Kategorie:Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen
Lukian (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
(25 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[ | == Zusammenfassung== | ||
[[Kategorie: | |||
=== Erklärung: Was ist Akkreditierung? === | |||
Im Zuge der Bolognareform wurden in Deutschland Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt. Als Teilziel der Bologna-Erklärung sollten die Länder des gemeinsamen europäischen Hochschulraums ein System umsetzen, das sicherstellt, dass diese Studiengänge gewissen Mindeststandards entsprechen. Deshalb werden Bachelor- und Masterstudiengänge - nach internationalem Vorbild - akkreditiert, d.h. sie bekommen ein "TÜV-Siegel": Dieser Studiengang genügt einer Mindestanforderung. Dieses "TÜV-Siegel" ist die Akkreditierung. Diese wird von sog. Akkreditierungsagenturen durchgeführt, die die Begutachtungen der jeweiligen Studiengänge leiten. Innerhalb des deutschen Akkreditierungssystems werden die Agenturen wiederum vom Akkreditierungsrat zugelassen. Er ist das zentrale Gremium der Akkreditierung, regelt den Ablauf von Akkreditierungsverfahren und erlässt Vorgaben zu den Mindeststandards. Im Akkreditierungsverfahren spielen fachnahe Gutachterinnen und Gutachter eine zentrale Rolle: Sie besichtigen die Hochschule, führen Gespräche mit allen Beteiligten und verfassen ein Gutachten. Neben den oben erwähnten Akkreditierungen von Studiengängen (sogenannten Programmakkreditierungen) können Hochschulen auch ihr hochschulweites, internes Qualitätsmanagementsystem im Bereich Studium und Lehre akkreditieren lassen (Systemakkreditierung). | |||
Wir als Studierende müssen an jeder Akkreditierung beteiligt werden. Dafür gibt es einen [http://www.studentischer-pool.de/ studentischen Pool], zu dem sich verschiedene studentische Organsiationen zusammengeschlossen haben. Die pooltragenden Organisationen sind: Bundesfachschaftentagungen, Landesstudierendenausschüsse und der [http://www.fzs.de/ fzs] (Freier Zusammenschluss von Studierendenschaften). Diese sind berechtigt, Studierende in den Pool zu entsenden (weitere Details zum Entsendeverfahren der ZaPF siehe unten). Aus diesem Pool können sich nun Studierende für die verschiedenen Verfahren bewerben, aber auch andere Positionen, wie zum Beispiel die agenturinternen Gremien werden aus den Reihen des Pools besetzt. | |||
=== ZaPF und Akkreditierung === | |||
Auf verschiedenen ZaPFen wurden Arbeitskreise zum Thema Akkreditierung gehalten. | |||
In der Anfangszeit waren vor allem die Diskussionen relevant, ob oder in welchem Rahmen Akkreditierung von der ZaPF als sinnvoll erachtet wird. | |||
Danach folgten Diskussionen, nach welchen Kriterien Physikstudiengänge akkreditiert werden sollten (2003). | |||
Seit 2007 finden auf den ZaPFen regelmäßig Arbeitskreise "Einführung in die Akkreditierung" statt. Das sind inhaltlich immer ähnlich aufgebaute Arbeitskreise oder Workshops, in denen auf der einen Seite wichtige Informationen zur Akkreditierung dargestellt und auf der anderen Seite zur Mitarbeit im studentischen Akkreditierungspool aufgerufen wird. | |||
Die ZaPF kann als pooltragende Organisation (des studentischen Akkreditierungspools) Personen in den studentischen Akkreditierungspool entsenden, die dann zum Beispiel als Gutachterinnen und Gutachter in Akkreiditierungsverfahren mitwirken können. Der Entsendungsprozess wird weiter unten näher beschrieben. | |||
Darüber hinaus hat sich die ZaPF mit der Systemakkreditierung beschäftigt. | |||
<!-- Hier geht es in erster Linie um das Erstellen eines Kriterienkatalogs, welcher von akkreditieren Studiengängen im Bachelor und Master seitens der ZaPF erfüllt werden soll. Auf den ZaPFen finden häufig auch Informations-AK's statt, wo auf der einen Seite wichtige Informationen zur Akkreditierung ausgetauscht werden können und auch über eine Mitarbeit im studentischen Akkreditierungspool gesprochen werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit einen Vertreter des KASAP einzuladen. --> | |||
== Verlauf der Diskussionen == | |||
Ein erster Arbeitskreis zu diesem Thema fand auf der Sommer-ZaPF 2001 in Erlangen statt. Man erarbeitete einen ersten Katalog an Kriterien, die ein akkreditierter Bachelor nach Meinung der ZaPF erfüllen sollte. Diese wurde dann in Heidelberg vervollständigt und als Resolution verabschiedet ([[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Akkreditierungskriterien_für_Bachelorstudiengänge|Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge]] und [[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Akkreditierungskriterien_für_Masterstudiengänge|für Masterstudiengänge]]) und in den folgenden Jahren immer weiter ergänzt ([[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#SoSe_2006:_Ergänzung_der_Akkreditierungsrichtlinien|Ergänzungen der Akkreditierungsrichtlinien]]). Insbesondere über die Sprache im Studiengang wurde auf den ZaPFen im Jahre 2005 in Erlangen und anschließend in Frankfurt diskutiert. | |||
Nachdem man in Konstanz auf der Sommer-ZaPF 2008 festgestellt hat, dass die ZaPF Akkreditierungsrichtlinien mit dem Bologna-Prozess nicht immer konsistent sind, wurden diese überarbeitet und deutlich verkürzt und sind lediglich als Ergänzung zu den Bologna-Forderungen zu betrachten. Auf der Winter-ZaPF 2008 in Aachen wurden überarbeitete Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF verabschiedet ([[WiSe08_Beschlüsse#Resolution_zu_den_Akkreditierungsrichtlinien_der_ZaPF|Neue Akkreditierungsrichtlinien: Richtlinien für Bachelor-Master-Abschlüsse]]). | |||
Die Ausgestaltung neuer Akkreditierungsrichtlinien wurde auf den ZaPFen im WiSe 2013 bis WiSe 2015 diskutiert. | |||
Auf der Winter-ZaPF 2010 wurde unter anderem auch die Frage diskutiert, ob eine Akkreditierung überhaupt sinnvoll ist. | |||
==Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF == | |||
==Aktuelle Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2019)== | |||
Die ZaPF hat im Winter2019 ihre Akkreditierungsrichtlinien nochmal auf einen akktuelen Stand gebracht | |||
