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Änderungen aus dem Anfangsplenum Frankfurt |
Fassung nach dem Endplenum der ZaPF WiSe25 in Frankfurt |
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# Antragsberechtigt sind alle teilnehmenden Personen. | # Antragsberechtigt sind alle teilnehmenden Personen. | ||
# Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens | # Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens zwei Stunden vor Beginn des Plenums in Textform bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung und des Verhaltenskodex der ZaPF werden in eigenen Absätzen geregelt. | ||
# Plena können für spätere Plena einer ZaPF, z.B. das Anfangsplenum für alle Zwischenplena und das Endplenum bzw. Zwischenplena für folgende Zwischenplena und das Endplenum, andere Antragsfristen festsetzen. Die Antragsfristen dürfen die in Absatz 2 geregelten Fristen nicht unterschreiten. | |||
# Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. Initiativanträge werden am Ende der Liste der Anträge im Tagesordnungspunkt “Anträge” angehängt, so sie nicht mit einem anderen Antrag konkurrieren. Sie früher zu behandeln bedarf eines Geschäftsordnungsantrages zur Änderung der Tagesordnung. | # Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. Initiativanträge werden am Ende der Liste der Anträge im Tagesordnungspunkt “Anträge” angehängt, so sie nicht mit einem anderen Antrag konkurrieren. Sie früher zu behandeln bedarf eines Geschäftsordnungsantrages zur Änderung der Tagesordnung. | ||
# Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft. | # Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft. | ||
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<li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li> | <li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li> | ||
<li>Verfahrensvorschlag</li> | <li>Verfahrensvorschlag</li> | ||
<li>Freiwillige Dokumentation | <li>''Freiwillige Dokumentation des Abstimmungsverhaltens'' (kurze Bedenkzeit, bei Gegenrede automatische Ablehnung des GO-Antrags ohne Abstimmung, schließt Abstimmung per Handzeichen aus)</li> | ||
<li>Abstimmung per Handzeichen (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, nur bei Abstimmungen und Meinungsbildern)</li></ul> | <li>Abstimmung per Handzeichen (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, nur bei Abstimmungen und Meinungsbildern)</li></ul> | ||
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== Konkurrierende Anträge == | == Konkurrierende Anträge == | ||
Konkurrierende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien: | |||
# Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern wollen. | # Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern wollen. | ||
# | # Verschiedene inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache. | ||
== Meinungsbilder und Vorabstimmungen == | == Meinungsbilder und Vorabstimmungen == | ||
| Zeile 207: | Zeile 208: | ||
Meinungsbilder sind dazu gedacht anzuzeigen, in welche Richtung die Personen im Plenum tendieren, so dass Antragstellende diese Meinungen in ihre Anträge einarbeiten können. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht um in Erfahrung zu bringen wie das Plenum abstimmen würde. Aus diesem Grund sollten Fragen für Meinungsbilder verschieden vom Abstimmungsgegenstand formuliert werden. | Meinungsbilder sind dazu gedacht anzuzeigen, in welche Richtung die Personen im Plenum tendieren, so dass Antragstellende diese Meinungen in ihre Anträge einarbeiten können. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht um in Erfahrung zu bringen wie das Plenum abstimmen würde. Aus diesem Grund sollten Fragen für Meinungsbilder verschieden vom Abstimmungsgegenstand formuliert werden. | ||
== | == Freiwillige Dokumentation des Abstimmungsverhaltens == | ||
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten läuft nach folgendem Schema ab: | Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten läuft nach folgendem Schema ab: | ||
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* Möglichkeit zur Gegenrede, um Rückschlüsse aus dem Gesamtergebnis auf nicht-namentlich abgegebene Stimmen zu verhindern | * Bekanntgabe der Intention der Fachschaften, die namentlich abstimmen wollen, nach kurzer Bedenkzeit. | ||
* Möglichkeit zur Gegenrede, um Rückschlüsse aus dem Gesamtergebnis auf nicht-namentlich abgegebene Stimmen zu verhindern | |||
* Nach Annahme (durch Ausbleiben von Gegenrede): | * Nach Annahme (durch Ausbleiben von Gegenrede): Fachschaften, die ihre entsprechende Intention vorher bekanntgegeben haben, geben ihre Stimme bei der Redeleitung abgegeben. Währenddessen stimmen die übrigen Fachschaften per Handzeichen ab. | ||
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen, einen Antrag besonders zu unterstreichen, indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht. So soll ein konkurrierendes Stellen von GO-Anträgen verschiedener Abstimmungsformen verhindert werden. | Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen, einen Antrag besonders zu unterstreichen, indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht. So soll ein konkurrierendes Stellen von GO-Anträgen verschiedener Abstimmungsformen verhindert werden. | ||