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Mecklenburg-Vorpommern, die Akkreditierungspflicht für Studiengänge im | Mecklenburg-Vorpommern, die Akkreditierungspflicht für Studiengänge im | ||
Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes abzuschaffen. Die Akkreditierung | Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes abzuschaffen. Die Akkreditierung | ||
hat sich als Mittel der Qualitätssicherung bewährt. Sie ist ein bundesweiter | hat sich als Mittel der Qualitätssicherung bewährt. Sie ist ein bundesweiter Standard und europaweit anerkannt. Weiterhin sichert sie die Teilhabe verschiedener | ||
Parteien, insbesondere der Studierenden, an Qualitätssicherungsverfahren und | Parteien, insbesondere der Studierenden, an Qualitätssicherungsverfahren und | ||
hilft, einen einheitlichen Mindeststandard für den Aufbau von Studiengängen | hilft, einen einheitlichen Mindeststandard für den Aufbau von Studiengängen | ||
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Aufgrund ihrer weiten Verbreitung verlassen sich viele Arbeitgebende auf die | Aufgrund ihrer weiten Verbreitung verlassen sich viele Arbeitgebende auf die | ||
Existenz akkreditierter Studiengänge. Durch den Wegfall dieses Merkmals in | Existenz akkreditierter Studiengänge. Durch den Wegfall dieses Merkmals in | ||
Mecklenburg-Vorpommern können Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche für | Mecklenburg-Vorpommern können Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche für Absolvent*innen dieser Studiengänge entstehen und mecklenburg-vorpommerische | ||
Hochschulen werden zunehmend unattraktiver für Studieninteressierte und | Hochschulen werden zunehmend unattraktiver für Studieninteressierte und | ||
Studierende. Damit wird mutwillig in Kauf genommen, dass | Studierende. Damit wird mutwillig in Kauf genommen, dass Studierendenzahlen sinken, Studierendenmobilität eingeschränkt wird und die Hochschulen an | ||
Reputation verlieren. | Reputation verlieren. | ||
Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht. | Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht. | ||
Zur [[:Medium:Akkreditierungspflicht_MV.pdf|Resolution zur Akkreditierungspflicht von Studiengängen in Mecklenburg-Vorpommern]] | |||
==== Resolution gegen außeruniversitäre Werbung in Lern- und Lehrräumen ==== | |||
Die Zusammenkunft aller Physik Fachschaften (ZaPF) fordert die Unterlassung von Raumbranding<ref>Hörsaal- und Raumbranding bedeutet in diesem Fall den Verkauf von Namensrechten von Hörsälen und anderen Lehr- und Lernräumen. In konkreten Fällen kann dies das Anbringen von Firmenlogos am und im betroffenen Raum und an der Rauminfrastruktur, sowie die Eintragung des Namens ins Raumverwaltungssystem der Hochschule bedeuten.</ref> und außeruniversitärer Werbung<ref>Unter universitärer Werbung wird Werbung für direkt studien- und universitätsrelevante Veranstaltungen und Ähnliches von nicht kommerziellen Einrichtungen verstanden, außeruniversitäre Werbung ist Werbung, die nicht unter diese Einschränkung fällt.</ref> in allen Lern- und Lehrräumen (z.B. Bibliotheken, Hörsäle, Übungsräume, Praktikumsräume) bei Lehrbetrieb. Sinn der Lehrveranstaltungen und des Lernbetriebs ist es, dass Studierende, unbeeinflusst von Interessen Dritter, Fachinhalte erlernen und | |||
diskutieren, sowie Lehrende Lehrinhalte frei vermitteln können. Raumbranding steht zu diesem Prozess im Widerspruch. Auch ist Raumbranding insbesondere deshalb abzulehnen, da es eine sehr einseitige Form der Werbung darstellt, der sich die Teilnehmenden von Lehrveranstaltungen nicht entziehen können. Wir sehen die Entscheidung solcher Fragen als Grundsatzfrage an und fordern | |||
daher den offenen und transparenten Diskurs in den legitimierten Vertretungen aller Statusgruppen der Universität. | |||
<references /> | <references /> | ||
Zur [[: | Zur [[:Medium:Raumbranding.pdf|Resolution gegen außeruniversitäre Werbung in Lern- und Lehrräumen]] | ||
==== Resolution zu studentischen begutachtenden Personen in Akkreditierungsverfahren ==== | ==== Resolution zum BAföG ==== | ||
Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften (ZaPF) begrüßt die durch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek angestrebte Erhöhung | |||
des BAföG für 2019, jedoch geht diese Anpassungen aus der Sicht der ZaPF | |||
nicht weit genug. Um allen Studierenden die Finanzierung ihres Studiums zu ermöglichen, sprechen wir uns daher für eine Novellierung des BAföGs aus. Dabei | |||
sollte, neben realistischen Bezügen und Freibeträgen, die generelle Elternunabhängigkeit beschlossen werden. Auch eine Verminderung des bürokratischen | |||
Aufwandes sollte als Teil dieser Umgestaltung angestrebt werden. | |||
Die momentane Situation der Elternabhängigkeit reduziert die Berechnung | |||
alleine auf das Einkommen der Eltern. Individuelle familiäre Faktoren und | |||
Probleme werden dabei nicht berücksichtigt und blockieren dadurch die benötigte Unterstützung durch das BAföG. Das kann dazu führen, dass Studierende | |||
diese Förderung nicht erhalten. Daher spricht sich die ZaPF für ein generelles | |||
elternunabhängiges BAföG und die jährliche dynamische Anpassung an die sich | |||
verändernden Lebenshaltungskosten aus. | |||
Im bisherigen BAföG-System entsteht durch die Bürokratie für Studierende | |||
und Behörden viel Aufwand. Eine Vereinfachung dieser, wie es auch das elternunabhängige BAföG erzielen würde, kann zu einer erheblichen Entlastung der | |||
Verwaltung, von Sacharbeiter*Innen und Studierenden führen. Insbesondere | |||
würde dies den Bearbeitungsprozess der Anträge beschleunigen und Planungssicherheit für Studierende erhöht. | |||
Für eine moderne Bildungsgesellschaft ist der zuverlässige Zugang zu Hochschulbildung unerlässlich. Die finanzielle Sicherung durch das BAföG würde | |||
hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. | |||
Zur [[:Medium:BAföG.pdf|Resolution zum BAföG]] | |||
==== Resolution zur geplanten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) ==== | |||
Im Rahmen der geplanten Hochschulgesetz-Novellierung in Berlin hält die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) die folgenden Punkte für besonders relevant und sieht sie als Grundpfeiler eines neuen Gesetzes: | |||
===== 1. Studium ===== | |||
# Im Zentrum des Studiums steht die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden. Ein Studium hat das Ziel, Menschen zum kritischen Denken und Hinterfragen anzuregen. Zudem soll der Abschluss des Studiums eine Berufsbefähigung gewährleisten. Die derzeitige alleinige Hauptzielsetzung einer Berufsqualifizierung lehnen wir ab. | |||
# Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung und freie Entfaltung. Wir lehnen daher Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen jeder Form ab. Die dafür notwendigen Kapazitäten an den Hochschulen sind zu schaffen. | |||
::''Für Details siehe Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise16/Zugangs-Zulassungsbeschraenkung/Reso%20gegen%20Zugangs-%20und%20Zulassungsbeschraenkungen.pdf</ref> | |||
<ol start="3"> | |||
<li>Im Sinne der freien Entfaltung und der eigenständigen Persönlichkeitsentwicklung lehnen wir jede Art der Zwangsberatung von Studierenden ab. Eine Beratung ist nur dann sinnvoll, wenn sie freiwillig und aus eigener Entscheidung erfolgt. Daher sollen Beratungsangebote beworben und die Kapazitäten geschaffen werden.</li> | |||
<li>Derzeit beträgt der Arbeitsaufwand bei Studienfächern, die auf die Vorlesungszeit konzentriert sind, 50 - 60 Stunden pro Woche. Dies ist die Folge einer Berechnung von Leistungspunkten an der oberen Grenze des in den Akkreditierungsrichtlinien festgelegten Bereiches von 25-30 Zeitstunden/Leistungspunkt. Für eine Normalisierung der Arbeitsbelastung soll der Maßstab von 1 LP = 25 Stunden Arbeit in Präsenz- und Selbststudium angewendet werden.</li> | |||
