SoSe24 AK Struktur-ZaPF-eV: Unterschied zwischen den Versionen
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Timo(TU Berlin): Die ZaPF müsse nicht zwingend was am Verhalten dann ändern. Der Vorstand kann dann einfach dem StAPF sagen, dass sie es nicht versenden und dann muss der StAPF entscheiden wie sie damit umgehen. Der StAPF hat die Aufgabe dies im Rahmen der ZaPF zu veröffentlichen. Ob der e.V. sich querstellt und die Hilfe entzieht ist da erstmal egal. | Timo(TU Berlin): Die ZaPF müsse nicht zwingend was am Verhalten dann ändern. Der Vorstand kann dann einfach dem StAPF sagen, dass sie es nicht versenden und dann muss der StAPF entscheiden wie sie damit umgehen. Der StAPF hat die Aufgabe dies im Rahmen der ZaPF zu veröffentlichen. Ob der e.V. sich querstellt und die Hilfe entzieht ist da erstmal egal. | ||
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Fazit: ZaPF seitig kein Handlungsbedarf, der e.V. beschäftigt sich nochmal mit der Verknüpfung zur ZaPF und dessen Gremien. | Fazit: ZaPF seitig kein Handlungsbedarf, der e.V. beschäftigt sich nochmal mit der Verknüpfung zur ZaPF und dessen Gremien. | ||
Aktuelle Version vom 18. Mai 2024, 13:28 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche*r: Vorstand ZaPF e.V.: Niklas und Peter
Einleitung und Ziel des AK
Erkundung von rechtlichen Strukturen: Dokumentation des Ist-Stands und Soll-Stand. Wissen um Umgang mit rechtlichen Rahmenbedingungen
Handelt es sich um einen Folge-AK?
Effektiv ist es kein Folge-AK. Wir fangen neu an. Es gab jedoch schon ähnliche AKe
Wer ist die Zielgruppe?
Interessierte in das Thema. Menschen, die sich mit Satzungen (ZaPF und e.V.) auskennen.
Wie läuft der AK ab?
Diskussion-/ Workshopartig
Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
Nein
Materialien und weitere Informationen
Aktuelle Satzungen finden sich auf der e.V. Webseite
Arbeitskreis: AK Rechtliche Stuktur der ZaPF und des e.V.
Protokoll vom 18.05.2024
- Beginn
- 10:30 Uhr
- Ende
- 11:59 Uhr
- Redeleitung
- Niklas (Hamburg), Peter(Alte Säcke)
- Protokoll
- Benedikt (Bonn), Theo (Würzburg)
- Anwesende Fachschaften
- Freie Universität Berlin,
- Technische Universität Berlin (Naturwissenschaften),
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
- Heinrich Heine Universität Düsseldorf (Naturwissenschaften),
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
- Justus-Liebig-Universität Gießen,
- Universität Greifswald,
- Universität Hamburg,
- Karlsruher Institut für Technologie,
- Universität Konstanz,
- Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
- Universität Regensburg,
- Universität Siegen,
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
- Universitas Saccos Veteres,
Protokoll
Niklas: Ziel ist zu erklären wo die Unterschiede, Ähnlichkeiten und Grenzen zwischen ZaPF e.V. und ZaPF liegen. Und wo wir die Grenze ziehen. ZaPF e.V. ist Interessenvertretung
Peter: Resolutionen werden auf der e.V. homepage veröffentlicht. Zapf e.V. ist rechtlich verantwortlich für die veröffentlichten Resos. Die restlichen Gremien werden als dem e.V. untergeordnet verstanden.
Matthias (Bonn):Erklärung des Lobbyregisters Peter: Haus-Metapher aus dem Anfangsplenum. Unter dem ZaPF e.V. werden die Gremika nach außen hin vereint. Während der ZaPF sid die Gremika losgelöst. Von außen sind die internen Handlungen bis hin zur Veröffentlichung irrelevant. Resolutionen (Resos) werden dann an externe adressiert und darauf muss eine Erklärung ans Lobbyregister folgen mit "Wer sind wir und was machen wir" um die zu verschicken. Im Lobbyregister wird also die Arbeit der ZaPF beschrieben. Gesetzgebung: ZaPF e.V. schaut sich Entwürfe an und greift durch Ratschläge ein, bzw. Macht Vorschläge für zu ändernde Gesetze. Dies wird im Lobbyregister angezeigt.
