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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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Björn (RWTH) (Diskussion | Beiträge)
Fassung nach dem Endplenum der ZaPF WiSe25 in Frankfurt
 
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# Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die Sitzungsleitung entschieden werden.
# Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die Sitzungsleitung entschieden werden.
# Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten.
# Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten.
# Zur Organisation von Wortbeiträgen werden Redelisten geführt.


= Anträge =
= Anträge =
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# Antragsberechtigt sind alle teilnehmenden Personen.
# Antragsberechtigt sind alle teilnehmenden Personen.
# Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums in Textform bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung und des Verhaltenskodex der ZaPF werden in eigenen Absätzen geregelt.
# Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind mindestens zwei Stunden vor Beginn des Plenums in Textform bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung und des Verhaltenskodex der ZaPF werden in eigenen Absätzen geregelt.
# Plena können für spätere Plena einer ZaPF, z.B. das Anfangsplenum für alle Zwischenplena und das Endplenum bzw. Zwischenplena für folgende Zwischenplena und das Endplenum, andere Antragsfristen festsetzen. Die Antragsfristen dürfen die in Absatz 2 geregelten Fristen nicht unterschreiten.
# Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. Initiativanträge werden am Ende der Liste der Anträge im Tagesordnungspunkt “Anträge” angehängt, so sie nicht mit einem anderen Antrag konkurrieren. Sie früher zu behandeln bedarf eines Geschäftsordnungsantrages zur Änderung der Tagesordnung.
# Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. Initiativanträge werden am Ende der Liste der Anträge im Tagesordnungspunkt “Anträge” angehängt, so sie nicht mit einem anderen Antrag konkurrieren. Sie früher zu behandeln bedarf eines Geschäftsordnungsantrages zur Änderung der Tagesordnung.
# Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft.
# Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in Kraft.
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# Die antragsstellende Person muss im Plenum anwesend sein oder kann eine Vertretung benennen und muss dies der Sitzungsleitung mitteilen. Die vertretende ist dann die neue antragstellende Person.
# Die antragsstellende Person muss im Plenum anwesend sein oder kann eine Vertretung benennen und muss dies der Sitzungsleitung mitteilen. Die vertretende ist dann die neue antragstellende Person.
# Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes ''geeignet nachvollziehbar'' machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge.
# Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes ''geeignet nachvollziehbar'' machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge.
# Für alle Anträge und deren Änderungsanträge werden jeweils eigene Redelisten geführt. Abweichend davon teilen sich konkurrierende Anträge eine Redeliste. Antragstellende Personen dürfen auf Rückfragen außerhalb der Redeliste antworten.


== Geschäftsordnungsanträge ==
== Geschäftsordnungsanträge ==
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<li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li>
<li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li>
<li>Verfahrensvorschlag</li>
<li>Verfahrensvorschlag</li>
<li>Freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten (Kurze Bedenkzeit, bei Gegenrede sofortige Ablehnung, ausführliches Verfahren im Anhang)</li></ul>
<li>''Freiwillige Dokumentation des Abstimmungsverhaltens'' (kurze Bedenkzeit, bei Gegenrede automatische Ablehnung des GO-Antrags ohne Abstimmung, schließt Abstimmung per Handzeichen aus)</li>
<li>Abstimmung per Handzeichen (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, nur bei Abstimmungen und Meinungsbildern)</li></ul>


Mit einem * gekennzeichnete Anträge erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.</li></ol>
Mit einem * gekennzeichnete Anträge erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.</li></ol>
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== Abstimmungen und Meinungsbilder ==
== Abstimmungen und Meinungsbilder ==


# Es werden Abstimmungen und ''Meinungsbilder'' unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Beschlüssen entscheiden. Eine ''Vorabstimmung'' ist nicht zulässig.
# Es werden Abstimmungen und ''Meinungsbilder'' unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Beschlüsse entscheiden. Eine ''Vorabstimmung'' ist nicht zulässig.
# Beschlüsse sind nach außen zu tragende ''Resolutionen'', die zwingend an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengruppen adressiert sein müssen, ''Positionspapiere'', die an niemanden adressiert sind, sowie ZaPF-interne ''Selbstverpflichtungen'' und Aufträge an den StAPF.
# Beschlüsse sind nach außen zu tragende ''Resolutionen'', die zwingend an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengruppen adressiert sein müssen, ''Positionspapiere'', die an niemanden adressiert sind, sowie ZaPF-interne ''Selbstverpflichtungen'' und Aufträge an den StAPF.
# Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jede teilnehmende Person der ZaPF.
# Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jede teilnehmende Person der ZaPF.
# Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich.
# Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich.
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
# Ein Antrag gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Die notwendigen Mehrheiten zur Annahme von Änderungsanträgen entsprechen der von Beschlüsse. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie von den hauptantragstellenden Personen übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Die antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung ihres Antrages zurückzuziehen.
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Die notwendigen Mehrheiten zur Annahme von Änderungsanträgen entsprechen der von Beschlüsse. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie von den hauptantragstellenden Personen übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Die antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung ihres Antrages zurückzuziehen.
# ''Konkurriende Anträge'' sind einander widersprechende Anträge zur selben Sache. Sie werden gleichzeitig behandelt.
# ''Konkurriende Anträge'' sind einander widersprechende Anträge zur selben Sache. Sie werden gleichzeitig behandelt.
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# Bei weniger als sieben sich bewerbenden Personen muss der kompletten Gruppe das Vertrauen mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gilt. Die Wahl durch Zustimmung entfällt hierbei.
# Bei weniger als sieben sich bewerbenden Personen muss der kompletten Gruppe das Vertrauen mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gilt. Die Wahl durch Zustimmung entfällt hierbei.
# Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.
# Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.
# Weiterhin sind die beiden gewählten Personen aus dem Awarenessgremium auch Vertrauenspersonen, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.