<li>Momentan bemisst sich die Regelstudienzeit an einem durchschnittlichen Arbeitspensum von 30 LP pro Semester. Daraus ergibt sich bei einem Bachelor mit 180 Leistungspunkten eine Regelstudienzeit von 3 Jahren. Hierbei ist das Wort „Regel“ irreführend, da aktuell die Regelstudienzeit nicht die durchschnittliche Studiendauer beschreibt, die höher liegt. Daher fordern wir die Leistungspunkte pro Semester bei 20-25 LP anzusetzen, so dass die Planstudienzeit zwischen 3.5 und 4.5 Jahre beträgt. Dies entspricht einer Annäherung an die real absolvierbaren Leistungspunkte pro Semester und erleichtert Studierenden im Vollzeitstudium, in einem Umfang arbeiten zu können, der den Lebenshaltungskosten gerecht wird.</li> | |||
<li>Ein Teilzeitstudium ermöglicht das Studieren in Vereinbarkeit mit Arbeit, Familie und anderen Lebensbereichen. Diese Möglichkeit müssen alle Studierenden erhalten, weshalb das Recht auf ein Teilzeitstudium, ohne Begründung, im Berliner Hochschulgesetz verankert werden soll. Einzuschätzen, in welcher Zeit man sich welche Menge an Fachwissen aneignen kann, ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung und muss in freier Entscheidung möglich sein.</li> | |||
<li>Fachsemester definieren die Zeit, in der jemand in einen Studiengang bisher insgesamt eingeschrieben war. Bei Wechsel der Universität und Immatrikulation in den gleichen Studiengang wird die Person in das Fachsemester +1 eingestuft. Beim Wechsel des Studienganges in einen fachähnlichen oder fachnahen Studiengang wird die Person in das erste oder auf Antrag in ein höheres Fachsemester eingestuft. Die Hochschulsemester sind die Summe aller Fachsemester. Ein Teilzeitstudium führt zu einem anteiligen Fachsemester entsprechend des Verhältnisses der angestrebten Arbeitsbelastung zum Vollzeitstudium. Durch diese Abänderung der Handhabung von Fachsemestern schaffen wir Probleme beim Hochschulwechsel aus der Welt.</li> | |||
</ol> | |||
::''Für Details siehe die Resolution zur Studierendenmobilität.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Mobilitaet/reso_mobilitaet.pdf</ref> | |||
'''Semestergebühren''' Die ZaPF spricht sich gegen die Erhebung von Verwaltungs- und Rückmeldegebühren aus. Wir sehen die Durchführung von Verwaltungsaufgaben im Rahmen des Studiums wie Immatrikulation, Prüfungsverwaltung oder Rückmeldung als Kernaufgaben der Hochschulen, die ohne die Erhebung von Gebühren finanziert werden müssen. | |||
===== 2. Prüfungen ===== | |||
'''Prüfungsan- und -abmeldungen''' Prüfungsan- und abmeldungen werden von Hochschulen individuell gehandhabt und dienen oft einem logistischen Zweck. Dies geht teilweise soweit, dass selbst innerhalb einer Hochschule oft deutliche Unterschiede zu vermerken sind. Hier stehen die Fristen im Widerspruch zu Flexibilität und Studierendenfreundlichkeit. | |||
In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere Wochen vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen und wir sehen in dieser Form der Handhabung unnötige Hürden für Studierende. Eine Prüfungsanmeldung soll, falls sie denn explizit nötig ist, revidierbar sein. Diese Revision sollte so spät wie möglich vor der Prüfung durchführbar sein. | |||
''Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe die Resolution für einen flexibleren Umgang mit Prüfungsan- und abmeldungen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Pruefungsanmeldung/reso_pruefungsanmeldung.pdf</ref> | |||
'''Zwangsexmatrikulation''' Studierende durch drohende Zwangsexmatrikulation unter Druck zu setzen ist in unseren Augen unangemessen; es ersetzt selbstverantwortliches und selbstbestimmtes durch prüfungsorientiertes Studieren und behindert damit die freie Entfaltung. Die ZaPF spricht sich gegen sämtliche Regelungen in Studienordnungen aus, welche den Fokus des Studiums von der Aneignung von Wissen und persönlicher Entwicklung hin zu der Verhinderung der eigenen Exmatrikulation verschieben. Insbesondere fordern wir, solche Regelungen aufzuheben oder abzuändern, die auf eine Zwangsexmatrikulation hinaus laufen können, insbesondere die Begrenzung der Anzahl von Prüfungsversuchen oder die Zwangsberatungen. | |||
''Ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF findet man in der Resolution zur Zwangsexmatrikulation.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Zwangsexmatrikulation/Zwangsexmatrikulation.pdf</ref> | |||
'''Symptompflicht''' Die ZaPF spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. Wir fordern, ausschließlich das Verfahren der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu ermöglichen. | |||
''Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe das Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose17/symptompflicht/PosPapier_Symptompflicht.pdf</ref> ''und die Resolution zu Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Pruefungsunfaehigkeit/Pruefungsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf</ref> | |||
===== 3. Akkreditierung ===== | |||
Die Qualitätssicherung im Rahmen von (System-)Akkreditierungen muss eine Rückbindung an die demokratischen Hochschulgremien erfahren, da sonst Verwaltungsstellen über die Ausgestaltung und Qualitätssicherung von Studiengängen entscheiden. Die Einbindung der Ausbildungskommissionen und Kommissionen für Studium und Lehre muss gesetzlich garantiert werden. | |||
Neuakkreditierungen sollen mit einer verkürzten Frist von fünf Jahren gelten. ''Für mehr Details siehe die Resolution zur länderspezifischen Ausgestaltung MRVO.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Akkreditierung/reso_laender_akkr.pdf</ref> Alle Gutachter*innen sollen im Bereich Akkreditierung geschult sein - entweder durch ihre Erfahrung oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Bei Akkreditierungen von Lehramtsstudiengängen darf die Vertretung Berufspraxis in der Gutachtergruppe nicht durch einen Vertreter*in der obersten Landesbehörde ersetzt werden, sondern soll um diese*n ergänzt werden. | |||
===== 4. Verfasste Studierendenschaft ===== | |||
'''Stärkung des Zugangs zu Hochschuleinrichtungen''' Verfasste Studierendenschaften müssen für die Erfüllung ihrer vielfältigen und wichtigen Aufgaben freien Zugang zu den Einrichtungen der Hochschule haben. Insbesondere die ungehinderte Nutzung von Räumen für Veranstaltungen und der Versand von Mails an die Studierenden sind Rechte, die im Gesetz garantiert werden müssen. Die Hochschule hat die verfasste Studierendenschaft durch Zugang zu allgemeinen Verwaltungseinrichtungen wie Briefversand z.B. an neue Erstsemester zu unterstützen. | |||
'''Fachschaftsinitativen''' Viele Hochschulen in Berlin haben als innovatives Konzept das offene Modell der studentischen Partizipation eingeführt, die sogenannten Fachschaftsinitativen. Diese niederschwelligen Strukturen sind als studentische Gestaltungsmöglichkeiten in der akademischen Selbstverwaltung entsprechend im Gesetz aufzunehmen. Ihnen muss der Zugang zu den Einrichtungen der Hochschulen garantiert werden, insbesondere die Bereitstellung von Fachschaftsräumen. | |||
'''Semesterticket''' Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein sozialverträgliches Studium. In Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten in Berlin sehen wir es als notwendig, dass ein Semesterticket nicht nur kostengünstig, sondern höchstens kostenneutral ist. | |||
===== 5. Gremien ===== | |||
'''Zusammensetzung und Statusgruppenveto''' Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgremien empfiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten: | |||
# Grundsätzlich ist es falsch, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt. Vielmehr ist es notwendig, dass keine Position übergangen werden kann. Dies kann z.B. durch eine paritätische Zusammensetzung oder ein Statusgruppen-Vetorecht [siehe Punkt 2] sichergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilhaberechte aller gesetzlich sichergestellt sind und nicht nur optional gewährt werden. | |||
::''Vergleiche hierzu Abschnitt „Gremien“ der Resolution zu Hochschulgesetzen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Hochschulgesetze/reso_hsgesetze.pdf</ref> | |||