Niklas: Offiziell, auch laut Satzung, ist der ZaPF e.V. rein unterstützend zur Zapf. Aufruf zur Diskussion über diesen Sachverhalt
Matthias (Bonn): Verein ist im Lobbyregister, wie auch der StAPF. Was bedeutet das für den StAPF? Es gibt Personen, die nicht Mitglied des Vereins, aber im Register eingetragen sind. Wieso? Peter&Niklas: Lobbyregister steht der e.V. und gewählte Gremien. Die anderen Gremien tauchen auf unter "Personen die ddie Interessenvertretung unmittelbar verteten". Müssen aber nicht direkt im e.V. sein, aber diese sind vertraglich mit dem ZaPF e.V. vereint. Nur dieses Konstrukt darf offiziell an Politiker herantreten.
Peter: Wir müssen alles was wir an die Bundesregierung herantragen öffentlich machen.
Niklas: Ungutes Gefühl bei aktueller Regelung, da e.V. vom ZaPF beschlossene Dinge an die Regierung heranträgt. Matthias (Bonn): Warum ist das problematisch? Peter: Rechtlich unterstützen wir die ZaPF und die Gremien, aber der e.V. übernimmt rechtlich keine Verantwortung. In der Satzung taucht der e.V. nicht auf. Zurzeit ist der Plan diese Lage zu verbessern bzw. zu optimieren.
Niklas zeigt die Festlegung des Zwecks des Vereins(§2 Zapf e.V. Satzung): Wir sind nur zur unterstützung da und verschicken offiziell nichts selbst. Wie kann man die aktuelle Lage in Satzungen verankern?
Schaubild zum Zusammenspiel zwischen den ZaPF-Gremien wird gezeigt und von Peter erklärt. Problem daran nochmal erläutert.
Johannes (Erlangen): Gibt es Alternativvorschläge. Angebot eines Alternativvorschlags.
Peter: Wir wollen das Grundkonstrukt nicht verändern
Vorschlag von Johannes: Der StAPF wird Teil des Vorstandes Abgelehnt, da wir den Vorstand aus Datenschutzrechtlichen Gründen auf 20 Mitglieder beschränkt ist.
Matthias (Bonn) : Rechtlich unsauber den StAPF zum Vorstand zu holen, aber den StAPF als e.V. Mitglieder einzugliedern wäre eine Idee.
Niklas: Vorschlag, jedes mal einen Vorstandsentscheid zu machen, wenn Resolutionen verschickt werden sollen. Probleme gibt es, sobald es Unstimmigkeiten zwischen ZaPF und e.V. gibt.
Jens(Siegen) : Aufpassen mit der Satzung und dem Finanzamt.
Jannik (KIT): Frage, ob mit Juristika über dieses Thema gesprochen wurde.
Peter: Nein, steht zur Debatte, aber wir brauchen davor ein klares Bild davon, was wir wollen.
Jens(Siegen): Kann der Vereinsvorstand im plenum gewählt werden?
Peter: nein, da der e.V. sonst ein Vetorecht erhält. Wenn, müsste dieses untersagt werden.
Matthias(Bonn): Wir wollen den e.V. schützen. Wollen wir den e.V. als reines Werkzeug der ZaPF sehen oder ihm einen eigenen Spielraum zuordnen möchten?
Peter: Der e.V. sollte das Vetorecht gegenüber Vorschlägen, die den Verein rechtlich gefährden.
Jens(Siegen): Das ist eine Haftungssache, Zustimmung
Jörn(Alte Säcke): Wer soll entscheiden, was eine Reso rechtswidrig macht und wie soll das Vetorecht denn beschlossen werden?
Niklas: Die ZaPF müsste alles selbst machen, was schwer möglich ist, wenn sie den Verein übernähme.
Johannes (Erlangen) : Wenn wir entschließen die Resos des Plenums so zu übernehmen machen wir uns damit nicht zwingend rechtswidrig.
Niklas: Das würde der StAPF regeln. Dieser ist vertraglich beauftragt. Problem, falls der StAPF in den Vorstand ginge: Man ist rechtlich angreifbar.
Peter: Egal wie wir das mit dem StAPF machen, folgert daraus, dass der e.V. die ZaPF wird. Dafür müsste man die rechtlichen Bedingungen anpassen. Hinweis: Aktuell ist ein einziger Vorstand vertretungsberechtigt. Ich möchte das Konstrukt "Zapf entschließt Gremien": ZaPF e.V. schützt die ZaPF von oben herab. Das ist aber nicht in den Satzungen oder in offiziellen Verknüpfungen verankert.
Abstimmung: Wer will getrennte StAPF un e.V.? Komplett getrennt: 6 Einigermaßen Verschmolzen: 2
Moritz (Hamburg): Der StAPF will sich nicht selbst belasten, kann aber deswegen keine Resos versenden.
Johannes (Erlangen): Gibt es die Möglichkeit, den StaPF in ein eigenständiges Untergremium zu fassen?
Antwort ist Niklas und Peter nicht bekannt. Untergremien sind aber wahrscheinlich angreifbar. (Vergleich mit DPG)
Moritz(Hamburg): Gibt es die Möglichkeit, dass der ZaPF den e.V. abwählt?
