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SoSe13 AK Teilzeitstudium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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== Protokoll ==
== Protokoll ==
Zum Thema eines möglichen Hartz-IV-Anspruchs bei Teilzeitstudium, Quelle www.hartz-iv.info: "Nimmt dagegen die Ausbildung nicht die volle Arbeitskraft des Auszubildenden in Anspruch (mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche, VwV 2.5.2. zu § 2 Abs. 5 BAföG), und ist der Auszubildende infolgedessen vom BAföG ausgeschlossen, kann eine abweichende Beurteilung geboten sein." Keine weiteren Informationen auf der Seite


== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==