<ol start="2"> | |||
<li>Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (''Statusgruppenveto'').</li> | |||
<li>Die Mitglieder des Dekanats [und des Präsidiums bzw. Rektorats] dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen. [Die Leitung von Gremien erfolgt durch einen selbst gewählten Vorsitz.]</li> | |||
</ol> | |||
::''Vergleiche das Positionspapier zur demokratischen Mitgestaltung in Hochschulgremien.''<ref>https://zapf.wiki/Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Positionspapier_zur_demokratischen_Mitgestaltung_in_Hochschulgremien</ref> | |||
<ol start="4"> | |||
<li>Gewählten Stellvertretungen der Mitglieder aller Gremien darf die Anwesenheit auch in nichtöffentlichen Sitzungen des jeweiligen Gremiums nicht verwehrt werden.</li> | |||
</ol> | |||
'''Kontrollrechte von Gremienmitgliedern''' Zur Wahrung der demokratischen Grundsätze in der akademischen Selbstverwaltung sind Kontrollrechte für Gremienmitglieder unabdingbar. Daher fordern wir das Recht für Gremienmitglieder, Berichte sowie Akteneinsicht zu allen in den Zuständigkeitsbereich des Gremiums und der von ihm gewählten Ämter fallenden Fragestellungen zu erhalten. Den Gremien muss darüber hinaus das Recht auf Einholung von Gutachten | |||
und Stellungnahmen garantiert werden. | |||
'''Gremienvor- beziehungsweise -nachmittag''' Die ZaPF spricht sich dafür aus, im Hochschulgesetz einen für Gremienarbeit reservierten Vor- oder Nachmittag zu verankern. Insbesondere sollen in diesem Zeitraum keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Die Wahl des Zeitraums und des Wochentages soll der jeweiligen Hochschule überlassen bleiben. | |||
===== 6. Gleichstellung ===== | |||
Die Forderungen der ZaPF zur Durchsetzung von Gleichstellung an den Berliner | |||
Hochschulen lauten: | |||
# Genderneutrale Formulierungen im BerlHG. Beispiel: „Studierende“ statt „Studentinnen und Studenten“. | |||
# Dass Hochschulgrade in genderneutraler Form verliehen werden. | |||
# Eine Änderung der Regelung zur Frauenbeauftragten, so dass die Anzahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten von der Anzahl der Studierenden der Hochschule abhängt, mindestens jedoch drei hauptberufliche Frauenbeauftragte pro Hochschule tätig sind. | |||
# Zur Wahl der haupt- und nebenberuflichen Frauenbeauftragten haben alle Mitglieder der Hochschule das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht setzt den Eintrag „weiblich” in der Geburtsurkunde voraus. | |||
# Eine hauptberuflich beauftragte Person zur Gender-Gleichstellung. | |||
# Eine beauftragte Person für Studierende mit Behinderungen pro Fachbereich. | |||
# Eine beauftragte Person für Studierende mit Kindern, analog zu (5) pro Fachbereich. | |||
# Eltern-Kind-Zimmer, die KiTa-Standards erfüllen. | |||
# Die Möglichkeit, bei der Immatrikulation nicht-binäre Genderoptionen wählen zu können. | |||
===== 7. Promotion ===== | |||
'''Rolle und Statusgruppe''' Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung | |||
zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie ist die erste Phase selbständiger | |||
wissenschaftlicher Arbeit. | |||
Wir als ZaPF fordern die Aufnahme dieser Klarstellung in das Berliner Hochschulgesetz und in Konsequenz die Einordnung aller Promovierender in die Statusgruppe der wissenschaftlich Mitarbeitenden. | |||
'''Bessere Promotionsbedingungen''' Zur Auflösung der Abhängigkeit von der betreuenden Person fordern wir die personelle Trennung von Betreuung, Begutachtung | |||
und arbeitsrechtlicher Weisungsbefugnis. | |||
Um dies zu gewährleisten müssen Promovierendenzentren an den Hochschulen | |||
mit den Aufgaben: | |||
*Zulassung zur Promotion und Zuordnung der fachlichen Betreuung, | |||
* Finanzielle und arbeitsrechtliche Organisation des Promotionsvorhabens, | |||
* Bestellung der Gutachter der Doktorarbeit, | |||
* Unterstützung und Weiterbildung in Fragen der Lehre, | |||
* Überfachliche Weiterbildung, | |||
* Ombudsstelle | |||
eingerichtet werden. | |||
Die Lehrtätigkeit Promovierender ist eine der Säulen universitärer Lehre. Die | |||
Qualität dieser Lehrtätigkeit ist daher von besonderer Wichtigkeit. Aus diesem Grund müssen Promovierende bei der Entwicklung ihrer didaktischen | |||
Fähigkeiten unterstützt werden. | |||
Als Anstellungsverhältnis fordern wir Qualifizierungsstellen mit den unter Arbeitsbedingungen genannten Standards (siehe unten). | |||
===== 8. Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ===== | |||
'''Qualifizierungsstellen''' Für Arbeitsverhältnisse mit einem Qualifikationsziel fordern wir folgende Standards: | |||
Arbeitsverhältnisse auf Qualifizierungsstellen an Hochschulen werden grundsätzlich auf Basis von 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen. In begründeten Ausnahmen (Teilzeit) darf hiervon in Absprache mit den Arbeitnehmenden abgewichen werden. Wird ein Arbeitsverhältnis mit weniger als 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen, so ist eine Mehrarbeit über das vertraglich festgesetzte Maß unzulässig. Es stehen mindestens 50 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit zur Erreichung des Qualifikationszieles zur Verfügung. | |||
'''Dauerstellen''' Die ZaPF fordert die Schaffung unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau. | |||
Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau kann es zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre, effizientem Wissenstransfer und einer Steigerung der Attraktivität der Karriere in der Wissenschaft kommen. | |||
''Siehe Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose17/mittelbau/mittelbau.pdf</ref> | |||
Insbesondere müssen Daueraufgaben durch unbefristete Anstellungen abgedeckt | |||
sein. | |||
''Siehe Resolution zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise15/WissZeitVG/Stellungnahme_WiSe15_WissZeitVG.pdf</ref> | |||
'''Gute Wissenschaftliche Praxis''' Forschung nach den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis ist in allen Bereichen der Wissenschaft anzustreben. | |||
Als konkrete Maßnahme sehen wir die Notwendigkeit der Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen auf Landesebene. | |||
===== 9. Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen ===== | |||
'''Transparenz in der Drittmittel-finanzierten Forschung''' Wir halten Transparenz bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten im Interesse Dritter für notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten folgende Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen: | |||
# Titel des Projekts | |||
# Hochschule mit Organisationseinheit | |||
# Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung | |||
# Projekt- und Vertragslaufzeit | |||
# Gesamtsumme | |||
# Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen, u. a. Art, Dauer und Umfang | |||
''Positionspapier zur Transparenz in der Drittmittelforschung''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/wise15/Transparenz_in_der_Drittmittelforschung/Stellungnahme_WiSe15_Transparenz_in_der_Drittmittelforschung.pdf</ref> | |||
Zusätzlich muss am Projektende ein Abschlussbericht veröffentlicht werden. | |||
'''Friedensbindung''' Im Berliner Hochschulgesetz fehlt bisher die Verpflichtung zur zivilen Forschung. Diese Verantwortung soll bei den Aufgaben der Hochschule im Gesetz verankert werden. | |||
===== 10. Psychologische Erstberatung ===== | |||
Mit dem Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt in dem Menschen mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden. Dies kann zu psychischen Belastungen führen, die unter Umständen nicht ohne professionelle Ansprechpersonen bewältigt werden können. Für diese Aufgabe muss die Hochschule eine psychologische Anlauf- und Beratungsstelle einrichten. Zudem sieht die ZaPF die Sensibilisierung im Umgang mit psychologischen Problemen als wichtiges gesellschaftliches Thema und unterstützt die Schaffung und aktive Bewerbung von universitären Beratungsstellen. | |||
