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== Vorabanerkennung im Ausland zu erbringender Studienleistungen == | |||
Wie auf der Sommer-ZaPF 2008 in Konstanz beraten wurde, kann eine Vorabanerkennung von Studienleistungen, die im Ausland im Rahmen eines Learning-Agreements durchgeführt werden, sehr sinnvoll sein. Im AK (siehe Protokoll zur Konstanz ZaPF) wurde über die Veränderungen von Auslandsaufenthalten im Rahmen des Bologna-Prozesses informiert und beraten. Als ein Ergebnis stelle ich hier ein Muster für ein Vorabanerkennungsformular zur freien Verfügung. Wichtig ist natürlich, dass die Informationen entsprechend angepasst werden. <br> | |||
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[http://eeh06.physik.hu-berlin.de/~zimmer/projects/zapf/Vorabanerkennung.pdf Vorabanerkennung von im Ausland zu erbringender Studienleistungen] | |||
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=== Zur Motivation (siehe Protokoll) === | |||
Im AK wurde festgestellt, dass sich durch die Änderungen der Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses (Ba/Ma) auch Veränderungen im Verfahren mit dem ERASMUS-Programm und anderen Austauschprogrammen ergeben. Waren z.B. Diplomstudierende im Wesentlichen frei in ihrer Wahl der zu besuchenden Kurse und mussten lediglich Kursbescheinigungen nachweisen, so zählt für Ba/Ma-Studierende in der Vielzahl der Fälle die Note. Damit muss auch im Learning-Agreement im Vornherein festgehalten werden, welche Kurse man beabsichtigt zu besuchen. Damit diese Kurse dann auch als vollständige Lernäquivalente zu denen der Heimathochschule anerkannt werden (bevor man mit schlechten oder aber guten Noten zurück kommt) kann diese Vorabanerkennung dienen. Sie gewährleistet, dass auch nach personellen Veränderungen in der "Führung", also z.B. beim Wechsel des Prüfungsausschusses das zuvor festgelegte Programm ohne Änderungen anerkannt wird. (nachzulesen im Protokoll zum AK "Auslandsstudium im Ba/Ma-System, SommerZaPF Konstanz 2008") |
Aktuelle Version vom 16. Oktober 2008, 08:06 Uhr
Stephan Zimmer
Uppsala Universitet, zuvor Humboldt-Universität zu Berlin
Master-Student, 1. Fachsemester,
MAIL: zimmer-at-physik.hu-berlin.de
ZaPF-relevante Inhalte
Vorabanerkennung im Ausland zu erbringender Studienleistungen
Wie auf der Sommer-ZaPF 2008 in Konstanz beraten wurde, kann eine Vorabanerkennung von Studienleistungen, die im Ausland im Rahmen eines Learning-Agreements durchgeführt werden, sehr sinnvoll sein. Im AK (siehe Protokoll zur Konstanz ZaPF) wurde über die Veränderungen von Auslandsaufenthalten im Rahmen des Bologna-Prozesses informiert und beraten. Als ein Ergebnis stelle ich hier ein Muster für ein Vorabanerkennungsformular zur freien Verfügung. Wichtig ist natürlich, dass die Informationen entsprechend angepasst werden.
Vorabanerkennung von im Ausland zu erbringender Studienleistungen
Zur Motivation (siehe Protokoll)
Im AK wurde festgestellt, dass sich durch die Änderungen der Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses (Ba/Ma) auch Veränderungen im Verfahren mit dem ERASMUS-Programm und anderen Austauschprogrammen ergeben. Waren z.B. Diplomstudierende im Wesentlichen frei in ihrer Wahl der zu besuchenden Kurse und mussten lediglich Kursbescheinigungen nachweisen, so zählt für Ba/Ma-Studierende in der Vielzahl der Fälle die Note. Damit muss auch im Learning-Agreement im Vornherein festgehalten werden, welche Kurse man beabsichtigt zu besuchen. Damit diese Kurse dann auch als vollständige Lernäquivalente zu denen der Heimathochschule anerkannt werden (bevor man mit schlechten oder aber guten Noten zurück kommt) kann diese Vorabanerkennung dienen. Sie gewährleistet, dass auch nach personellen Veränderungen in der "Führung", also z.B. beim Wechsel des Prüfungsausschusses das zuvor festgelegte Programm ohne Änderungen anerkannt wird. (nachzulesen im Protokoll zum AK "Auslandsstudium im Ba/Ma-System, SommerZaPF Konstanz 2008")