[https://zapf.wiki/images/a/a2/AkkreditierungsrichtlinienWS19.pdf] | |||
die [https://zapf.wiki/images/2/27/MRVO_kommentar.pdf Kommentierte MRVO] sollte weiterhin von gutachtern beachtet und angewendet werden | |||
===Alte Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2018)=== | |||
Im Rahmen der Neugestaltung des Akkreditierungssystems möchte die ZaPF Ihre Akkreditierungsrichtlinien in Form einer kommentierten [https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2019/Musterrechtsverordnung.pdf Musterrechtsverordnung] festhalten. | |||
Wir fassen unsere Akkreditierungsrichtlinien in einer kommentierten MRVO zusammen. | |||
Es gibt eine Leseversion: .pdf (Stand 24.11.2018) | |||
Es gibt eine Arbeitsversion: .tex (Stand 24.11.2018) | |||
Kommentierte MRVO:[https://zapf.wiki/images/2/27/MRVO_kommentar.pdf] | |||
===Alte Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2008)=== | |||
Die ZaPF hat Richtlinien erarbeitet, die die Richtlinien des Akkreditierungsrates erweitern und für die Physik spezifizieren sollen: | |||
Auf der ZaPF im WiSe 2002 wurden folgende Kriterien beschlossen: | |||
*[[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#WiSe_2002:_Akkreditierungskriterien_für_Bachelorstudiengänge|Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge]] | |||
*[[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#WiSe_2002:_Akkreditierungskriterien_für_Masterstudiengänge|Akkreditierungskriterien für Masterstudiengänge]] | |||
Diese wurden zunächst im SoSe 2006 um einige wenige Punkte ergänzt [[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#SoSe_2006:_Ergänzung_der_Akkreditierungsrichtlinien|Ergänzungen der Akkreditierungsrichtlinien]]. | |||
Auf der ZaPF im WiSe 2008 in Aachen wurden die Akkreditierungskriterien grundlegend überarbeitet. Diese wurden dann in Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge umbenannt. | |||
*[[Akkreditierungsrichtlinien|Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge]]. | |||
Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses. | |||
'''Für Bachelor- und Masterstudiengänge:'''<br /> | |||
:: Die Ziele des Bologna-Prozesses, eine sinnvolle Modularisierung, die Zuordnung von ECTS-Punkten, sowie vor allem die Studierbarkeit des Studienganges, wird umgesetzt. | |||
:: Auslandsaufenthalte werden (z.B. durch Kooperationen, unbürokratische Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, etc.) unterstützt und gefördert. | |||
:: Der durch die ECTS-Punkte vorgegebene Workload wird regelmäßig durch geeignete Erhebungen überprüft; dabei festgestellte Abweichungen werden korrigiert (z.B. durch Umverteilung der ECTS-Punkte oder Änderungen im Umfang der Veranstaltungen). Die Prüfungsordnung sieht eine Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Eine Regelung zur Notenverbesserung (z.B. Freischussregelungen, Prüfungswiederholung auch von bestandenen Prüfungen, etc.) ist wünschenswert. | |||
:: Die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse sind klar in der Prüfungsordnung definiert; auf Einschränkungen, insbesondere durch fehlende Englischkenntnisse, wird deutlich hingewiesen. Wenn Pflichtvorlesungen oder ein Großteil des Wahlbereichs Fremdsprachenkenntnisse erfordern, so gehören diese (mindestens als Hinweis) in die Zugangsvoraussetzungen. | |||
:: Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten. | |||
:: Es gibt wirksame Instrumente zur Qualitätssicherung des Studiengangs; diese beinhalten insbesondere auch Mechanismen, um auf auftretende Probleme und Missstände zu reagieren. Eine Lehrevaluation als reine Bestandsaufnahme ist wenig hilfreich, wenn es keine Ansätze gibt, die durch die Evaluation aufgedeckten Probleme auch zu beseitigen. | |||
:: Die mit den ECTS-Punkten des jeweiligen Moduls gewichteten Modulabschlussnoten ergeben die Gesamtnote. Abweichungen von dieser Regelung sind möglich, wenn diese entsprechend begründet werden. Eine geringere Gewichtung der Module im ersten/ zweiten Semester (Übergang Schule/ Studium, unterschiedliches Niveau der Anfänger) sollte sich problemlos begründen lassen, ebenso eine stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit. | |||
'''Für Bachelor-Studiengänge:'''<br /> | |||
:: Der Studiengang bietet eine umfassende physikalische Grundausbildung und ermöglicht sowohl den Zugang zu einem fachwissenschaftlichen Master als auch den Einstieg in das Berufsleben. | |||
:: Der Studiengang wird mit einer möglichst umfangreichen, eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen. Im Bologna-Prozess ist eine Bachelorarbeit im Rahmen von 6 bis 12 ECTS-Punkten vorgesehen, allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. | |||
:: Die Bachelorarbeit ist so in den Stundenplan integriert, dass sie den Übergang in den Masterstudiengang (auch beim Hochschulwechsel) nicht unnötig erschwert. Problematisch sind hier vor allem Arbeiten, die erst spät im 6. Semester abgeschlossen werden können (Dauer von Korrekturen und Gutachten, Fristen für Master-Einschreibngen, ...). Es gibt eine Auswahlmöglichkeit an physikalischen Vertiefungs-/ Spezialisierungsveranstaltungen, welche auch mindestens im ECTS-Punkteumfang einer üblichen Veranstaltungen angerechnet werden. Zudem sind ECTS-Punkte (wiederum mindestens im Rahmen einer üblichen Veranstaltung) verfügbar, in denen nichtphysikalische Veranstaltungen angerechnet werden können. Diese Anforderung ist recht allgemein gehalten, da die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgen kann. Denkbar ist z.B. eine "Wahlpflichtmodul", in dem aus verschiedenen Vertiefungen ausgewählt werden kann, in Kombination mit einem "Nebenfachmodul" oder auch ein freier ECTS-Punktebereich, in dem beliebige Veranstaltungen angerechnet werden können. | |||
== Entsendeverfahren der ZaPF == | |||
Die ZaPF ist als Bundesfachschaftentagung Physik eine der tragenden Organisationen des studentischen Akkreditieurngspool. Er bildet die studentische Interessenvertretung im Bereich Akkreditierung und schult oder entsendet zum Beispiel studentische Gutachterinnen und Gutachter für Akkreditierungsverfahren. Weitere Informationen zum studentischen Akkreditierungspool sind hier zu finden: | |||