<references /> | |||
Zur [[:Medium:Berliner_Hochschulgesetzes.pdf|Resolution zur geplanten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)]] | |||
==== Resolution zu Open Science ==== | |||
Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass frei zugängliche Wissenschaft für die Durchführung der Forschung, wie auch für die Verbreitung der Ergebnisse, essentiell ist. | |||
Die ZaPF spricht sich für den Grundsatz von Open Science in seinen verschiedenen Facetten aus. Insbesondere fordert die ZaPF, wissenschaftliche Arbeiten, vor allem die aus öffentlicher Hand finanzierten, unter Open Access zu veröffentlichen sowie erhobene Daten und entwickelten Quellcode im Sinne von Open Data beziehungsweise Open Source frei verfügbar zu machen. | |||
Darüber hinaus betrachtet die ZaPF die aktuellen Bemühungen zum Aufbau der European Open Science Cloud (EOSC)<ref>https://www.eosc-portal.eu/</ref> als richtungsweisend für die Realisierung von Open Science auf europäischer Ebene. Besonders die Entwicklungen der Hochenergiephysik, wie etwa das SCOAP3-Programm<ref>http://scoap3.org/</ref> , sind beispielhaft für die praktische Umsetzung im Forschungsalltag. Fachbereichsübergreifend ist die Förderung von Open Access Projekten aktiv voranzutreiben und deren Bedeutung hervorzuheben. | |||
Außerdem fordert die ZaPF Unterzeichnung der Declaration on Research Assessment (DORA)<ref>https://sfdora.org/read/de/</ref> , die Empfehlungen in Bezug auf die Bewertung von wissentschaftlichen Arbeiten im Sinne von Open Science Evaluation ausspricht. | |||
<references /> | |||
Zur [[:Medium:Open_Science.pdf|Resolution zu Open Science]] | |||
=== Positionspapiere === | |||
==== Positionspapier zu studentischen begutachtenden Personen in Akkreditierungsverfahren ==== | |||
In den vergangen Jahren hat sich der studentische Akkreditierungspool als | In den vergangen Jahren hat sich der studentische Akkreditierungspool als | ||
Instanz zur Schulung von studentischen begutachtenden Personen in allen | Instanz zur Schulung von studentischen begutachtenden Personen in allen | ||
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Deshalb fordern wir, bei der Suche nach studentischen begutachtenden Personen | Deshalb fordern wir, bei der Suche nach studentischen begutachtenden Personen | ||
auf den studentischen Akkreditierungspool zurückzugreifen und dessen | auf den studentischen Akkreditierungspool zurückzugreifen und dessen Vorschlägen zu folgen. Eine Aquirierung von studentischen begutachtenden Personen | ||
auf anderen Wegen lehnen wir ab. Dies gilt sowohl für Programm- als auch für | auf anderen Wegen lehnen wir ab. Dies gilt sowohl für Programm- als auch für | ||
Systemakkreditierungsverfahren und interne Verfahren an systemakkreditierten | Systemakkreditierungsverfahren und interne Verfahren an systemakkreditierten | ||
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diese Agenturen an den studentischen Akkreditierungspool weiterzuverweisen. | diese Agenturen an den studentischen Akkreditierungspool weiterzuverweisen. | ||
Zum [[:Medium:Direkte_Anfragen_an_Fachschaften.pdf|Positionspapier zu studentischen begutachtenden Personen in Akkreditierungsverfahren]] | |||
==== Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung ==== | |||
Dieses Positionspapier ersetzt das Positionspapier des gleichen Titels, das auf | |||
der Winter-ZaPF 2017 in Siegen beschlossen wurde. | |||
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) ist der Meinung, dass Wissenschaftskommunikation ein elementarer Bestandteil im Studium sein sollte. Wir sehen dafür unter anderem folgende Stellen im Bachelor- sowie Masterstudium, bei denen wissenschaftskommunikation integriert werden kann: | |||
Die Zusammenkunft aller | |||
===== Vortrag der Abschlussarbeiten ===== | |||
Die ZaPF empfiehlt als Maßnahme, Angebote zu schaffen, um das Thema der eigenen Abschlussarbeit neben einer möglichen Verteidigung vorstellen zu können, um die Kompetenz, Wissenschaft zu | |||
kommunizieren, zu stärken. Sie ist der Meinung, dass hierfür beispielsweise Institutskolloquien, einen populärwissenschaftlichen Blogbeiträg veröffentlichen, Konferenzvorträge, Science Slams o. Ä. sinnvoll sind. Bei diesen kann aufgrund des diverseren Publikums die zielgruppenorientierte Kommunikation besser geübt werden als bei einem Publikum mit gleicher Spezialisierung. Insbesondere für die Masterarbeit wird deshalb eine Öffnung für die Allgemeinheit sehr | |||
empfohlen. | |||
===== Eigenständiges Modul oder Integration als Schlüsselkompetenz ===== | |||
Die ZaPF empfiehlt das Angebot einer Veranstaltung, die folgende theoretische und praktische | |||
Kompetenzen im Bereich der Wissenschaftskommunikation vermittelt: | |||
* Kenntnis von Konzepten der Wissenschaftskommunikation sowie Anwendung jener, | |||
* Kenntnis und Anwendung diverser, über Präsentationen hinausgehender wissenschaftskommunikativer Formate, | |||
* (populär-)wissenschaftliches Schreiben, | |||
* Strukturierung wissenschaftlicher Inhalte sowie zielgruppenorientierte Aufbereitung dieser, | |||
* selbstständige Darstellung eigener Forschung und | |||
* Medienkompetenz, insbesondere Nutzung, Anwendung, Gestaltung und Einsatz von Medien. | |||
Diese Veranstaltung sollte mindestens im Wahlpflichtbereich vorkommen. Sinnvoll für die Umsetzung erachtet die ZaPF ein Seminar und/oder eine Ringvorlesung mit folgenden beispielsweisen Inhalten: | |||
* Überblick über Konzepte und Umsetzungsmöglichkeiten der Wissenschaftkommunikation, | |||
* herkömmliche Kommunikationsformate, z.B. Vorträge, Artikel in Zeitschriften, Fernseh- und Radiobeiträge, Tage der offenen Tür o.Ä., sowie | |||
* alternative Kommunikationsformate, z.B. Blogs, Videos, Podcasts, Ausstellungen, Science Slams, interaktive Veranstaltungen, Nächte der Wissenschaft o.Ä., | |||
* Rhetorikschulung, | |||
* Medientheorie und | |||
* Darstellung der eigenen Forschung. | |||
Ein fakultätenübergreifendes Modul wird ermutigt. Dessen Leitung kann sowohl von universitären Lehrkräften unterschiedlicher Fachbereiche<ref>bspw. Physik, Germanistik, Journalismus, ...</ref> als auch Mitarbeiter*innen zentraler Einrichtungen<ref>bspw. Pressestelle, Kommunikationsbeauftragten, ...</ref> oder externen Expert*innen übernommen werden. Die aus der Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes resultierende Vernetzung von Studierenden mit anderen Fachbereichen und in der Forschung ist nur eine der positiven Auswirkungen. | |||
Bis zum Erreichen des Masterabschlusses sollte mindestens eine solche Maßnahme durchgeführt worden sein. Die Einbindung dieses Themengebietes in das Curriculum wird gefordert, um sowohl die Akzeptanz und Wertschätzung von Wissenschaftskommunikation allgemein, als auch die Identifikation von Studierenden mit Forschung sowie die Interdisziplinarität zu fördern. | |||
Die | |||
<references /> | <references /> | ||
Zum [[:Medium:WissKomm_II.pdf|Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung]] | |||
==== Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation ==== | |||
Dieses Positionspapier ersetzt das Positionspapier des gleichen Titels, das auf der Winter-ZaPF 2017 in Siegen beschlossen wurde. | |||
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) positioniert sich für eine starke Wissenschaftskommunikation und weist auf die besondere gesellschaftliche Verantwortung von Wissenschaftler*innen hin. Bisher sehen wir die Wissenschaftskommunikation als von den Universitäten unterschätzt, jedoch unabdingbar an. Neben der Bildung der Gesellschaft und der Verbreitung von Wissen soll Wissenschaftskommunikation ebenso der Rechtfertigung, aber auch | |||