Niklas: Nach einem Veto kann der StAPF etscheiden, ob er sich rechtliche Verantwortung aufbürden will.
Peter: Wenn die ZaPF etwas entschließt muss der e.V. das in gewisser Zeit umgesetzt haben. Man könne einen Prüfungszeitraum festlegen, in dem man die Unterstützung bzw Veröffentlichtung der Resos entziehen kann.
Jannik(KIT): Zuspruch zur Widerspruchsfrist. Momentan hat der e.V. die Möglichkeit die ZaPF zu zerstören, durch Entzug der Unterstützung.
Jörn(zu Peter): Das wäre aber ein praktisches Veto, bzw eine Verzögerung.
Peter: Es gibt halt ein faktisches Vetorecht. Distanzierung davon.
Kai(Konstanz): Kritische Verordnungen werden rechtlich geprüft.
Peter: das ist möglich. Der e.V. darf eine Bedenkzeit beantragen und die Resulotion prüfen lassen.
Jens(Siegen): Sind Probleme mit "Der Verein vertritt die Interessen der ZaPF" geregelt?
Die Bedenkzeit bezieht sich auf den Versand der Reso. Problematisch bei Zeitdruck.
Matthias(Bonn): Unterverordnung, dass die Bedenkzeit verkürzt werden kann
Jannik(KIT): Die Regelungen sollten in die Vereinssatzung.
Peter: aktuell kann der StAPF ohne Mitreden des Vereins Resos versenden, sie sind vom Verein beauftragt.
Moritz(Hamburg): Die 2Wochen Frist ist zumindest intern schön.
Peter: Wird der Bedarf gesehen, die Berechtigungen des e.V.'s (der für die ZaPF nicht existiert) schriftlich festzuhalten?
Matthias(Bonn): Ich sehe Handlungsbedarf, Ordnungen sollten umgesetzt sein.
Niklas: Widerspricht, da e.V. sonst Einfluss auf die ZaPF nehmen würde. Wie kann man das durch Satzungen verhindern?
Matthias(Bonn): Wie wird eine nicht versendete Reso nach außen erklärt?
Niklas: Diesen Fall gab es letzte ZaPF. Der StAPF selbst hatte beschlossen eine Reso nicht zu verschicken.
Peter: Man soll zwischen ZaPF und Verein miteinander reden können.
Niklas: Bei kritischer Reso: Erst redet Verein mit StAPF: Die Reso soll nicht versendet werden. Bei Zuwiderhandlung geht e.V. nach außen.
Peter: Darstellungs Metaphern sind nur eine aktuelle Darstellung des ganzen, welches sich zusammengelebt hat. Das kann sich aber natürlich änder und kann sich jederzeit ändern.
Moritz(Hamburg): Meiner Meinung nach braucht es nicht viel , außer die beiden Sätze: Der e.V. ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln (eV Satzung). Und in die ZaPF-Satzung: Die Beschlüsse der ZaPF werden durch den ZaPF e.V. vertreten in die Satzung zu schreiben.
Peter weist nochmal auf die demokratische Sprengkraft der zwei Wochenfrist hin.
Moritz: Die 2 Wochen sind eher nur zum prüfen. Der StAPF kann das dann umgehen, trotz der konsequenzen.
Kai(Konstanz): 2 Wochen Zeitspanne sind nicht so wichtig, da die Zapf nur jedes halbe Jahr tagt.
Timo(TU Berlin): Die ZaPF müsse nicht zwingend was am Verhalten dann ändern. Der Vorstand kann dann einfach dem StAPF sagen, dass sie es nicht versenden und dann muss der StAPF entscheiden wie sie damit umgehen. Der StAPF hat die Aufgabe dies im Rahmen der ZaPF zu veröffentlichen. Ob der e.V. sich querstellt und die Hilfe entzieht ist da erstmal egal.
https://pads.zapf.in/SoSe24_Kiel_AK_Struktur-ZaPFeV
Zusammenfassung/Ausblick
Zusammenfassung: Problem: Inwiefern ist die ZaPF rechtlich vom ZaPF e.V. vertreten? Inwieweit will man die beiden Vereine verschmelzen? Es wurde sich gegen eine Verschmelzung entschieden. Frage, was wir bei Unstimmigkeiten zwischen ZaPF und Verein machen? Wunsch nach einer zwei Wochen rechtlichen Prüfzeit, falls Beschlüsse als rechtswidrig eingeschätzt werden. Dazu keine einheitliche finale Meinung.
Fazit: ZaPF seitig kein Handlungsbedarf, der e.V. beschäftigt sich nochmal mit der Verknüpfung zur ZaPF und dessen Gremien.