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WiSe10 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Ulli (Diskussion | Beiträge)
Mutlu (Diskussion | Beiträge)
K GO: typo
 
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* Vorlesungsinhalte sollen in den Übungsgruppen wiederholt werden (z.B. durch Verständnisfragen, Kurzvorträge).
* Vorlesungsinhalte sollen in den Übungsgruppen wiederholt werden (z.B. durch Verständnisfragen, Kurzvorträge).
* Die Dozenten, Aufgabensteller und Übungsguppenbetreuer einer Lehrveranstaltung treffen sich regelmäßig und halten Rücksprache. Die erste Anlaufstelle für inhaltliche Fragen eines Studierenden ist der Betreuer seiner Übungsgruppe.  
* Die Dozenten, Aufgabensteller und Übungsguppenbetreuer einer Lehrveranstaltung treffen sich regelmäßig und halten Rücksprache. Die erste Anlaufstelle für inhaltliche Fragen eines Studierenden ist der Betreuer seiner Übungsgruppe.  
(zum [[WiSe10 Endplenum#Übungsgruppen|Plenumsbeschluss]])


=== Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg ===
=== Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg ===
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# sich politisch zu äußern  
# sich politisch zu äußern  


 
(zum [[WiSe10 Endplenum#Verfasste Studierendenschaften (VS)|Plenumsbeschluss]])


=== Fast Track ===
Die ZaPF erkennt die Berechtigung von Fast-Track als Ausnahmeregelung für besonders geeignete Studenten an. Sie rät aber im Allgemeinen von dessen Inanspruchnahme ab, da dieses Verfahren die Ausbildungsinhalte eines Masterstudiengangs nicht ersetzen kann.
Folgende Auflagen hält die ZaPF deshalb bzgl. dieses Promotionszugangs für erforderlich:
* Die Bachelorarbeit ist herausragend.
* Der Student muss durch einen Hochschullehrer vorgeschlagen und seine Eignung durch mindestens einen weiteren bestätigt werden.
* Ein angemessener Qualifikationszeitraum von max. 12 Monaten, z. B. für vertiefende Vorlesungen, Beiträge zu einem Kolloquium etc., muss angeboten werden.
* Nach diesem Zeitraum muss eine dem Masterabschluss entsprechende wissenschaftliche und fachliche Kompetenz von einem geeigneten Gremium überprüft und bestätigt werden.
Diese Auflagen berücksichtigen die Vorgabe für die Bewilligung von Fast-Track-Qualifikationsstipendien der DFG. Die ZaPF fordert die Universitäten auf, die entsprechenden Regelungen zum Promotionszugang dahingehend zu überarbeiten.
(zum [[WiSe10 Endplenum#Fast-Track|Plenumsbeschluss]])
</onlyinclude>
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=== GO ===
=== GO ===
Die ZaPF beschließt, einen Ausschuss einzurichten, der die Revision der Satzung und der Geschäftsordnung berät. Auf der kommenden Dresden-ZaPF werden die Ergebnisse vorgestelltung und ggf. zur Beschlussfassung gebracht.
Die ZaPF beschließt, einen Ausschuss einzurichten, der die Revision der Satzung und der Geschäftsordnung berät. Auf der kommenden Dresden-ZaPF werden die Ergebnisse vorgestellt und ggf. zur Beschlussfassung gebracht.
 
(zum [[WiSe10 Endplenum#Geschäftsordnung (GO)|Plenumsbeschluss]])
 
=== CHE-Ranking ===
Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die Kommunikation zum CHE aufrecht zu erhalten und die Koordination der Zusammenarbeit zwecks Überarbeitung der Fragebögen zu übernehmen. <br \>
Die ZaPF möge den StAPF beauftragen, die anderen BuFaTas über die Gesprächsmöglichkeiten mit Vertretern des CHE-Rankings zu informieren und die Ergebnisse des Dialogs weiterzureichen.
 
(zum [[WiSe10 Endplenum#CHE-Ranking|Plenumsbeschluss]])
 
[[Kategorie:Beschlüsse]]
[[Kategorie:WiSe10]]