WiSe15 AK Frauenquote: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 85: Zeile 85:
** <span style="color:red">'''Anzahl Nein-Stimmen:''' Anzahl</span>
** <span style="color:red">'''Anzahl Nein-Stimmen:''' Anzahl</span>
-->
-->
==ENTWURF==
;Motivation:
Diese Resolution orientiert sich an dem §11c des Hochschulzukunftsgesetzes NRW
(HZG).
Die Intention dieses Paragraphen ist die geschlechtergerechte Besetzung von akade-
mischen Gremien wie Senat, Fakultätsrat und Berufungskommission.
Dem Ziel einer geschlechtergerechten Verteilung stehen wir positiv gegenüber, kriti-
sieren jedoch die im HZG genannten Regelungen. Sie sind unseres Erachtens nicht
nur nicht zielführend, sondern sogar schädlich.
;Resolution:
Die ZaPF fordert hiermit die Änderung des Paragraphen 11c des Hochschulzukunfts-
gesetzes in NRW, um Geschlechterparität – wie sie bereits für die Hochschullehren-
den geregelt wird – auch für alle anderen Statusgruppen einzuführen. Außerdem
sollte sich das Gesetz nicht nur auf benachteiligte Frauen beziehen, da auch Fachbe-
reiche mit unterrepräsentierten Männern existieren.
;Begründung:
Das  Ziel  des  genannten  Paragraphen  ist  die  Gleichstellung  der  Geschlechter  in
akademischen Gremien. Versucht wird dies über die absolute Geschlechterparität umzusetzen.
Dieser Ansatz kann Probleme verursachen, da er im Widerspruch zur freien Ent-
faltung der einzelnen Person stehen kann. Insbesondere sehen wir einen Konflikt
zwischen dem auf Angehörigen der Minderheit lastenden Druck ein hochschulpoli-
tisches Amt auszuüben und dem Fortschritt des Studiums, der Forschung oder dem
Lehrauftrag. Besonders gilt dies für Fächer mit deutlicher Überrepräsentation eines
Geschlechtes.
Die geschlechtliche Minderheit kann durch diese Regelungen auf Grund von über-
proportionaler Mehrarbeit beeinträchtigt werden und sich bevormundet fühlen. Im
Gegensatz dazu fühlt sich die jeweils andere Partei benachteiligt, da sie unteranteilig
Vertreter stellt.
Bekanntlich engagieren sich nur bis zu 10% aller beteiligten Personen aktiv in einem
Gremium. So könnte selbst eine große Physik-Fakultät – mit beispielsweise 41 Do-
zenten und neun Dozentinnen – einer Frau alleine die Arbeit in mehreren Gremien
aufbürden.
Unter Umständen wird die aktive Partizipation in Gremien den Interessierten mit
der Begründung untersagt, dass sie nicht dem gewünschten Geschlecht angehören.
Im selben Zuge werden weniger motivierte Personen in ein Gremium entsandt.
Dieser Sachverhalt fördert nicht die Effizienz und Zuverlässigkeit der akademischen
Selbstverwaltung.
Eine mögliche Lösung für die obigen Problem wäre, die Besetzung nicht nach Parität
sondern nach Verhältnissen zu bestimmen. Aus jeder Statusgruppe sollten die Antei-
le der Vertreterinnen und Vertreter, entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse der
Mitglieder der Statusgruppe, bestimmt werden, wie es bereits ausschließlich für die
Hochschullehrenden möglich ist. Denn für die Gruppe der Hochschullehrerinnen
und Hochschullehrer gilt ein Anteil von Frauen, der der tatsächlichen Frauenquote
entspricht, als geschlechterparitätisch, falls alle andere Gruppen im Gremium voll-
paritätisch vertreten sind. Andere Statusgruppen haben diese Möglichkeit nicht und
müssen in jedem Fall die Vollparität erfüllen.
Dieses unterschiedliche Verständnis der im Gesetz angesprochenen „Geschlech-
terparität“  steht  in  keinerlei  Einklang  mit  der  Intention  von  Gremienarbeit  auf
Augenhöhe zwischen den Statusgruppen.
Da für das Aufstellen der Wahllisten die selben Regelungen gelten, treten obige
Probleme dort analog auf.
Generell ist es wichtig zu beachten, dass keine Gruppe unbegründete Privilegien
oder Zusatzlasten bekommen sollte. Vielmehr erachten wir eine Geschlechterquote
für sinnvoller als eine Frauenquote.
Gleichstellung ist ein wichtiges Thema und ihre Einrichtung eine der zentralen
Aufgaben der kommenden Jahre. Allerdings ist auf Grund der oben geführten Argu-
mentation die im HZG verwendete Methode der Parität nicht sinnvoll.


[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:WiSe15]]
[[Kategorie:WiSe15]]
[[Kategorie:Frauenquote]]