[[Akkreditierungspool]] | |||
Als pooltragende Organisation darf die ZaPF Personen in den Akkreditierungspool entsenden. Genauere Informationen zum Entsendeverfahren sind hier zu finden: | |||
[[Poolentsendung|Entsendung in den Akkreditierungspool]] | |||
== Resolutionen, Positionspapiere und Beschlüsse== | |||
=== Allgemeine Aussagen der ZaPF zum deutschen Akkreditierungswesen === | |||
Auf der ZaPF im SoSe 2016 wurde folgende Aussage zum deutschen Akkreditierungswesen getroffen: | |||
* [[SoSe16_Beschlüsse#Positionspapier_zum_deutschen_Akkreditierungssystem|Positionspapier zum deutschen Akkreditierungssystem]] | |||
=== Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF === | |||
Auf der ZaPF im WiSe 2003 wurden folgende Akkreditierungskriterien der ZaPF verabschiedet, die als Ergänzung zu den Akkreditierungsvorgaben des Akkreditierungsrats zu verstehen sind: | |||
*[[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#WiSe_2002:_Akkreditierungskriterien_für_Bachelorstudiengänge|Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge]] | |||
*[[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#WiSe_2002:_Akkreditierungskriterien_für_Masterstudiengänge|Akkreditierungskriterien für Masterstudiengänge]] | |||
Diese wurden zunächst um eine wenige Punkte ergänzt. | |||
Auf der ZaPF im WiSe 2008 in Aachen wurden die Akkreditierungskriterien grundlegend überarbeitet: | |||
*[[Akkreditierungsrichtlinien|Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge]] | |||
=== Systemakkreditierung === | |||
Auf der WinterZaPF 2012 Wien wurde begonnen darüber zu diskutieren, wie gute Qualitätsmanagementsysteme im Bereich Studium und Lehre aussehen sollten. Folgendes Positionspapier wurde verabschiedet: | |||
*[[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Positionspapier_zur_Systemakkreditierung|Positionspapier zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung)]] | |||
Die weitere Diskussion resultierte auf der SommerZaPF 2013 in Jena in einer gemeinsamem Resolution mit der PsyFaKo, in der die beiden Organisationen ihre Forderungen zu Struktur und Ausgestaltung guter Qualitätsmanagementsysteme systemakkreditierter Hochschulen darlegen: | |||
*[[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Systemakkreditierung|Resolution zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung)]] | |||
=== Positionspapier zum studentischen Akkreditierungspool === | |||
Im SoSe 2012 verabschiedete die ZaPF ein Positionspapier, in dem sie ihre Position zur Struktur und zu den Aufgaben des studentischen Akkreditierungspools festhielt: | |||
*[[Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Positionspapier_der_ZaPF_zum_studentischen_Akkreditierungspool|Positionspapier der ZaPF zum studentischen Akkreditierungspool]] | |||
=== weitere Beschlüsse === | |||
Im WiSe 2011 in Bonn wurde folgender Beschluss zum Mandat von ZaPF-Vertreterinnen auf den Poolvernetzungstreffen gefasst: | |||
* [[WiSe11_Beschlüsse#Akkreditierungspool|Beschluss zum Mandat auf PVTen]] | |||
Im WiSe12 in Karlsruhe wurden folgende Beschlüsse gefasst: | |||
* [[WiSe12_Beschlüsse#Anträge_AK_Akkreditierung|Beschlüsse]] zur Stellungnahme von Fachschaften in Programmakkreditierungen und zum Umgang mit nicht bestätigten Entsendungen in den Pool. | |||
Im WiSe 2013 wurde folgender Beschluss für die Nominierung in den Systemakkreditierungspool gefasst: | |||
* [[WiSe13_Beschlüsse#Entsendeverfahren_in_den_Systemakkreditierungspool|Entsendeverfahren in den Systemakkreditierungspool]] | |||
<!-- | |||
==== Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge: ==== | |||
Die nachfolgende Liste wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg beschlossen. Diese Liste sagt nichts darüber aus, ob die Physikfachschaften die Ba/Ma-Einführung insgesamt positiv oder negativ beurteilen. | |||
# Studierbarkeit (h) | |||
# 6 Semester inkl. Arbeit (h) | |||
# Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h) | |||
## Umfang 2-6 Monate (w) | |||
# Kreditierung nach ECTS (w) | |||
# Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w) | |||
# Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h) | |||
# Studienbegleitende Prüfungen (h) | |||
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h) | |||
# Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt wrden (h) | |||
## auch zur Notenverbesserung (w) | |||
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w) | |||
# Pflichtveranstaltungen in deutschsprachigen Studiengängen müssen auf deutsch möglich sein (h) | |||
#Etwas Spezialisierung ist auch möglich (außerhalb der Thesis) (h) | |||
# nicht-physikalisches Nebenfach obglitatorisch (h) | |||
# bei Bachelor of Science in Physik: Solide physikalische Grundausbildung (h) | |||
# Bachelor nicht nur als Master Zugang, kein abgeschnittes Diplomstudium (h) | |||
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs) (h) | |||
# Studium alleine mit 180 CPs machbar (h) | |||
# Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h) | |||
====Akkreditierungskriterien für Masterstudiengänge==== | |||
Die nachfolgende Liste wurde als verbindlich für die Akkreditierngsverfahren im Bereich Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg beschlossen. Diese Liste sagt nichts darüber aus, ob die Physikfachschaften die Ba/Ma-Einführungen insgesamt positiv oder negativ beurteilen. | |||
# Studierbarkeit (h) | |||
# 4 Semester inkl. Arbeit (h) | |||
# Es gibt eine Master Thesis | |||
## mindestens 6 Monate (h) | |||
## mindestens 9 Monate (w) | |||
# Kreditierung nach ECTS (h) | |||
# Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h) | |||
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h) | |||
# Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h) | |||
## Wiederholungen auch zur Notenverbesserung (w) | |||
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs) (h) | |||
# Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein (h) | |||
# Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h) | |||
# Defizite aus dem Vorstudium sollen ausgeglichen werden (w) | |||
# | |||
##Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein (h)<br /> | |||
##Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% - 70% betragen (w) | |||
(WiSe 2002) | |||
====Umgang mit den Akkreditierungsrichtlinien==== | |||
Akkreditierungsrichtlinien sind extern. (ZaPF WiSe 2005) | |||
====Ergänzung des Anforderungskatalogs==== | |||
Den bestehenden Akkreditierungsrichtlinien für Bachelorstudiengänge der ZaPF soll aufgrund aktueller Probleme Punkt 19 hinzugefügt werden:<br /> | |||
19. Es darf keine formalen Voraussetzungen geben, die zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums bei Nichtbestehen eines Moduls führen. (w)<br /> | |||
Den bestehenden Akkreditierungsrichtlinien für Bachelorstudiengänge der ZaPF soll Punkt 20 hinzugefügt werden.<br /> | |||
20. Ein wirksames internes Instrument zur kontinuierlichen Qualitätssicherung ist vorhanden. (h) | |||
(SoSe 2006) | |||
====Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge:==== | |||
Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses. | |||
'''Für Bachelor- und Masterstudiengänge:'''<br /> | |||
Die Ziele des Bologna-Prozesses, eine sinnvolle Modularisierung, die Zuordnung von ECTS-Punkten sowie vor allem die Studierbarkeit des Studienganges, wird umgesetzt. | |||
Auslandsaufenthalte werden (z.B. durch Kooperationen, unbürokratische Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, etc.) unterstützt und gefördert. | |||
Der durch die ECTS-Punkte vorgegebene Workload wird regelmäßig durch geeingete Erhebungen überprüft; dabei festgestellte Abweichungen werden korrigiert (z.B. durch Umverteilung der ECTS-Punkte oder Änderungen im Umfang der Veranstaltungen). Die Prüfungsordnung sieht eine Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Eine Regelung zur Notenverbesserung (z.B. Freischussregelungen, Prüfungswiederholung auch von bestandenen Prüfungen, etc.) ist wünschenswert. | |||
Die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse sind klar in der Prüfungsordnung definiert; auf Einschränkungen, insbesonder durch fehlende Englischkenntnisse, wird deutlich hingewiesen. Wenn Pflichtvorlesungen oder ein Großteil des Wahlbereichs Fremdsprachenkenntnisse erfordern, so gehören diese (mindestens als Hinweis) in die Zugangsvoraussetzungen. | |||
Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten. | |||
Es gibt wirksame Instrumente zur Qualitätssicherung des Studiengangs; diese beinhalten insbesondere auch Mechanismen, um auf auftretende Probleme und Missstände zu reagieren. Eine Lehrevaluation als reine Bestandsaufnahme ist wenig hilfreich, wenn es keine Ansätze gibt, die durch die Evaluation aufgedeckten Probleme auch zu beseitigen. | |||
Die mit den ECTS-Punkten des jeweiligen Moduls gewichteten Modulabschlussnoten ergeben die Gesamtnote. Abweichungen von dieser Regelung möglich, wenn diese entsprechend begründet werden. Eine geringere Gewichtung der Module im ersten/ zweiten Semester (Übergang Schule/ Stdium, unterschiedliches Niveau der Anfänger) sollte sich problemlos begründen lassen, ebenso eine stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit. | |||
'''Für Bachelor-Studiengänge:'''<br /> | |||
Der Studiengang bietet eine umfassende physikalische Grundausbildung und ermöglicht sowohl den Zugang zu einm fachwissenschaftlichen Maser als auch den Einstieg in das Berufsleben. | |||
Der Studiengang wird mit einer möglichst umfangreichen eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen. Im Bologna-Prozess ist eine Bachelorarbeit im Rahmen von 6 bis 12 ECTS-Punkten vorgesehen, allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. | |||
Die Bachelorarbeit ist so in den Stundenplan integriert, dass sie den Übergang in den Masterstudiengang (auch beim Hochschulwechsel) nicht unnötig erschwert. Problematisch sind hier vor allem Arbeiten, die erst spät im 6. Semester abgeschlossen werden können (Dauer von Korrekturen und Gutachten, Fristen für Master-Einschreibngen, ...). Es gibt eine Auswahlmöglichkeit an physikalischen Vertiefungs-/ Spezialisierungsveranstaltungen, welche auch mindestens im ECTS-Punkteumfang einer übblichen Veranstaltungen angerechnet werden. Zudem sind ECTS-Punkte (wiederum mindestens im Rahmen einer üblichen Veranstaltung) verfügbar, in denen nichtphysikalische Veranstaltungen angerechnet werden können. Diese Anforderung ist recht allgemein gehalten, da die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgen kann. Denkbar ist z.B. eine "Wahlpflichtmodul", in dem aus verschiedenen Vertiefungen ausgewählt werden kann in Kombination mit einem "Nebenfachmodul" oder auch ein freier ECTS-Punktebereich, in dem beliebige Veranstaltungen angerechnet werden können. | |||
(WS 09/09) | |||
=== Systemakkreditierung === | |||
Auf der WinterZaPF 2012 Wien wurde begonnen eine Position zum Thema Systemakkreditierung zu erarbeiten. Das resultierte auf der SommerZaPF 2013 in Jena in einer gemeinsamem Resolution mit der PsyFaKo, in der die beiden Organisationen ihre Forderungen zu Struktur und Ausgestaltung guter Qualitätsmanagementsysteme systemakkreditierter Hochschulen darlegen: | |||
; Resolution zur Systemakkreditierung | |||
Die Psychologie-Fachschaften-Konferenz und die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften fordern bundesweite Mindeststandards für die Qualitätsmanagementsysteme systemakkreditierter Hochschulen in folgenden drei Teilbereichen: | |||
; Struktur | |||
* Das Qualitätsmanagementsystem wird durch eine zentrale hochschulweite Kommission sowie mehrere fachnahe Kommissionen gesteuert. Dabei muss die zentrale fakultätenübergreifende Kommission in ihrer Entscheidungshoheit uneingeschränkt sein. Insbesondere darf kein Abhängigkeitsverhältnis zur Hochschulleitung bestehen. Dieser Kommission obliegt die Steuerung der hochschuleigenen Programmakkreditierungen sowie die Koordination der fachnahen Kommissionen. | |||
* Den fachnahen Kommissionen obliegt die Aufgabe, neben der Qualitätssicherung insbesondere der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Sorge zu tragen. Sie erstatten der hochschulweiten Kommission in regelmäßigen Abständen Bericht. | |||
* Um einen Interessensausgleich aller Statusgruppen zu gewährleisten, sind sowohl die hochschulweite als auch die fachnahen Kommissionen vollparitätisch (Studierende, Mittelbau und ProfessorInnen gleichverteilt) zu besetzen. | |||
* Es existiert ein hochschulinternes Beschwerdemanagement. Bei Problemen mit dem Qualitätsmanagement selbst ist sich an eine externe Beschwerdestelle zu wenden, die Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule hat. Eine solche Funktion könnten z. B. die Akkreditierungsagenturen oder der Akkreditierungsrat erfüllen. | |||
; Hochschuleigene Programmakkreditierungen | |||
* Um die Betrachtung einzelner Studienprogramme als Vorteil der Programmakkreditierung beizubehalten, sieht das Qualitätsmanagement regelmäßige externe Begutachtungen der Programme vor. Diese orientieren sich in ihrer Struktur an den Regeln des Akkreditierungsrates für Programmakkreditierung (siehe hierzu Kapitel I der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung gemäß Beschluss des Akkreditierungsrats vom 20.2.2013 [http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf] ). | |||
* Bei diesen Begutachtungen wird die Einhaltung der Qualitätsziele überprüft. Dazu gehört in besonderem Maße die Studierbarkeit des jeweiligen Studienprogramms. Teil der Begutachtung ist eine Begehung, die u.a. getrennte Gespräche mit Lehrenden und Studierenden beinhaltet. Daneben sind die Ergebnisse des internen Evaluationssystems zu bewerten. | |||
* Basierend auf dem Bericht der Gutachterinnen und Gutachter entscheidet die hochschulweite Kommission über Auflagen und Fristen für das begutachtete Programm. Sollten diese nicht erfüllt werden, so ist die Einschreibung für dieses Programm bis zur Behebung der Mängel auszusetzen. | |||
; Evaluationssystem | |||
* Um eine Qualitätskontrolle sicher zu stellen sind die Programme regelmäßig zu evaluieren. Dabei sollten drei zentrale Merkmale evaluiert werden: | |||
** ''Struktur:'' | |||
*** Hierbei soll überprüft werden, ob die im Programm vorausgesetzten Ressourcen und Kapazitäten tatsächlich vorhanden sind. Weiterhin ist eine sinnvolle Gliederung und angemessene Workload-Verteilung der Module sicherzustellen (Studierbarkeit). | |||
** ''Inhalt:'' | |||
*** Die Evaluation prüft, ob die Modulinhalte mit den Empfehlungen fachnaher Organisationen (z.B. Bundesfachschaftentagungen, Fachbereichskonferenzen) übereinstimmen. | |||
** ''Lehre:'' | |||
*** Die Lehrveranstaltungen sind mindestens jährlich nach gängigen wissenschaftlichen und methodischen Standards zu evaluieren. | |||
* Die Ergebnisse der Evaluationen fließen in die Weiterentwicklung der Studienprogramme durch die fachnahen Kommissionen ein. Alle Daten und Ergebnisse der Evaluationen des betreffenden Studiengangs sollen den Kommissionen und den Beteiligten der hochschuleigenen Programmakkreditierungen zur Verfügung gestellt werden. | |||
;Begründung | |||
Existierende Qualitätsmanagementsysteme weisen gravierende Mängel auf. Um für die zukünftige Arbeit der Gutachterinnen und Gutachter in Akkreditierungsverfahren sowie der Fachschaftlerinnen und Fachschaftler bei der Etablierung von Qualitätsmanagementsystemen an der eigenen Hochschule inhaltlich zu unterstützen, haben wir diese akzeptablen Mindeststandards ausgearbeitet, die keine Verschlechterung zur Programmakkreditierung darstellen. Außerdem wollen wir die anderen Bundesfachschaftentagungen dazu ermutigen, sich ebenfalls mit dem Thema Systemakkreditierung zu beschäftigen und die Konkretisierung | |||
von Mindeststandards von Qulitätsmanagementsystemen in der Systemakkreditierung voranzutreiben. | |||
Zur [[:Datei:Reso_SoSe13_Systemakkreditierung.pdf|Stellungnahme zur Systemakkreditierung]] | |||
=== Mandat auf dem Poolvernetzungstreffen === | |||
In Bonn wurde folgender Text zum Mandat der in den Pool entsandten ZaPFika verabschiedet: | |||
<blockquote>Die von der ZaPF entsandten Mitglieder des studentischen Akkreditierungspools sollen sich vernetzen und mindestens eine Person zu jedem PVT entsenden. Dort sollen sie die Meinung der ZaPF zur Akkreditierung vertreten. Ergebnisse der PVTen sollen auf der nächsten ZaPF im Anfangsplenum präsentiert werden. Die ZaPF erteilt den von ihr entsandten Mitgliedern des studentischen Akkreditierungspools das Mandat in ihrem Namen entsprechend der verfassten Stellungnahmen der ZaPF abszustim- men. Sollte noch keine Stellungnahme der ZaPF zu Themen des PVT bestehen, soll nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der ZaPF abgestimmt werden. Die ZaPF bittet den ZaPF e.V. die Fahrt- und Tagungskosten zu erstatten, falls dies nicht über die jeweilige Universität möglich ist. --> | |||
== Weiterführende Informationen == | |||
=== im Wiki === | |||
=== Allgemein === | |||
* [http://www.akkreditierungsrat.de/ Akkreditierungsrat] | |||
* [http://www.studentischer-pool.de/ Studentischer Pool] | |||
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Akkreditierung_%28Hochschulen%29 Akkreditierung an Hochschulen (Wikipedia)] | |||
=== Akkreditierungsagenturen === | |||
* [http://www.acquin.de/ ACQUIN] | |||
* [http://www.aqas.de/ AQAS] | |||
* [http://www.asiin.de/ ASIIN] | |||
* [http://www.zeva.org/ ZEVA] | |||
* [https://www.akast.info/ AKAST] | |||
* [https://ahpgs.de/ AHPGS] | |||
* [https://www.aq.ac.at/de/ AQ Austria] | |||
* [https://www.fibaa.org/ FIBAA] | |||
* [https://musique-qe.eu/about-musique/ Musique] | |||
* [https://www.evalag.de/ Evalag] | |||
* [https://aaq.ch/ AAQ] | |||
== Arbeitskreise == | |||
*Berlin SoSe23 | |||
::[[SoSe23_AK_Akkreditierung|Akkreditierung]] :Aufarbeitung von schiefgelaufenen Akkreditierungen | |||
:: [[SoSe23_WS_Akkreditierung |WS Einführung Akkreditierung]] | |||
