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Version https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF 1076721 |
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Vorbemerkung zur Wiki Version der Satzung: <br> | Vorbemerkung zur Wiki Version der Satzung: <br> | ||
Dieses ist - nach bestem Wissen und Gewissen - eine richtige Wiedergabe der Satzung der ZaPF. Im Zweifel ist die Version der Satzung auf der [https://zapfev.de/zapf/satzung/ Webseite des ZaPF e.V.] gültig, welche aus der Version auf [https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF/ dem Github der ZaPF] erstellt wird. Die Änderungshistorie ist im Github einsehbar. Bei Fragen wendet euch an den [[StAPF]]. | Dieses ist - nach bestem Wissen und Gewissen - eine richtige Wiedergabe der Satzung der ZaPF. Im Zweifel ist die Version der Satzung auf der [https://zapfev.de/zapf/satzung/ Webseite des ZaPF e.V.] gültig, welche aus der Version auf [https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF/ dem Github der ZaPF] erstellt wird. Die Änderungshistorie ist im Github einsehbar. Bei Fragen wendet euch an den [[StAPF]]. | ||
[[Kategorie:GO und Satzung]] | |||
= Name = | = Name = | ||
Die Tagung der vertretenden Personen der Physik-Fachschaften trägt den Namen Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften, kurz ZaPF. Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik). | Die Tagung der vertretenden Personen der Physik-Fachschaften trägt den Namen Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften, kurz ZaPF. Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik). | ||
= Selbstverständnis = | |||
Die ZaPF versteht sich als antifaschistisch, demokratisch und offen für alle Menschen, welche diese Grundsätze teilen. | |||
= Mitglieder = | = Mitglieder = | ||
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= Organe = | = Organe = | ||
Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen, das Kommunikationsgremium (KomGrem) und der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF). | Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), das Awarenessgremium, die Vertrauenspersonen, das Kommunikationsgremium (KomGrem) und der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF). | ||
Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des KomGrem und des TOPF sind Personenwahlen entsprechend der Geschäftsordnung der ZaPF. | Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des Awarenessgremiums, des KomGrem und des TOPF sind Personenwahlen entsprechend der Geschäftsordnung der ZaPF. | ||
Die Mitgliedschaft im StAPF, der Gruppe | Die Mitgliedschaft im StAPF, dem Awarenessgremium, der Gruppe der Vertrauenspersonen, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet mit Ablauf der Amtszeit, Ableben der amtsinhabenden Person, Niederlegung des Amtes oder Abwahl mit Zweidrittelmehrheit durch das Plenum. Der Antrag auf Abwahl ist bis 15:00 Uhr am Vortag bei der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. | ||
Bis zur Nachwahl bleibt ein unbesetztes Amt vakant. Bei der Nachwahl wird das Amt bis zum Ablauf der Restdauer der Amtszeit besetzt. Die Nachwahl findet auf einem Plenum der nächstmöglichen Tagung statt. Sollten nach einer Wahl Posten unbesetzt sein, bleiben sie vakant. | Bis zur Nachwahl bleibt ein unbesetztes Amt vakant. Bei der Nachwahl wird das Amt bis zum Ablauf der Restdauer der Amtszeit besetzt. Die Nachwahl findet auf einem Plenum der nächstmöglichen Tagung statt. Sollten nach einer Wahl Posten unbesetzt sein, bleiben sie vakant. | ||
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Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben. | Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben. | ||
Zu Beginn jeder ZaPF wählt das Plenum höchstens sechs Vertrauenspersonen, zwei weitere Vertrauenspersonen werden von den ausrichtenden Fachschaften benannt. Weiterhin sind die Personen des Awarenessgremiums Vertrauenspersonen. | |||
Unabhängig von der Zahl der zurückgetretenen Mitglieder gilt die verbliebene Gruppe der Vertrauenspersonen weiterhin als gewählt. | Unabhängig von der Zahl der zurückgetretenen Mitglieder gilt die verbliebene Gruppe der Vertrauenspersonen weiterhin als gewählt. | ||
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Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF gesondert zu regeln. | Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF gesondert zu regeln. | ||
== Das Awarenessgremium == | |||
Das Awarenessgremium koordiniert die Arbeit der Vertrauenspersonen über mehrere ZaPFen hinweg, unterstützt die Vertrauenspersonen in ihrer Arbeit und bereitet Veranstaltungen sowie Schulungen zum Thema Awareness auf und zwischen den ZaPFen vor. Weiterhin unterstützt das Awarenessgremium die ausrichtenden Fachschaften zum Thema Awareness. | |||
Das Awarenessgremium besteht aus zwei Personen, die für ein Jahr gewählt werden. | |||
Die Amtszeit einer Person des Awarenessgremiums beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF, die der anderen zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF. | |||
Die Personen des Awarenessgremiums gelten qua Amt als weitere Vertrauenspersonen, zusätzlich zu den sechs vom Plenum gewählten Vertrauenspersonen. Ihre Amtszeit als Vertrauenspersonen ist äquivalent zu den Regelungen zur Amtszeit der Vertrauenspersonen. | |||
== Das Kommunikationsgremium == | == Das Kommunikationsgremium == | ||
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* Winter-ZaPF 2019 in Freiburg, | * Winter-ZaPF 2019 in Freiburg, | ||
* Sommer-ZaPF 2023 in Berlin, | * Sommer-ZaPF 2023 in Berlin, | ||
* | * Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf, | ||
* und der Winter-ZaPF 2024 in Mainz. | |||