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* Vorlesungsinhalte sollen in den Übungsgruppen wiederholt werden (z.B. durch Verständnisfragen, Kurzvorträge). | * Vorlesungsinhalte sollen in den Übungsgruppen wiederholt werden (z.B. durch Verständnisfragen, Kurzvorträge). | ||
* Die Dozenten, Aufgabensteller und Übungsguppenbetreuer einer Lehrveranstaltung treffen sich regelmäßig und halten Rücksprache. Die erste Anlaufstelle für inhaltliche Fragen eines Studierenden ist der Betreuer seiner Übungsgruppe. | * Die Dozenten, Aufgabensteller und Übungsguppenbetreuer einer Lehrveranstaltung treffen sich regelmäßig und halten Rücksprache. Die erste Anlaufstelle für inhaltliche Fragen eines Studierenden ist der Betreuer seiner Übungsgruppe. | ||
(zum [[WiSe10 Endplenum#Übungsgruppen|Plenumsbeschluss]]) | |||
=== Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg === | === Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg === | ||
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# sich politisch zu äußern | # sich politisch zu äußern | ||
(zum [[WiSe10 Endplenum#Verfasste Studierendenschaften (VS)|Plenumsbeschluss]]) | |||
=== Fast Track === | |||
Die ZaPF erkennt die Berechtigung von Fast-Track als Ausnahmeregelung für besonders geeignete Studenten an. Sie rät aber im Allgemeinen von dessen Inanspruchnahme ab, da dieses Verfahren die Ausbildungsinhalte eines Masterstudiengangs nicht ersetzen kann. | |||
Folgende Auflagen hält die ZaPF deshalb bzgl. dieses Promotionszugangs für erforderlich: | |||
* Die Bachelorarbeit ist herausragend. | |||
* Der Student muss durch einen Hochschullehrer vorgeschlagen und seine Eignung durch mindestens einen weiteren bestätigt werden. | |||
* Ein angemessener Qualifikationszeitraum von max. 12 Monaten, z. B. für vertiefende Vorlesungen, Beiträge zu einem Kolloquium etc., muss angeboten werden. | |||
* Nach diesem Zeitraum muss eine dem Masterabschluss entsprechende wissenschaftliche und fachliche Kompetenz von einem geeigneten Gremium überprüft und bestätigt werden. | |||
Diese Auflagen berücksichtigen die Vorgabe für die Bewilligung von Fast-Track-Qualifikationsstipendien der DFG. Die ZaPF fordert die Universitäten auf, die entsprechenden Regelungen zum Promotionszugang dahingehend zu überarbeiten. | |||
(zum [[WiSe10 Endplenum#Fast-Track|Plenumsbeschluss]]) | |||
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=== GO === | === GO === | ||
Die ZaPF beschließt, einen Ausschuss einzurichten, der die Revision der Satzung und der Geschäftsordnung berät. Auf der kommenden Dresden-ZaPF werden die Ergebnisse | Die ZaPF beschließt, einen Ausschuss einzurichten, der die Revision der Satzung und der Geschäftsordnung berät. Auf der kommenden Dresden-ZaPF werden die Ergebnisse vorgestellt und ggf. zur Beschlussfassung gebracht. | ||
(zum [[WiSe10 Endplenum#Geschäftsordnung (GO)|Plenumsbeschluss]]) | |||
=== CHE-Ranking === | |||
Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die Kommunikation zum CHE aufrecht zu erhalten und die Koordination der Zusammenarbeit zwecks Überarbeitung der Fragebögen zu übernehmen. <br \> | |||
Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die anderen BuFaTas über die Gesprächsmöglichkeiten mit Vertretern des CHE-Rankings zu informieren und die Ergebnisse des Dialogs weiterzureichen. | |||
(zum [[WiSe10 Endplenum#CHE-Ranking|Plenumsbeschluss]]) | |||
[[Kategorie:Beschlüsse]] | |||
[[Kategorie:WiSe10]] | |||