WiSe07 AK Studiengebühren 2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. November 2009, 03:20 Uhr

Protokoll des Arbeitskreises "Studiengebühren 2 - Befreiung"

Zeit: 01.12.2007, 14:00 – 16:00
Ort: Universität Bielefeld, C01 – 142
Sitzungsleitung: Daniel (Uni Hamburg)
Protokoll: Kristiane Kuklinski (Uni Bielefeld)
anwesende Fachschaften: Bonn, Frankfurt, Konstanz, Augsburg, Hamburg, Göttingen, Bielefeld, München

Zielsetzung des AKs war es, einen Antrag für eine Resolution zu erarbeiten, die die Gebührenfreiheit während der Diplom-/Masterarbeit fordert.

Befreiung während der Diplom-/Masterarbeit

Rundlauf zum "ist"-Zustand

Hamburg:

  • während einer Beurlaubung befreit

Frankfurt:

  • während einer Beurlaubung nicht mehr befreit
  • befreit in einem Semester, in dem nur Prüfungen liegen

Konstanz:

  • zu zahlen ist, bis alle Prüfungen abgeschlossen wurden

Augsburg:

  • während des gesamten Prüfungszeitraumes muss man immatrikuliert bleiben, d.h. man ist von der Zahlung nicht befreit

Göttingen:

  • Diplom: während des gesamten Prüfungszeitraumes muss man immatrikuliert bleiben, d.h. man ist von der Zahlung nicht befreit
  • Master: Studienordnungen noch nicht abgeschlossen, d.h. Situation noch unklar

München:

  • Diplomprüfungszeugnis ist einzureichen, um sich während der Diplomarbeit zu befreien
  • Prinzip wird auf jeglichen Abschluss übertragen
  • Begründung u.a.: während der Diplomarbeitsphase werden keine Vorlesungen besucht

Problematik einer Befreiung: Ist der Student weiterhin über die Universität versichert?

Resolutionsentwurf zur Befreiung während der Master- bzw. Diplomarbeit

Nach einiger Formulierungsarbeit wurde sich auf folgenden Antrag an das Abschlußplenum geeinigt:

Die Studierenden leisten in der Zeit der Master- und Diplomarbeiten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung an den Universitäten. Daher fordert die ZaPF die Befreiung von Studiengebühren/-beiträgen während dieses Zeitraums.

Diese Formulierung wurde mit 11 Ja Stimmen bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen und zur Verabschiedung ans Abschlußplenum der ZaPF verwiesen.

weitere Befreiungstatbestände

(Personengruppen, die nach dem BVerfG. sowieso befreit werden müssen, sind nicht aufgeführt!)

Rundlauf zum "ist"-Zustand

Augsburg:

  • befreit sind gewählte Vertreter von Studenten
  • max. 1% der Studenten einer Fakultät, z.B. Fachschaftler
  • bei großen Engagement für die Universität wird für die Regelstudienzeit ein Semester mehr angerechnet

Hamburg:

  • Personen, die nicht kreditwürdig sind (bezieht sich auf Studienkredite)
  • 5% der besten eines Jahrganges
  • studentische Vertreter werden nicht befreit
  • Befreiung während eines Praxissemesters
  • Befreiung während eines des PJ (Mediziner)

Göttingen:

  • Personen, die nicht kreditwürdig sind (bezieht sich auf Studienkredite)
  • studentische Vertreter werden nicht befreit

Bielefeld:

  • ein Fachschaftsfreisemester, welches aufgeteilt werden muss
  • FaKo- Hauptstelle: befreit um 50%
  • FaKo- Stellvertreter: befreit um 25%
  • Urlaubssemester: befreit

München:

  • nicht Darlehnsberechtigte werden befreit (bezieht sich auf Studienkredite)
  • 10% werden aus eigenen Gründen (d.h. die Universität bestimmt die Kriterien) werden befreit
  • Fachschaftler werden nicht befreit
  • Studierende mit mehr als zwei Kindergeld berechtigten Kindern werden befreit (gem. BayVerfG)

Frankfurt:

  • 10% der Besten werden befreit
  • Erstis, mit den besten NCs werden befreit
  • Härtefälle (Definition des Landes): Eltern werden für insgesamt sechs Semester befreit – Aufteilung individuell
  • Härtefälle von Seiten der Universität wurden nicht definiert
  • es wurde gegen eine Fachschaftsbefreiung gestimmt, um zu vermeiden, dass passive Mitglieder in der Fachschaft die Befreiung ausnutzen

Bonn:

  • Astamitglieder werden sowie Fachschaftler für maximal zwei Semester befreit

Konstanz:

  • hochbegabte mit Hochbegabtenzertifikat (kein(!) IQ- Test) werden maximal für drei Semester befreit
  • falls zwei Geschwister bereits bezahlen, ist das dritte Geschwisterkind befreit
  • Studenten mit Abitur einer Eliteschule werden für drei Semester befreit
  • Spitzensportler (z.B. Bundesliga, Nationalmannschaft) werden befreit

Argumente gegen die Befreiung von Fachschaftlern

  • Ehrenamtliche Arbeit, welche Fachschaft vorher ausgezeichnet hat, wird „zerstört“
  • Wer bzw. wie viele aus der Fachschaft werden befreit?
  • Andere Studierende bezahlen für die Fachschaftler mit

Diskussion um Stipendiaten

Hier ging es im Wesentlichen um die Studienstiftung des deutschen Volkes, aber auch um andere Stipendienträger.

Problematik:

  • Auswahlkriterien für die insgesamt sehr wenigen Stipendienplätze scheinen sehr willkürlich
  • gerade CDU- und FDP-Stipendien fragwürdig, da diese Parteien Federführend in der Forderung der Einführung waren, ihre Stipendiaten nun aber freizustellen sind...

In der Kürze der Zeit konnte hier kein Ergebnis mehr erarbeitet werden.