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StAPF GO: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Jannis (Diskussion | Beiträge)
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Nils (Diskussion | Beiträge)
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== III. Beschlüsse == <br>
== III. Beschlüsse ==
# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 3 von 5 Mitgliedern des StAPF anwesend sind. Dabei ist nur jedes Mitglied des StaPFs stimmberechtigt
# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 3 von 5 Mitgliedern des StAPF anwesend sind. Dabei ist nur jedes Mitglied des StaPFs stimmberechtigt
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt.
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt.
Abgerufen von „https://zapf.wiki/StAPF_GO