= Anhang: Versionshistorie =
= Anhang: Versionshistorie =
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* Sommer-ZaPF 2023 in Berlin,
* Sommer-ZaPF 2023 in Berlin,
* Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf,
* Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf,
* der Winter-ZaPF 2024 in Mainz, und
* Winter-ZaPF 2024 in Mainz,
* der Sommer-ZaPF 2025 in Erlangen.
* Sommer-ZaPF 2025 in Erlangen, und
* der Winter-ZaPF 2025 in Frankfurt am Main.


= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung =
= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung =
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== Konkurrierende Anträge ==
== Konkurrierende Anträge ==


Konkurriende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien:
Konkurrierende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei Kategorien:


# Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern wollen.
# Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern wollen.
# Verschiede inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache.
# Verschiedene inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache.


== Meinungsbilder und Vorabstimmungen ==
== Meinungsbilder und Vorabstimmungen ==
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Meinungsbilder sind dazu gedacht anzuzeigen, in welche Richtung die Personen im Plenum tendieren, so dass Antragstellende diese Meinungen in ihre Anträge einarbeiten können. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht um in Erfahrung zu bringen wie das Plenum abstimmen würde. Aus diesem Grund sollten Fragen für Meinungsbilder verschieden vom Abstimmungsgegenstand formuliert werden.
Meinungsbilder sind dazu gedacht anzuzeigen, in welche Richtung die Personen im Plenum tendieren, so dass Antragstellende diese Meinungen in ihre Anträge einarbeiten können. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht um in Erfahrung zu bringen wie das Plenum abstimmen würde. Aus diesem Grund sollten Fragen für Meinungsbilder verschieden vom Abstimmungsgegenstand formuliert werden.


== Teilnamentliche und Geheime Abstimmungen ==
== Freiwillige Dokumentation des Abstimmungsverhaltens ==


Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten läuft nach folgendem Schema ab:
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten läuft nach folgendem Schema ab:
* Bekanntmachung des Abstimmungsverhaltens der Fachschaften nach kurzer Bedenkzeit (namentlich oder nicht namentlich)
 
* Bekanntgabe der Intention der Fachschaften, die namentlich abstimmen wollen, nach kurzer Bedenkzeit.
* Möglichkeit zur Gegenrede, um Rückschlüsse aus dem Gesamtergebnis auf nicht-namentlich abgegebene Stimmen zu verhindern
* Möglichkeit zur Gegenrede, um Rückschlüsse aus dem Gesamtergebnis auf nicht-namentlich abgegebene Stimmen zu verhindern
* Bei Gegenrede wird der GO-Antrag ohne Abstimmung abgelehnt. Der Antrag / die Reso, über die abgestimmt werden soll, bleibt bestehen.
* Nach Annahme (durch Ausbleiben von Gegenrede): Fachschaften, die ihre entsprechende Intention vorher bekanntgegeben haben, geben ihre Stimme bei der Redeleitung abgegeben. Währenddessen stimmen die übrigen Fachschaften per Handzeichen ab.
* Nach Annahme (durch Ausbleiben von Gegenrede): Bei namentlicher Abstimmung wird die Stimme bei der Redeleitung abgegeben. Währenddessen stimmen die übrigen Fachschaften per Handzeichen ab.


Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen, einen Antrag besonders zu unterstreichen, indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht. So soll ein konkurrierendes Stellen von GO-Anträgen verschiedener Abstimmungsformen verhindert werden.
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen, einen Antrag besonders zu unterstreichen, indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht. So soll ein konkurrierendes Stellen von GO-Anträgen verschiedener Abstimmungsformen verhindert werden.