SoSe16 AK GO-Aenderung II: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Zwischenplenum auf der SoSe16-ZaPF kam die Frage auf, ob in Zwischenplenum Beschlüsse stattfinden sind. In dem AK soll geschaut werden, ob man für diese Thema eine Ordnung ändern muss oder etwas anderes machen sollten. | |||
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Es soll darüber gesprochen werden, ob man Anträge grundsätzlich im Zwischenplenum abstimmen lassen möchte und wie man das geeignet in der Praxis umsetzt. | |||
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RWTH: Das Abschlussplenum ist bereits sehr überladen. Im Zwischenplenum fehlt der Druck bzgl. Abreise und Zeitmanagement gegen Ende der ZaPF, daraus folgt, dass im Zwischenplenum meist alle teilnehmende Fachschaften anwesend sind für die ganze Zeit. Timo fände es ideal, wenn bereits fertige Anträge im Zwischenplenum erledigt werden. | |||
HU Berlin: Findet es grundsätzlich in Ordnung, dass Zwischenplenum auch für Abstimmung genutzt werden. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass Beschlüsse ordentlich angekündigt. | |||
Es wird nochmal nachgeschaut, dass in der GO aktuell auch für das Zwischenplenum eine 1h-Frist für Anträge (für nicht Initiativanträge) gilt. RWTH findet die Gleichberechtigung der Plenen gut. | |||
In den Anträgen soll festgehalten werden, ob die Abstimmung auch im Zwischenplenum bereits erfolgen soll/kann. | |||
Es muss darauf geachtet werden, dass aufgeklärt wird, dass im Zwischenplenum der normale Ablauf mit Abstimmungen völlig gleich ablaufen kann. | |||
== Zusammenfassung == | == Zusammenfassung == | ||
* Kommunikation/Aufklärung über das Zwischenplenum und dessen Aufgaben sowie Kompetenzen (ist ein normales Plenum mit allen Rechten) | |||
* Alle Antragsteller sollen bei Möglichkeit frühzeitig kommunizieren, ob sie ihren Antrag im Zwischenplenum abgestimmt lassen wollen | |||
* Es soll erreicht werden, dass vor sowohl Zwischen- als auch Abschlussplenum soviel Zeit wie möglich für das Lesen von Anträgen ermöglicht werden (frühzeitiger Aushang) | |||
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Aktuelle Version vom 23. November 2018, 15:11 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Jan (FUB)
Im Zwischenplenum auf der SoSe16-ZaPF kam die Frage auf, ob in Zwischenplenum Beschlüsse stattfinden sind. In dem AK soll geschaut werden, ob man für diese Thema eine Ordnung ändern muss oder etwas anderes machen sollten.
Arbeitskreis: GO-Aenderung II/Beschlüsse im Zwischenplenum
Protokoll vom 07.05.2016
- Beginn
- 08:15 Uhr
- Ende
- 08:50 Uhr
- Redeleitung
- Jan Naumann (FUB)
- Protokoll
- Jan Naumann (FUB)
- Anwesende Fachschaften
- RWTH Aachen,
- FU Berlin,
- HU Berlin,
- Uni Oldenburg,
Einleitung/Ziel des AK
Es soll darüber gesprochen werden, ob man Anträge grundsätzlich im Zwischenplenum abstimmen lassen möchte und wie man das geeignet in der Praxis umsetzt.
Protokoll
RWTH: Das Abschlussplenum ist bereits sehr überladen. Im Zwischenplenum fehlt der Druck bzgl. Abreise und Zeitmanagement gegen Ende der ZaPF, daraus folgt, dass im Zwischenplenum meist alle teilnehmende Fachschaften anwesend sind für die ganze Zeit. Timo fände es ideal, wenn bereits fertige Anträge im Zwischenplenum erledigt werden.
HU Berlin: Findet es grundsätzlich in Ordnung, dass Zwischenplenum auch für Abstimmung genutzt werden. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass Beschlüsse ordentlich angekündigt.
Es wird nochmal nachgeschaut, dass in der GO aktuell auch für das Zwischenplenum eine 1h-Frist für Anträge (für nicht Initiativanträge) gilt. RWTH findet die Gleichberechtigung der Plenen gut.
In den Anträgen soll festgehalten werden, ob die Abstimmung auch im Zwischenplenum bereits erfolgen soll/kann.
Es muss darauf geachtet werden, dass aufgeklärt wird, dass im Zwischenplenum der normale Ablauf mit Abstimmungen völlig gleich ablaufen kann.
Zusammenfassung
- Kommunikation/Aufklärung über das Zwischenplenum und dessen Aufgaben sowie Kompetenzen (ist ein normales Plenum mit allen Rechten)
- Alle Antragsteller sollen bei Möglichkeit frühzeitig kommunizieren, ob sie ihren Antrag im Zwischenplenum abgestimmt lassen wollen
- Es soll erreicht werden, dass vor sowohl Zwischen- als auch Abschlussplenum soviel Zeit wie möglich für das Lesen von Anträgen ermöglicht werden (frühzeitiger Aushang)