der gesellschaftlichen Kontrolle der Wissenschaft dienen. Sie soll Forschung transparenter machen, Neugierde wecken, zum Nachdenken anregen, Akzeptanz für Wissenschaft und Forschung vergrößern und insbesondere mögliche Ängste in der Gesellschaft vor wissenschaftlichen Entwicklungen nehmen. Wissenschaft muss Teil der gesellschaftlichen und politischen Diskussion sein, deshalb sollen Wissenschaftler*innen sich aktiv in diese einmischen und Unwissenschaftlichkeit entgegentreten. | |||
Eine gute Wissenschaftskommunikation bereitet ihren Gegenstand zielgruppenorientiert auf. Ebenso wie die Kommunikation von Forschung nach innen zur Aufgabe von Wissenschaftler*innen gehört, sei es durch Abschlussarbeiten, Publikationen oder wissenschaftliche Vorträge, so sollten Sie auch nach außen wirken, z.B. je nach Zielgruppe durch Formate wie Podcasts, Blogs, Videos, | |||
Science Slams oder wissenschaftliche Artikel in Zeitschriften. Wichtig ist hierbei das Erschließen neuer Zielgruppen und die Nachwuchsförderung. Auf für Wissenschaftler*innen teils oft schwer zu erreichende Gruppen wie bildungsferne Schichten oder Menschen mit Migrationshintergrund soll aktiv zugegangen werden. Dialog und Integration können und sollten auch über Wissenschaft stattfinden. | |||
Eine besondere Rolle in der Ausübung sowie der Stärkung der Wissenschaftskommunikation sprechen wir den Universitäten und weiteren Hochschulen zu. Diese sollen bei Durchführung von Veranstaltungen sowie der Sensibilisierung und Ausbildung von zukünftigen Wissenschaftler*innen der Wissenschaftskommunikation eine besondere Beachtung schenken. Wir begrüßen das Engagement | |||
für Veranstaltungen wie z.B. Lange Nächte der Wissenschaften oder Schüleruniversitäten und sehen großes Potenzial in der Integration von Wissenschaftskommunikation in die akademische Ausbildung. | |||
Zum [[:Medium:WissKomm_I.pdf|Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation]] | |||
[[Kategorie: | [[Kategorie:WiSe18]] | ||
[[Kategorie:Beschlüsse]] | [[Kategorie:Beschlüsse]] |
Aktuelle Version vom 16. Mai 2021, 19:19 Uhr
Resolutionen
Resolution zur Akkreditierungspflicht von Studiengängen in Mecklenburg-Vorpommern
Die ZaPF betrachtet mit Sorge die Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die Akkreditierungspflicht für Studiengänge im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes abzuschaffen. Die Akkreditierung hat sich als Mittel der Qualitätssicherung bewährt. Sie ist ein bundesweiter Standard und europaweit anerkannt. Weiterhin sichert sie die Teilhabe verschiedener Parteien, insbesondere der Studierenden, an Qualitätssicherungsverfahren und hilft, einen einheitlichen Mindeststandard für den Aufbau von Studiengängen deutschlandweit zu etablieren.
Aufgrund ihrer weiten Verbreitung verlassen sich viele Arbeitgebende auf die Existenz akkreditierter Studiengänge. Durch den Wegfall dieses Merkmals in Mecklenburg-Vorpommern können Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche für Absolvent*innen dieser Studiengänge entstehen und mecklenburg-vorpommerische Hochschulen werden zunehmend unattraktiver für Studieninteressierte und Studierende. Damit wird mutwillig in Kauf genommen, dass Studierendenzahlen sinken, Studierendenmobilität eingeschränkt wird und die Hochschulen an Reputation verlieren.
Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht.
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Resolution gegen außeruniversitäre Werbung in Lern- und Lehrräumen
Die Zusammenkunft aller Physik Fachschaften (ZaPF) fordert die Unterlassung von Raumbranding[1] und außeruniversitärer Werbung[2] in allen Lern- und Lehrräumen (z.B. Bibliotheken, Hörsäle, Übungsräume, Praktikumsräume) bei Lehrbetrieb. Sinn der Lehrveranstaltungen und des Lernbetriebs ist es, dass Studierende, unbeeinflusst von Interessen Dritter, Fachinhalte erlernen und diskutieren, sowie Lehrende Lehrinhalte frei vermitteln können. Raumbranding steht zu diesem Prozess im Widerspruch. Auch ist Raumbranding insbesondere deshalb abzulehnen, da es eine sehr einseitige Form der Werbung darstellt, der sich die Teilnehmenden von Lehrveranstaltungen nicht entziehen können. Wir sehen die Entscheidung solcher Fragen als Grundsatzfrage an und fordern daher den offenen und transparenten Diskurs in den legitimierten Vertretungen aller Statusgruppen der Universität.
- ↑ Hörsaal- und Raumbranding bedeutet in diesem Fall den Verkauf von Namensrechten von Hörsälen und anderen Lehr- und Lernräumen. In konkreten Fällen kann dies das Anbringen von Firmenlogos am und im betroffenen Raum und an der Rauminfrastruktur, sowie die Eintragung des Namens ins Raumverwaltungssystem der Hochschule bedeuten.
- ↑ Unter universitärer Werbung wird Werbung für direkt studien- und universitätsrelevante Veranstaltungen und Ähnliches von nicht kommerziellen Einrichtungen verstanden, außeruniversitäre Werbung ist Werbung, die nicht unter diese Einschränkung fällt.
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Resolution zum BAföG
Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften (ZaPF) begrüßt die durch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek angestrebte Erhöhung des BAföG für 2019, jedoch geht diese Anpassungen aus der Sicht der ZaPF nicht weit genug. Um allen Studierenden die Finanzierung ihres Studiums zu ermöglichen, sprechen wir uns daher für eine Novellierung des BAföGs aus. Dabei sollte, neben realistischen Bezügen und Freibeträgen, die generelle Elternunabhängigkeit beschlossen werden. Auch eine Verminderung des bürokratischen Aufwandes sollte als Teil dieser Umgestaltung angestrebt werden.
Die momentane Situation der Elternabhängigkeit reduziert die Berechnung alleine auf das Einkommen der Eltern. Individuelle familiäre Faktoren und Probleme werden dabei nicht berücksichtigt und blockieren dadurch die benötigte Unterstützung durch das BAföG. Das kann dazu führen, dass Studierende diese Förderung nicht erhalten. Daher spricht sich die ZaPF für ein generelles elternunabhängiges BAföG und die jährliche dynamische Anpassung an die sich verändernden Lebenshaltungskosten aus.
Im bisherigen BAföG-System entsteht durch die Bürokratie für Studierende und Behörden viel Aufwand. Eine Vereinfachung dieser, wie es auch das elternunabhängige BAföG erzielen würde, kann zu einer erheblichen Entlastung der Verwaltung, von Sacharbeiter*Innen und Studierenden führen. Insbesondere würde dies den Bearbeitungsprozess der Anträge beschleunigen und Planungssicherheit für Studierende erhöht.
Für eine moderne Bildungsgesellschaft ist der zuverlässige Zugang zu Hochschulbildung unerlässlich. Die finanzielle Sicherung durch das BAföG würde hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Resolution zur geplanten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
Im Rahmen der geplanten Hochschulgesetz-Novellierung in Berlin hält die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) die folgenden Punkte für besonders relevant und sieht sie als Grundpfeiler eines neuen Gesetzes:
1. Studium
- Im Zentrum des Studiums steht die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden. Ein Studium hat das Ziel, Menschen zum kritischen Denken und Hinterfragen anzuregen. Zudem soll der Abschluss des Studiums eine Berufsbefähigung gewährleisten. Die derzeitige alleinige Hauptzielsetzung einer Berufsqualifizierung lehnen wir ab.
- Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung und freie Entfaltung. Wir lehnen daher Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen jeder Form ab. Die dafür notwendigen Kapazitäten an den Hochschulen sind zu schaffen.
- Für Details siehe Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen.[1]
- Im Sinne der freien Entfaltung und der eigenständigen Persönlichkeitsentwicklung lehnen wir jede Art der Zwangsberatung von Studierenden ab. Eine Beratung ist nur dann sinnvoll, wenn sie freiwillig und aus eigener Entscheidung erfolgt. Daher sollen Beratungsangebote beworben und die Kapazitäten geschaffen werden.