::[[SoSe23_AK_AkkPool|Akk.Pool]] | |||
*Berlin SoSe17 [[SoSe17_WS_Akkreditierung|Akkreditierung]]: Einführung in die Programm- und Systemakkreditierung (Ohne Protokoll) | |||
*Dresden WiSe16 [[WiSe16_AK_Akkreditierung|Akkreditierung]] | |||
*Konstanz SoSe 2016 [[SoSe16_AK_Was_findet_die_ZaPF_gut_an_Akkreditierung|Was findet die ZaPF gut an Akkreditierung]] | |||
*Frankfurt WiSe 2015 | |||
:: [[WiSe15_WS_Einführung_in_die_Akkreditierung|WS Einführung in die Akkreditierung]] | |||
:: [[WiSe15_AK_Überarbeitung_Akkreditierungsrichtlinien|Überarbeitung der Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF]] | |||
:: [[WiSe15_WS_Einführung_in_die_Systemakkreditierung|WS Einführung in die Systemakkreditierung]] und [[WiSe15_WS_Aufbau-Workshop_Systemakkreditierung|WS Aufbau-Workshop Systemakkreditierung]] | |||
*Aachen SoSe 2015 [[SoSe15_AK_Akkreditierung|(ZKK) AK Einführung in die Akkreditierung]] | |||
*Bremen WiSe2014 [[WiSe14_AK_Akkreditierung|AK Akkreditierung 1 (Einführung in die Akkreditierung)]] und [[WiSe14_AK_Akkreditierung|AK Akkreditierung 2 (Weiterentwicklung)]] | |||
*Düsseldorf SoSe2014 [[SoSe14_Protokolle_Arbeitskreise_Fachlichkeit_in_Akkreditierung|Fachlichkeit in der Akkreditierung]] und [[SoSe14_AK_Einführung_in_die_Akkreditierung|Einführung in die Akkreditierung]] | |||
*[[WiSe13_Akkreditierung|Wien WiSe2013]] | |||
*Jena SoSe2013 | |||
* Karlsruhe WiSe12: [[WiSe12_AK_Akkreditierung|Was ist Akkreditierung?]], [[WiSe12_AK_Akkreditierung2|Akkreditierung 2]] und [[WiSe12_AK_Systemakkreditierung|Systemakkreditierung]] | |||
* Bochum SoSe 12: [[ZiP Akkreditierungspool|Akkreditierungspool]] und [[ZiP Einführung in die Akkreditierung|Einführung in die Akkreditierung]] | |||
* Bonn WiSe 11: [[WiSe11 AK Akkreditierungsprobleme|Akkreditierungsprobleme]] und [[WiSe11 AK Akkreditierung|Akkreditierung]] | |||
*[[SoSe11 AK Akkreditierung|Dresden SS 11]] | |||
*Berlin WS 10/11 | |||
*[[WiSe09 AK How to Akkreditierung|München WS 09/10]] | |||
*[[SoSe09 AK Akkreditierung|Göttingen SS 09]] | |||
*Aachen WS 08/09 | |||
*Dresden SS 06 | |||
*Frankfurt WS 05/06 | |||
*Erlangen SS 05 | |||
*Heidelberg WS 02/03 | |||
*Erlangen SS 01 | |||
[[Kategorie:Inhalte]] |
Aktuelle Version vom 25. Mai 2023, 10:29 Uhr
Zusammenfassung
Erklärung: Was ist Akkreditierung?
Im Zuge der Bolognareform wurden in Deutschland Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt. Als Teilziel der Bologna-Erklärung sollten die Länder des gemeinsamen europäischen Hochschulraums ein System umsetzen, das sicherstellt, dass diese Studiengänge gewissen Mindeststandards entsprechen. Deshalb werden Bachelor- und Masterstudiengänge - nach internationalem Vorbild - akkreditiert, d.h. sie bekommen ein "TÜV-Siegel": Dieser Studiengang genügt einer Mindestanforderung. Dieses "TÜV-Siegel" ist die Akkreditierung. Diese wird von sog. Akkreditierungsagenturen durchgeführt, die die Begutachtungen der jeweiligen Studiengänge leiten. Innerhalb des deutschen Akkreditierungssystems werden die Agenturen wiederum vom Akkreditierungsrat zugelassen. Er ist das zentrale Gremium der Akkreditierung, regelt den Ablauf von Akkreditierungsverfahren und erlässt Vorgaben zu den Mindeststandards. Im Akkreditierungsverfahren spielen fachnahe Gutachterinnen und Gutachter eine zentrale Rolle: Sie besichtigen die Hochschule, führen Gespräche mit allen Beteiligten und verfassen ein Gutachten. Neben den oben erwähnten Akkreditierungen von Studiengängen (sogenannten Programmakkreditierungen) können Hochschulen auch ihr hochschulweites, internes Qualitätsmanagementsystem im Bereich Studium und Lehre akkreditieren lassen (Systemakkreditierung).
Wir als Studierende müssen an jeder Akkreditierung beteiligt werden. Dafür gibt es einen studentischen Pool, zu dem sich verschiedene studentische Organsiationen zusammengeschlossen haben. Die pooltragenden Organisationen sind: Bundesfachschaftentagungen, Landesstudierendenausschüsse und der fzs (Freier Zusammenschluss von Studierendenschaften). Diese sind berechtigt, Studierende in den Pool zu entsenden (weitere Details zum Entsendeverfahren der ZaPF siehe unten). Aus diesem Pool können sich nun Studierende für die verschiedenen Verfahren bewerben, aber auch andere Positionen, wie zum Beispiel die agenturinternen Gremien werden aus den Reihen des Pools besetzt.
ZaPF und Akkreditierung
Auf verschiedenen ZaPFen wurden Arbeitskreise zum Thema Akkreditierung gehalten.
In der Anfangszeit waren vor allem die Diskussionen relevant, ob oder in welchem Rahmen Akkreditierung von der ZaPF als sinnvoll erachtet wird. Danach folgten Diskussionen, nach welchen Kriterien Physikstudiengänge akkreditiert werden sollten (2003).
Seit 2007 finden auf den ZaPFen regelmäßig Arbeitskreise "Einführung in die Akkreditierung" statt. Das sind inhaltlich immer ähnlich aufgebaute Arbeitskreise oder Workshops, in denen auf der einen Seite wichtige Informationen zur Akkreditierung dargestellt und auf der anderen Seite zur Mitarbeit im studentischen Akkreditierungspool aufgerufen wird. Die ZaPF kann als pooltragende Organisation (des studentischen Akkreditierungspools) Personen in den studentischen Akkreditierungspool entsenden, die dann zum Beispiel als Gutachterinnen und Gutachter in Akkreiditierungsverfahren mitwirken können. Der Entsendungsprozess wird weiter unten näher beschrieben.
Darüber hinaus hat sich die ZaPF mit der Systemakkreditierung beschäftigt.
Verlauf der Diskussionen
Ein erster Arbeitskreis zu diesem Thema fand auf der Sommer-ZaPF 2001 in Erlangen statt. Man erarbeitete einen ersten Katalog an Kriterien, die ein akkreditierter Bachelor nach Meinung der ZaPF erfüllen sollte. Diese wurde dann in Heidelberg vervollständigt und als Resolution verabschiedet (Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge und für Masterstudiengänge) und in den folgenden Jahren immer weiter ergänzt (Ergänzungen der Akkreditierungsrichtlinien). Insbesondere über die Sprache im Studiengang wurde auf den ZaPFen im Jahre 2005 in Erlangen und anschließend in Frankfurt diskutiert.
