterlagen
- Nachweis, dass der Student die Verzögerung nicht zu verantworten hat (z.B. Erkrankung, Termin für Prüfung nicht früher möglich)
- wie sollte / kann dieser Nachweis aussehen? -> Aussage des Studenten / Bescheinigung eines Professors