- Derzeit beträgt der Arbeitsaufwand bei Studienfächern, die auf die Vorlesungszeit konzentriert sind, 50 - 60 Stunden pro Woche. Dies ist die Folge einer Berechnung von Leistungspunkten an der oberen Grenze des in den Akkreditierungsrichtlinien festgelegten Bereiches von 25-30 Zeitstunden/Leistungspunkt. Für eine Normalisierung der Arbeitsbelastung soll der Maßstab von 1 LP = 25 Stunden Arbeit in Präsenz- und Selbststudium angewendet werden.
- Momentan bemisst sich die Regelstudienzeit an einem durchschnittlichen Arbeitspensum von 30 LP pro Semester. Daraus ergibt sich bei einem Bachelor mit 180 Leistungspunkten eine Regelstudienzeit von 3 Jahren. Hierbei ist das Wort „Regel“ irreführend, da aktuell die Regelstudienzeit nicht die durchschnittliche Studiendauer beschreibt, die höher liegt. Daher fordern wir die Leistungspunkte pro Semester bei 20-25 LP anzusetzen, so dass die Planstudienzeit zwischen 3.5 und 4.5 Jahre beträgt. Dies entspricht einer Annäherung an die real absolvierbaren Leistungspunkte pro Semester und erleichtert Studierenden im Vollzeitstudium, in einem Umfang arbeiten zu können, der den Lebenshaltungskosten gerecht wird.
- Ein Teilzeitstudium ermöglicht das Studieren in Vereinbarkeit mit Arbeit, Familie und anderen Lebensbereichen. Diese Möglichkeit müssen alle Studierenden erhalten, weshalb das Recht auf ein Teilzeitstudium, ohne Begründung, im Berliner Hochschulgesetz verankert werden soll. Einzuschätzen, in welcher Zeit man sich welche Menge an Fachwissen aneignen kann, ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung und muss in freier Entscheidung möglich sein.
- Fachsemester definieren die Zeit, in der jemand in einen Studiengang bisher insgesamt eingeschrieben war. Bei Wechsel der Universität und Immatrikulation in den gleichen Studiengang wird die Person in das Fachsemester +1 eingestuft. Beim Wechsel des Studienganges in einen fachähnlichen oder fachnahen Studiengang wird die Person in das erste oder auf Antrag in ein höheres Fachsemester eingestuft. Die Hochschulsemester sind die Summe aller Fachsemester. Ein Teilzeitstudium führt zu einem anteiligen Fachsemester entsprechend des Verhältnisses der angestrebten Arbeitsbelastung zum Vollzeitstudium. Durch diese Abänderung der Handhabung von Fachsemestern schaffen wir Probleme beim Hochschulwechsel aus der Welt.
- Für Details siehe die Resolution zur Studierendenmobilität.[2]
Semestergebühren Die ZaPF spricht sich gegen die Erhebung von Verwaltungs- und Rückmeldegebühren aus. Wir sehen die Durchführung von Verwaltungsaufgaben im Rahmen des Studiums wie Immatrikulation, Prüfungsverwaltung oder Rückmeldung als Kernaufgaben der Hochschulen, die ohne die Erhebung von Gebühren finanziert werden müssen.
2. Prüfungen
Prüfungsan- und -abmeldungen Prüfungsan- und abmeldungen werden von Hochschulen individuell gehandhabt und dienen oft einem logistischen Zweck. Dies geht teilweise soweit, dass selbst innerhalb einer Hochschule oft deutliche Unterschiede zu vermerken sind. Hier stehen die Fristen im Widerspruch zu Flexibilität und Studierendenfreundlichkeit.
In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere Wochen vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen und wir sehen in dieser Form der Handhabung unnötige Hürden für Studierende. Eine Prüfungsanmeldung soll, falls sie denn explizit nötig ist, revidierbar sein. Diese Revision sollte so spät wie möglich vor der Prüfung durchführbar sein.
Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe die Resolution für einen flexibleren Umgang mit Prüfungsan- und abmeldungen.[3]
Zwangsexmatrikulation Studierende durch drohende Zwangsexmatrikulation unter Druck zu setzen ist in unseren Augen unangemessen; es ersetzt selbstverantwortliches und selbstbestimmtes durch prüfungsorientiertes Studieren und behindert damit die freie Entfaltung. Die ZaPF spricht sich gegen sämtliche Regelungen in Studienordnungen aus, welche den Fokus des Studiums von der Aneignung von Wissen und persönlicher Entwicklung hin zu der Verhinderung der eigenen Exmatrikulation verschieben. Insbesondere fordern wir, solche Regelungen aufzuheben oder abzuändern, die auf eine Zwangsexmatrikulation hinaus laufen können, insbesondere die Begrenzung der Anzahl von Prüfungsversuchen oder die Zwangsberatungen.
Ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF findet man in der Resolution zur Zwangsexmatrikulation.[4]
Symptompflicht Die ZaPF spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. Wir fordern, ausschließlich das Verfahren der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu ermöglichen.
Für ausführliche Details zu den Überlegungen der ZaPF siehe das Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten[5] und die Resolution zu Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen.[6]
3. Akkreditierung
Die Qualitätssicherung im Rahmen von (System-)Akkreditierungen muss eine Rückbindung an die demokratischen Hochschulgremien erfahren, da sonst Verwaltungsstellen über die Ausgestaltung und Qualitätssicherung von Studiengängen entscheiden. Die Einbindung der Ausbildungskommissionen und Kommissionen für Studium und Lehre muss gesetzlich garantiert werden.
Neuakkreditierungen sollen mit einer verkürzten Frist von fünf Jahren gelten. Für mehr Details siehe die Resolution zur länderspezifischen Ausgestaltung MRVO.[7] Alle Gutachter*innen sollen im Bereich Akkreditierung geschult sein - entweder durch ihre Erfahrung oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Bei Akkreditierungen von Lehramtsstudiengängen darf die Vertretung Berufspraxis in der Gutachtergruppe nicht durch einen Vertreter*in der obersten Landesbehörde ersetzt werden, sondern soll um diese*n ergänzt werden.
4. Verfasste Studierendenschaft
Stärkung des Zugangs zu Hochschuleinrichtungen Verfasste Studierendenschaften müssen für die Erfüllung ihrer vielfältigen und wichtigen Aufgaben freien Zugang zu den Einrichtungen der Hochschule haben. Insbesondere die ungehinderte Nutzung von Räumen für Veranstaltungen und der Versand von Mails an die Studierenden sind Rechte, die im Gesetz garantiert werden müssen. Die Hochschule hat die verfasste Studierendenschaft durch Zugang zu allgemeinen Verwaltungseinrichtungen wie Briefversand z.B. an neue Erstsemester zu unterstützen.
Fachschaftsinitativen Viele Hochschulen in Berlin haben als innovatives Konzept das offene Modell der studentischen Partizipation eingeführt, die sogenannten Fachschaftsinitativen. Diese niederschwelligen Strukturen sind als studentische Gestaltungsmöglichkeiten in der akademischen Selbstverwaltung entsprechend im Gesetz aufzunehmen. Ihnen muss der Zugang zu den Einrichtungen der Hochschulen garantiert werden, insbesondere die Bereitstellung von Fachschaftsräumen.
Semesterticket Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein sozialverträgliches Studium. In Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten in Berlin sehen wir es als notwendig, dass ein Semesterticket nicht nur kostengünstig, sondern höchstens kostenneutral ist.
5. Gremien
Zusammensetzung und Statusgruppenveto Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgremien empfiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten:
- Grundsätzlich ist es falsch, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt. Vielmehr ist es notwendig, dass keine Position übergangen werden kann. Dies kann z.B. durch eine paritätische Zusammensetzung oder ein Statusgruppen-Vetorecht [siehe Punkt 2] sichergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilhaberechte aller gesetzlich sichergestellt sind und nicht nur optional gewährt werden.
- Vergleiche hierzu Abschnitt „Gremien“ der Resolution zu Hochschulgesetzen.[8]
- Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgruppenveto).
- Die Mitglieder des Dekanats [und des Präsidiums bzw. Rektorats] dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen. [Die Leitung von Gremien erfolgt durch einen selbst gewählten Vorsitz.]
- Vergleiche das Positionspapier zur demokratischen Mitgestaltung in Hochschulgremien.[9]
- Gewählten Stellvertretungen der Mitglieder aller Gremien darf die Anwesenheit auch in nichtöffentlichen Sitzungen des jeweiligen Gremiums nicht verwehrt werden.