Nachdem man in Konstanz auf der Sommer-ZaPF 2008 festgestellt hat, dass die ZaPF Akkreditierungsrichtlinien mit dem Bologna-Prozess nicht immer konsistent sind, wurden diese überarbeitet und deutlich verkürzt und sind lediglich als Ergänzung zu den Bologna-Forderungen zu betrachten. Auf der Winter-ZaPF 2008 in Aachen wurden überarbeitete Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF verabschiedet (Neue Akkreditierungsrichtlinien: Richtlinien für Bachelor-Master-Abschlüsse). Die Ausgestaltung neuer Akkreditierungsrichtlinien wurde auf den ZaPFen im WiSe 2013 bis WiSe 2015 diskutiert.
Auf der Winter-ZaPF 2010 wurde unter anderem auch die Frage diskutiert, ob eine Akkreditierung überhaupt sinnvoll ist.
Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF
Aktuelle Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2019)
Die ZaPF hat im Winter2019 ihre Akkreditierungsrichtlinien nochmal auf einen akktuelen Stand gebracht [1] die Kommentierte MRVO sollte weiterhin von gutachtern beachtet und angewendet werden
Alte Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2018)
Im Rahmen der Neugestaltung des Akkreditierungssystems möchte die ZaPF Ihre Akkreditierungsrichtlinien in Form einer kommentierten Musterrechtsverordnung festhalten.
Wir fassen unsere Akkreditierungsrichtlinien in einer kommentierten MRVO zusammen.
Es gibt eine Leseversion: .pdf (Stand 24.11.2018)
Es gibt eine Arbeitsversion: .tex (Stand 24.11.2018)
Kommentierte MRVO:[2]
Alte Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2008)
Die ZaPF hat Richtlinien erarbeitet, die die Richtlinien des Akkreditierungsrates erweitern und für die Physik spezifizieren sollen:
Auf der ZaPF im WiSe 2002 wurden folgende Kriterien beschlossen:
Diese wurden zunächst im SoSe 2006 um einige wenige Punkte ergänzt Ergänzungen der Akkreditierungsrichtlinien.
Auf der ZaPF im WiSe 2008 in Aachen wurden die Akkreditierungskriterien grundlegend überarbeitet. Diese wurden dann in Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge umbenannt.
Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses.
Für Bachelor- und Masterstudiengänge:
- Die Ziele des Bologna-Prozesses, eine sinnvolle Modularisierung, die Zuordnung von ECTS-Punkten, sowie vor allem die Studierbarkeit des Studienganges, wird umgesetzt.
- Auslandsaufenthalte werden (z.B. durch Kooperationen, unbürokratische Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, etc.) unterstützt und gefördert.
- Der durch die ECTS-Punkte vorgegebene Workload wird regelmäßig durch geeignete Erhebungen überprüft; dabei festgestellte Abweichungen werden korrigiert (z.B. durch Umverteilung der ECTS-Punkte oder Änderungen im Umfang der Veranstaltungen). Die Prüfungsordnung sieht eine Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Eine Regelung zur Notenverbesserung (z.B. Freischussregelungen, Prüfungswiederholung auch von bestandenen Prüfungen, etc.) ist wünschenswert.
- Die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse sind klar in der Prüfungsordnung definiert; auf Einschränkungen, insbesondere durch fehlende Englischkenntnisse, wird deutlich hingewiesen. Wenn Pflichtvorlesungen oder ein Großteil des Wahlbereichs Fremdsprachenkenntnisse erfordern, so gehören diese (mindestens als Hinweis) in die Zugangsvoraussetzungen.
- Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten.
- Es gibt wirksame Instrumente zur Qualitätssicherung des Studiengangs; diese beinhalten insbesondere auch Mechanismen, um auf auftretende Probleme und Missstände zu reagieren. Eine Lehrevaluation als reine Bestandsaufnahme ist wenig hilfreich, wenn es keine Ansätze gibt, die durch die Evaluation aufgedeckten Probleme auch zu beseitigen.
- Die mit den ECTS-Punkten des jeweiligen Moduls gewichteten Modulabschlussnoten ergeben die Gesamtnote. Abweichungen von dieser Regelung sind möglich, wenn diese entsprechend begründet werden. Eine geringere Gewichtung der Module im ersten/ zweiten Semester (Übergang Schule/ Studium, unterschiedliches Niveau der Anfänger) sollte sich problemlos begründen lassen, ebenso eine stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit.
Für Bachelor-Studiengänge:
- Der Studiengang bietet eine umfassende physikalische Grundausbildung und ermöglicht sowohl den Zugang zu einem fachwissenschaftlichen Master als auch den Einstieg in das Berufsleben.
- Der Studiengang wird mit einer möglichst umfangreichen, eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen. Im Bologna-Prozess ist eine Bachelorarbeit im Rahmen von 6 bis 12 ECTS-Punkten vorgesehen, allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.
- Die Bachelorarbeit ist so in den Stundenplan integriert, dass sie den Übergang in den Masterstudiengang (auch beim Hochschulwechsel) nicht unnötig erschwert. Problematisch sind hier vor allem Arbeiten, die erst spät im 6. Semester abgeschlossen werden können (Dauer von Korrekturen und Gutachten, Fristen für Master-Einschreibngen, ...). Es gibt eine Auswahlmöglichkeit an physikalischen Vertiefungs-/ Spezialisierungsveranstaltungen, welche auch mindestens im ECTS-Punkteumfang einer üblichen Veranstaltungen angerechnet werden. Zudem sind ECTS-Punkte (wiederum mindestens im Rahmen einer üblichen Veranstaltung) verfügbar, in denen nichtphysikalische Veranstaltungen angerechnet werden können. Diese Anforderung ist recht allgemein gehalten, da die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgen kann. Denkbar ist z.B. eine "Wahlpflichtmodul", in dem aus verschiedenen Vertiefungen ausgewählt werden kann, in Kombination mit einem "Nebenfachmodul" oder auch ein freier ECTS-Punktebereich, in dem beliebige Veranstaltungen angerechnet werden können.
