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[https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_aca_handreichung_wissenschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=8 '''BaFa: "Exportkontrolle und Academia"'''] | [https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_aca_handreichung_wissenschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=8 '''BaFa: "Exportkontrolle und Academia"'''] | ||
Darin heißt es z.B.: | Darin heißt es z.B. (alles auf Seite 13): | ||
# "Ich schicke eine E-Mail mit Detailinformationen über meine Forschung an einem Weltraumteleskop an meine ausländische Kooperationspartnerin in XY-Land. Auch eine E-Mail stellt eine Ausfuhr dar." ist illegal, telefonieren auch... | # "Ich schicke eine E-Mail mit Detailinformationen über meine Forschung an einem Weltraumteleskop an meine ausländische Kooperationspartnerin in XY-Land. Auch eine E-Mail stellt eine Ausfuhr dar." ist illegal, telefonieren auch... (Seite 13) | ||
# "Ich kooperiere mit einer ausländischen Hochschule zum Thema Quantenkryptografie. Hierbei sollen Daten von der ausländischen Hochschule an die Deutsche versendet werden, um in Deutschland ausgewertet zu werden. Die ausgewerteten Daten werden anschließend mit der ausländischen Hochschule geteilt. Ziel ist eine gemeinsame Veröffentlichung. Achtung: Der Zweck der Übermittlung (Veröffentlichung) befreit nicht automatisch von der Genehmigungspflicht" Es geht sehr konkret um uns... | # "Ich kooperiere mit einer ausländischen Hochschule zum Thema Quantenkryptografie. Hierbei sollen Daten von der ausländischen Hochschule an die Deutsche versendet werden, um in Deutschland ausgewertet zu werden. Die ausgewerteten Daten werden anschließend mit der ausländischen Hochschule geteilt. Ziel ist eine gemeinsame Veröffentlichung. Achtung: Der Zweck der Übermittlung (Veröffentlichung) befreit nicht automatisch von der Genehmigungspflicht" (Seite 13) Es geht sehr konkret um uns... | ||
# "Ich stelle Doktorandinnen aus XY-Land ein, die dann in Deutschland - auch zeitweise - an kritischen Forschungsprojekten mitarbeiten oder Zugriff auf sensible Informationen haben." (Seite 13) | |||
# "'''Hinweis:''' Vorlesungen beinhalten in der Regel keine Informationen, die der Exportkontrolle unterliegen. Denn die Informationen müssen die Anforderungen einer Güterlistennummer erfüllen. Diese sind im Allgemeinen aber sehr spezifisch und so hoch, dass sie durch mündliche Ausführungen im Rahmen von Vorlesungen in der Regel nicht erfüllt werden. Zudem werden Vorlesungen und Vorträge, die auf '''allgemein zugänglichen Informationen''' bzw. auf Informationen, die Teil der '''wissenschaftlichen Grundlagenforschung''' sind, beruhen, von der Exportkontrolle nicht erfasst." (Seite 17) Gilt das auch für Übungen, Seminare, Praktika? Es sind Fälle bekannt, wo Studierende auch von Master-Spezialvorlesungen ausgeschlossen werden, scheint insbesondere IT-Sicherheit zu betreffen. Sind die dann eine Ausnahme von der Regel? Oder sind da Leute an Unis übereifrig / vorauseilend? | |||
'''Im Kontrast dazu: Was sagt der Rest der Welt, insbesondere der Globale Süden?''' | |||
'''[https://en.granma.cu/cuba/2023-09-16/havana-declaration-on-current-development-challenges-the-role-of-science-technology-and-innovation G77: "Havana Declaration on “Current development challenges: The role of science, technology and innovation"]''' | '''[https://en.granma.cu/cuba/2023-09-16/havana-declaration-on-current-development-challenges-the-role-of-science-technology-and-innovation G77: "Havana Declaration on “Current development challenges: The role of science, technology and innovation"]''' | ||