Kontrollrechte von Gremienmitgliedern Zur Wahrung der demokratischen Grundsätze in der akademischen Selbstverwaltung sind Kontrollrechte für Gremienmitglieder unabdingbar. Daher fordern wir das Recht für Gremienmitglieder, Berichte sowie Akteneinsicht zu allen in den Zuständigkeitsbereich des Gremiums und der von ihm gewählten Ämter fallenden Fragestellungen zu erhalten. Den Gremien muss darüber hinaus das Recht auf Einholung von Gutachten und Stellungnahmen garantiert werden.
Gremienvor- beziehungsweise -nachmittag Die ZaPF spricht sich dafür aus, im Hochschulgesetz einen für Gremienarbeit reservierten Vor- oder Nachmittag zu verankern. Insbesondere sollen in diesem Zeitraum keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Die Wahl des Zeitraums und des Wochentages soll der jeweiligen Hochschule überlassen bleiben.
6. Gleichstellung
Die Forderungen der ZaPF zur Durchsetzung von Gleichstellung an den Berliner Hochschulen lauten:
- Genderneutrale Formulierungen im BerlHG. Beispiel: „Studierende“ statt „Studentinnen und Studenten“.
- Dass Hochschulgrade in genderneutraler Form verliehen werden.
- Eine Änderung der Regelung zur Frauenbeauftragten, so dass die Anzahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten von der Anzahl der Studierenden der Hochschule abhängt, mindestens jedoch drei hauptberufliche Frauenbeauftragte pro Hochschule tätig sind.
- Zur Wahl der haupt- und nebenberuflichen Frauenbeauftragten haben alle Mitglieder der Hochschule das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht setzt den Eintrag „weiblich” in der Geburtsurkunde voraus.
- Eine hauptberuflich beauftragte Person zur Gender-Gleichstellung.
- Eine beauftragte Person für Studierende mit Behinderungen pro Fachbereich.
- Eine beauftragte Person für Studierende mit Kindern, analog zu (5) pro Fachbereich.
- Eltern-Kind-Zimmer, die KiTa-Standards erfüllen.
- Die Möglichkeit, bei der Immatrikulation nicht-binäre Genderoptionen wählen zu können.
7. Promotion
Rolle und Statusgruppe Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie ist die erste Phase selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. Wir als ZaPF fordern die Aufnahme dieser Klarstellung in das Berliner Hochschulgesetz und in Konsequenz die Einordnung aller Promovierender in die Statusgruppe der wissenschaftlich Mitarbeitenden.
Bessere Promotionsbedingungen Zur Auflösung der Abhängigkeit von der betreuenden Person fordern wir die personelle Trennung von Betreuung, Begutachtung und arbeitsrechtlicher Weisungsbefugnis. Um dies zu gewährleisten müssen Promovierendenzentren an den Hochschulen mit den Aufgaben:
- Zulassung zur Promotion und Zuordnung der fachlichen Betreuung,
- Finanzielle und arbeitsrechtliche Organisation des Promotionsvorhabens,
- Bestellung der Gutachter der Doktorarbeit,
- Unterstützung und Weiterbildung in Fragen der Lehre,
- Überfachliche Weiterbildung,
- Ombudsstelle
eingerichtet werden. Die Lehrtätigkeit Promovierender ist eine der Säulen universitärer Lehre. Die Qualität dieser Lehrtätigkeit ist daher von besonderer Wichtigkeit. Aus diesem Grund müssen Promovierende bei der Entwicklung ihrer didaktischen Fähigkeiten unterstützt werden. Als Anstellungsverhältnis fordern wir Qualifizierungsstellen mit den unter Arbeitsbedingungen genannten Standards (siehe unten).
8. Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft
Qualifizierungsstellen Für Arbeitsverhältnisse mit einem Qualifikationsziel fordern wir folgende Standards:
Arbeitsverhältnisse auf Qualifizierungsstellen an Hochschulen werden grundsätzlich auf Basis von 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen. In begründeten Ausnahmen (Teilzeit) darf hiervon in Absprache mit den Arbeitnehmenden abgewichen werden. Wird ein Arbeitsverhältnis mit weniger als 100 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit geschlossen, so ist eine Mehrarbeit über das vertraglich festgesetzte Maß unzulässig. Es stehen mindestens 50 Prozent der regulären tariflichen Arbeitszeit zur Erreichung des Qualifikationszieles zur Verfügung.
Dauerstellen Die ZaPF fordert die Schaffung unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau.
Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau kann es zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre, effizientem Wissenstransfer und einer Steigerung der Attraktivität der Karriere in der Wissenschaft kommen.
Siehe Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau[10]
Insbesondere müssen Daueraufgaben durch unbefristete Anstellungen abgedeckt sein.
Siehe Resolution zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.[11]
Gute Wissenschaftliche Praxis Forschung nach den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis ist in allen Bereichen der Wissenschaft anzustreben.
Als konkrete Maßnahme sehen wir die Notwendigkeit der Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen auf Landesebene.
9. Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen
Transparenz in der Drittmittel-finanzierten Forschung Wir halten Transparenz bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten im Interesse Dritter für notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten folgende Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen:
- Titel des Projekts
- Hochschule mit Organisationseinheit
- Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung
- Projekt- und Vertragslaufzeit
- Gesamtsumme
- Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen, u. a. Art, Dauer und Umfang
Positionspapier zur Transparenz in der Drittmittelforschung[12]
Zusätzlich muss am Projektende ein Abschlussbericht veröffentlicht werden.
Friedensbindung Im Berliner Hochschulgesetz fehlt bisher die Verpflichtung zur zivilen Forschung. Diese Verantwortung soll bei den Aufgaben der Hochschule im Gesetz verankert werden.
10. Psychologische Erstberatung
Mit dem Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt in dem Menschen mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden. Dies kann zu psychischen Belastungen führen, die unter Umständen nicht ohne professionelle Ansprechpersonen bewältigt werden können. Für diese Aufgabe muss die Hochschule eine psychologische Anlauf- und Beratungsstelle einrichten. Zudem sieht die ZaPF die Sensibilisierung im Umgang mit psychologischen Problemen als wichtiges gesellschaftliches Thema und unterstützt die Schaffung und aktive Bewerbung von universitären Beratungsstellen.
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/wise16/Zugangs-Zulassungsbeschraenkung/Reso%20gegen%20Zugangs-%20und%20Zulassungsbeschraenkungen.pdf
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Mobilitaet/reso_mobilitaet.pdf
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Pruefungsanmeldung/reso_pruefungsanmeldung.pdf
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Zwangsexmatrikulation/Zwangsexmatrikulation.pdf
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/sose17/symptompflicht/PosPapier_Symptompflicht.pdf
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/wise17/Pruefungsunfaehigkeit/Pruefungsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Akkreditierung/reso_laender_akkr.pdf
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Hochschulgesetze/reso_hsgesetze.pdf
- ↑ https://zapf.wiki/Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Positionspapier_zur_demokratischen_Mitgestaltung_in_Hochschulgremien
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/sose17/mittelbau/mittelbau.pdf
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/wise15/WissZeitVG/Stellungnahme_WiSe15_WissZeitVG.pdf
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/wise15/Transparenz_in_der_Drittmittelforschung/Stellungnahme_WiSe15_Transparenz_in_der_Drittmittelforschung.pdf
Zur Resolution zur geplanten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
Resolution zu Open Science
Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass frei zugängliche Wissenschaft für die Durchführung der Forschung, wie auch für die Verbreitung der Ergebnisse, essentiell ist.
Die ZaPF spricht sich für den Grundsatz von Open Science in seinen verschiedenen Facetten aus. Insbesondere fordert die ZaPF, wissenschaftliche Arbeiten, vor allem die aus öffentlicher Hand finanzierten, unter Open Access zu veröffentlichen sowie erhobene Daten und entwickelten Quellcode im Sinne von Open Data beziehungsweise Open Source frei verfügbar zu machen.
Darüber hinaus betrachtet die ZaPF die aktuellen Bemühungen zum Aufbau der European Open Science Cloud (EOSC)[1] als richtungsweisend für die Realisierung von Open Science auf europäischer Ebene. Besonders die Entwicklungen der Hochenergiephysik, wie etwa das SCOAP3-Programm[2] , sind beispielhaft für die praktische Umsetzung im Forschungsalltag. Fachbereichsübergreifend ist die Förderung von Open Access Projekten aktiv voranzutreiben und deren Bedeutung hervorzuheben.