Entsendeverfahren der ZaPF
Die ZaPF ist als Bundesfachschaftentagung Physik eine der tragenden Organisationen des studentischen Akkreditieurngspool. Er bildet die studentische Interessenvertretung im Bereich Akkreditierung und schult oder entsendet zum Beispiel studentische Gutachterinnen und Gutachter für Akkreditierungsverfahren. Weitere Informationen zum studentischen Akkreditierungspool sind hier zu finden: Akkreditierungspool
Als pooltragende Organisation darf die ZaPF Personen in den Akkreditierungspool entsenden. Genauere Informationen zum Entsendeverfahren sind hier zu finden: Entsendung in den Akkreditierungspool
Resolutionen, Positionspapiere und Beschlüsse
Allgemeine Aussagen der ZaPF zum deutschen Akkreditierungswesen
Auf der ZaPF im SoSe 2016 wurde folgende Aussage zum deutschen Akkreditierungswesen getroffen:
Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF
Auf der ZaPF im WiSe 2003 wurden folgende Akkreditierungskriterien der ZaPF verabschiedet, die als Ergänzung zu den Akkreditierungsvorgaben des Akkreditierungsrats zu verstehen sind:
Diese wurden zunächst um eine wenige Punkte ergänzt.
Auf der ZaPF im WiSe 2008 in Aachen wurden die Akkreditierungskriterien grundlegend überarbeitet:
Systemakkreditierung
Auf der WinterZaPF 2012 Wien wurde begonnen darüber zu diskutieren, wie gute Qualitätsmanagementsysteme im Bereich Studium und Lehre aussehen sollten. Folgendes Positionspapier wurde verabschiedet:
Die weitere Diskussion resultierte auf der SommerZaPF 2013 in Jena in einer gemeinsamem Resolution mit der PsyFaKo, in der die beiden Organisationen ihre Forderungen zu Struktur und Ausgestaltung guter Qualitätsmanagementsysteme systemakkreditierter Hochschulen darlegen:
Positionspapier zum studentischen Akkreditierungspool
Im SoSe 2012 verabschiedete die ZaPF ein Positionspapier, in dem sie ihre Position zur Struktur und zu den Aufgaben des studentischen Akkreditierungspools festhielt:
weitere Beschlüsse
Im WiSe 2011 in Bonn wurde folgender Beschluss zum Mandat von ZaPF-Vertreterinnen auf den Poolvernetzungstreffen gefasst:
Im WiSe12 in Karlsruhe wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Beschlüsse zur Stellungnahme von Fachschaften in Programmakkreditierungen und zum Umgang mit nicht bestätigten Entsendungen in den Pool.
Im WiSe 2013 wurde folgender Beschluss für die Nominierung in den Systemakkreditierungspool gefasst:
Weiterführende Informationen
im Wiki
Allgemein
Akkreditierungsagenturen
Arbeitskreise
- Berlin SoSe23
- Akkreditierung :Aufarbeitung von schiefgelaufenen Akkreditierungen
- WS Einführung Akkreditierung
- Akk.Pool
- Berlin SoSe17 Akkreditierung: Einführung in die Programm- und Systemakkreditierung (Ohne Protokoll)
- Dresden WiSe16 Akkreditierung
- Konstanz SoSe 2016 Was findet die ZaPF gut an Akkreditierung
- Frankfurt WiSe 2015
- Aachen SoSe 2015 (ZKK) AK Einführung in die Akkreditierung
- Bremen WiSe2014 AK Akkreditierung 1 (Einführung in die Akkreditierung) und AK Akkreditierung 2 (Weiterentwicklung)
- Düsseldorf SoSe2014 Fachlichkeit in der Akkreditierung und Einführung in die Akkreditierung
- Wien WiSe2013
- Jena SoSe2013
- Karlsruhe WiSe12: Was ist Akkreditierung?, Akkreditierung 2 und Systemakkreditierung
- Bochum SoSe 12: Akkreditierungspool und Einführung in die Akkreditierung
- Bonn WiSe 11: Akkreditierungsprobleme und Akkreditierung
- Dresden SS 11
- Berlin WS 10/11
- München WS 09/10
- Göttingen SS 09
- Aachen WS 08/09
- Dresden SS 06
- Frankfurt WS 05/06
- Erlangen SS 05
- Heidelberg WS 02/03
- Erlangen SS 01
Seiten in der Kategorie „Akkreditierung“
Folgende 62 Seiten sind in dieser Kategorie, von 62 insgesamt.
A
- Akkreditierungseinfuehrung
- Anleitung für Workshop Orga und Material
- Design und Darstellung in der Wissenschaft
- SoSe18 AK Akkreditierung
- SoSe18 AK Akkreditierung II
- SoSe18 WS Akkreditierung
- SoSe19 WS Akkreditierung
- SoSe20 WS-Akkreditierung
- SoSe21 WS Akkreditierung
- SoSe22 WS Akkreditierung
- SoSe23 WS Akkreditierung
- SoSe24 WS Akkreditierung
- WiSe18 WS Akkreditierung
- WiSe18 WS Akkreditierung Seminar
- WiSe21 AkkreditierungsWS
- WiSe22 WS Akkreditierung
- WiSe23 WS Akkreditierung
- WiSe24 WS Akkreditierung
- Akkreditierungspool
- Akkreditierungsrichtlinien
S
- SoSe09 AK Akkreditierung
- SoSe11 AK Akkreditierung
- SoSe12 AK Akkreditierungspool
- SoSe13 AKe Akkreditierung
- SoSe14 AK Einführung in die Akkreditierung
- SoSe14 AK Fachlichkeit in der Akkreditierung
- SoSe15 AK Diskussion KASAP
- SoSe16 AK Was findet die ZaPF gut an Akkreditierung
- SoSe19 AK Zapf Akkreditierungsrichtlinien
- SoSe20 AK Akkreditierung
- SoSe20 AK Kompetenzorietierter Studiengang
- SoSe21 AK MRVO Evaluation
- SoSe22 AK Systemakkreditierung
- SoSe23 AK AkkPool
- SoSe23 AK Akkreditierung
W
- WiSe07 AK Akkreditierung 1
- WiSe08 AK AkkRichtlinien
- WiSe08 AK VorstellungAkk
- WiSe09 AK How to Akkreditierung
- WiSe11 AK Akkreditierung
- WiSe11 AK Akkreditierungsprobleme
- WiSe11 AK Masterzulassung
- WiSe12 AK Akkreditierung
- WiSe12 AK Akkreditierung2
- WiSe12 AK Systemakkreditierung
- WiSe13 AK Pruefungssysteme
- WiSe13 Akkreditierung
- WiSe15 WS Einführung in die Akkreditierung
- WiSe18 AK Akkreditierungspflicht in MV
- WiSe18 AK Direkte Anfragen von Agenturen an Fachschaften
- WiSe18 AK Update Akkreditierungsrichtlinien
- WiSe18 Neuordnung Akkreditierungssystem
- WiSe21 AkkruMRVO
- WiSe23 AK AkkPool