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Studierendenschaften in Hochschulgesetzen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Erste Version Stand Mai 2024
 
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!Aufgabe: politische Bildung
!Aufgabe: politische Bildung
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|Baden-Würtenberg
|Baden-Württemberg
|ja
|ja
|ja
|ja
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|Bayer
|Bayern
|nein
|nein
|nein
|nein
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<span id="baden-würtenberg"></span>
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=== Baden-Würtenberg ===
=== Baden-Württemberg ===


# Die immatrikulierten Studierenden (Studierende) einer Hochschule bilden die Verfasste Studierendenschaft (Studierendenschaft). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule.
# Die immatrikulierten Studierenden (Studierende) einer Hochschule bilden die Verfasste Studierendenschaft (Studierendenschaft). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule.
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<li><p>Die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft sollen gleichzeitig mit den Wahlen zu den zentralen Kollegialorganen der Hochschule stattfinden.</p></li>
<li><p>Die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft sollen gleichzeitig mit den Wahlen zu den zentralen Kollegialorganen der Hochschule stattfinden.</p></li>
<li><p>Die Studierendenschaft kann sich nach Maßgabe ihrer Satzung nach Absatz 2 in Fachschaften gliedern.</p></li></ol>
<li><p>Die Studierendenschaft kann sich nach Maßgabe ihrer Satzung nach Absatz 2 in Fachschaften gliedern.</p></li></ol>
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]