Außerdem fordert die ZaPF Unterzeichnung der Declaration on Research Assessment (DORA)[3] , die Empfehlungen in Bezug auf die Bewertung von wissentschaftlichen Arbeiten im Sinne von Open Science Evaluation ausspricht.
Zur Resolution zu Open Science
Positionspapiere
Positionspapier zu studentischen begutachtenden Personen in Akkreditierungsverfahren
In den vergangen Jahren hat sich der studentische Akkreditierungspool als Instanz zur Schulung von studentischen begutachtenden Personen in allen Bereichen rund um den Themenkomplex der Akkreditierung von Studiengängen, sowie als Kontaktquelle zu den studentischen begutachtenden Personen etabliert. Die ZaPF als Vertretung der Physikstudierenden wertschätzt und unterstützt die Arbeit des Pools und die dadurch gegebene Qualitätssicherung.
Deshalb fordern wir, bei der Suche nach studentischen begutachtenden Personen auf den studentischen Akkreditierungspool zurückzugreifen und dessen Vorschlägen zu folgen. Eine Aquirierung von studentischen begutachtenden Personen auf anderen Wegen lehnen wir ab. Dies gilt sowohl für Programm- als auch für Systemakkreditierungsverfahren und interne Verfahren an systemakkreditierten Hochschulen.
Des Weiteren rufen wir Fachschaften, die direkte Anfragen nach studentischen begutachtenden Personen von Akkreditierungsagenturen erhalten, dazu auf, diese Agenturen an den studentischen Akkreditierungspool weiterzuverweisen.
Zum Positionspapier zu studentischen begutachtenden Personen in Akkreditierungsverfahren
Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung
Dieses Positionspapier ersetzt das Positionspapier des gleichen Titels, das auf der Winter-ZaPF 2017 in Siegen beschlossen wurde.
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) ist der Meinung, dass Wissenschaftskommunikation ein elementarer Bestandteil im Studium sein sollte. Wir sehen dafür unter anderem folgende Stellen im Bachelor- sowie Masterstudium, bei denen wissenschaftskommunikation integriert werden kann:
Vortrag der Abschlussarbeiten
Die ZaPF empfiehlt als Maßnahme, Angebote zu schaffen, um das Thema der eigenen Abschlussarbeit neben einer möglichen Verteidigung vorstellen zu können, um die Kompetenz, Wissenschaft zu kommunizieren, zu stärken. Sie ist der Meinung, dass hierfür beispielsweise Institutskolloquien, einen populärwissenschaftlichen Blogbeiträg veröffentlichen, Konferenzvorträge, Science Slams o. Ä. sinnvoll sind. Bei diesen kann aufgrund des diverseren Publikums die zielgruppenorientierte Kommunikation besser geübt werden als bei einem Publikum mit gleicher Spezialisierung. Insbesondere für die Masterarbeit wird deshalb eine Öffnung für die Allgemeinheit sehr empfohlen.
Eigenständiges Modul oder Integration als Schlüsselkompetenz
Die ZaPF empfiehlt das Angebot einer Veranstaltung, die folgende theoretische und praktische Kompetenzen im Bereich der Wissenschaftskommunikation vermittelt:
- Kenntnis von Konzepten der Wissenschaftskommunikation sowie Anwendung jener,
- Kenntnis und Anwendung diverser, über Präsentationen hinausgehender wissenschaftskommunikativer Formate,
- (populär-)wissenschaftliches Schreiben,
- Strukturierung wissenschaftlicher Inhalte sowie zielgruppenorientierte Aufbereitung dieser,
- selbstständige Darstellung eigener Forschung und
- Medienkompetenz, insbesondere Nutzung, Anwendung, Gestaltung und Einsatz von Medien.
Diese Veranstaltung sollte mindestens im Wahlpflichtbereich vorkommen. Sinnvoll für die Umsetzung erachtet die ZaPF ein Seminar und/oder eine Ringvorlesung mit folgenden beispielsweisen Inhalten:
- Überblick über Konzepte und Umsetzungsmöglichkeiten der Wissenschaftkommunikation,
- herkömmliche Kommunikationsformate, z.B. Vorträge, Artikel in Zeitschriften, Fernseh- und Radiobeiträge, Tage der offenen Tür o.Ä., sowie
- alternative Kommunikationsformate, z.B. Blogs, Videos, Podcasts, Ausstellungen, Science Slams, interaktive Veranstaltungen, Nächte der Wissenschaft o.Ä.,
- Rhetorikschulung,
- Medientheorie und
- Darstellung der eigenen Forschung.
Ein fakultätenübergreifendes Modul wird ermutigt. Dessen Leitung kann sowohl von universitären Lehrkräften unterschiedlicher Fachbereiche[1] als auch Mitarbeiter*innen zentraler Einrichtungen[2] oder externen Expert*innen übernommen werden. Die aus der Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes resultierende Vernetzung von Studierenden mit anderen Fachbereichen und in der Forschung ist nur eine der positiven Auswirkungen.
Bis zum Erreichen des Masterabschlusses sollte mindestens eine solche Maßnahme durchgeführt worden sein. Die Einbindung dieses Themengebietes in das Curriculum wird gefordert, um sowohl die Akzeptanz und Wertschätzung von Wissenschaftskommunikation allgemein, als auch die Identifikation von Studierenden mit Forschung sowie die Interdisziplinarität zu fördern.
Zum Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung
Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation
Dieses Positionspapier ersetzt das Positionspapier des gleichen Titels, das auf der Winter-ZaPF 2017 in Siegen beschlossen wurde.
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) positioniert sich für eine starke Wissenschaftskommunikation und weist auf die besondere gesellschaftliche Verantwortung von Wissenschaftler*innen hin. Bisher sehen wir die Wissenschaftskommunikation als von den Universitäten unterschätzt, jedoch unabdingbar an. Neben der Bildung der Gesellschaft und der Verbreitung von Wissen soll Wissenschaftskommunikation ebenso der Rechtfertigung, aber auch der gesellschaftlichen Kontrolle der Wissenschaft dienen. Sie soll Forschung transparenter machen, Neugierde wecken, zum Nachdenken anregen, Akzeptanz für Wissenschaft und Forschung vergrößern und insbesondere mögliche Ängste in der Gesellschaft vor wissenschaftlichen Entwicklungen nehmen. Wissenschaft muss Teil der gesellschaftlichen und politischen Diskussion sein, deshalb sollen Wissenschaftler*innen sich aktiv in diese einmischen und Unwissenschaftlichkeit entgegentreten.
Eine gute Wissenschaftskommunikation bereitet ihren Gegenstand zielgruppenorientiert auf. Ebenso wie die Kommunikation von Forschung nach innen zur Aufgabe von Wissenschaftler*innen gehört, sei es durch Abschlussarbeiten, Publikationen oder wissenschaftliche Vorträge, so sollten Sie auch nach außen wirken, z.B. je nach Zielgruppe durch Formate wie Podcasts, Blogs, Videos, Science Slams oder wissenschaftliche Artikel in Zeitschriften. Wichtig ist hierbei das Erschließen neuer Zielgruppen und die Nachwuchsförderung. Auf für Wissenschaftler*innen teils oft schwer zu erreichende Gruppen wie bildungsferne Schichten oder Menschen mit Migrationshintergrund soll aktiv zugegangen werden. Dialog und Integration können und sollten auch über Wissenschaft stattfinden.
Eine besondere Rolle in der Ausübung sowie der Stärkung der Wissenschaftskommunikation sprechen wir den Universitäten und weiteren Hochschulen zu. Diese sollen bei Durchführung von Veranstaltungen sowie der Sensibilisierung und Ausbildung von zukünftigen Wissenschaftler*innen der Wissenschaftskommunikation eine besondere Beachtung schenken. Wir begrüßen das Engagement für Veranstaltungen wie z.B. Lange Nächte der Wissenschaften oder Schüleruniversitäten und sehen großes Potenzial in der Integration von Wissenschaftskommunikation in die akademische Ausbildung.
Zum Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation