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WiSe16 AK Symptompflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Elli (Diskussion | Beiträge)
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= Arbeitskreis: Protokolle in Arbeitskreisen=
= Arbeitskreis: Protokolle in Arbeitskreisen=
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
'''Protokoll''' vom 12.11.2016
; Beginn
; Beginn
: HH:MM Uhr
: 11:00 Uhr
; Ende
; Ende
: HH:MM Uhr  
: 13:00 Uhr  
; Redeleitung
; Redeleitung
: Vorname Nachname (Uni)
: Elli Schlottmann (TUB)
; Protokoll
; Protokoll
: Vorname Nachname (Uni)
: Elli Schlottmann (TUB)
; Anwesende Fachschaften
<!--: RWTH Aachen,-->
<!--: RWTH Aachen,-->
<!--: Uni Augsburg,-->
<!--: Uni Augsburg,-->
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* von Symptomen lässt sich manchmal auf Krankheiten schließen
* von Symptomen lässt sich manchmal auf Krankheiten schließen
* Mitglieder der PA können (künftige) Arbeitgeber sein. Gerade in kleinen Fachbereichen "kennt man sich".
* Mitglieder der PA können (künftige) Arbeitgeber sein. Gerade in kleinen Fachbereichen "kennt man sich".
* Arbeitsunfähigkeitserklärung sollte akzeptiert werden, oder nur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung? Die Informationslage auf Studierenden- und Ärzt*innenseite unzureichend.
* Arbeitsunfähigkeitserklärung sollte akzeptiert werden (?), oder nur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung? Die Informationslage auf Studierenden- und Ärzt*innenseite unzureichend.
* Maßnahmen nach mehreren Krankmeldungen bei derselben Prüfung kann sinnvoll sein
* Insbesondere Symptome bedingt durch Prüfungsangst sollen nicht berücksichtigt werden
* Verwaltungsaufwand für Unis erhöht, Erfolg fragwürdig
* Unsicherheit der Studierenden, ob ihr Attest ausreichend war -> aus Angst gehen sie mit verminderter Leistungsfähigkeit zur Prüfung


* Begründung wird nicht mitverschickt -> daher (Teile der) Begründung mit in den Antragstext


== Protokoll ==
== Protokoll ==
 
Ein konkreter Text für die Resolution wurde ausgearbeitet und zum Abschlussplenum eingereicht. Insbesonders wurde diskutiert, ob es sinnvoll ist zu fordern, dass ein Arbeitsunfähigkeitserklärung als Attest akzeptiert wird. Diese Regelung wurde zwar als sinnvoll angesehen, widerspricht jedoch einem Grundsatzurteil, weshalb sich für eine andere Regelung ausgesprochen wurde: Der Arzt / die Ärztin kreuzt auf einem Formular an, ob eine Prüfungsunfähigkeit für die Prüfungsformen "schriftlich und/ oder mündlich" besteht. Darüber hinaus kann angegeben werden, ob spezielle prüfungsäquivalente Leistungen erbracht werden können.
== Zusammenfassung ==
 
<!--
* Das Ergebnis der Abstimmung:
** <span style="color:green">'''Anzahl Ja-Stimmen:''' Anzahl</span>
** <span style="color:black">'''Anzahl Enthaltungen:''' Anzahl</span>
** <span style="color:red">'''Anzahl Nein-Stimmen:''' Anzahl</span>
-->


[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:SoSe16]]
[[Kategorie:SoSe16]]
[[Kategorie:Symptompflicht]]