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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Abgleich mit der Git Version
Änderungen aus dem Anfangsplenum Frankfurt
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# Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die Sitzungsleitung entschieden werden.
# Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die Sitzungsleitung entschieden werden.
# Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten.
# Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten.
# Zur Organisation von Wortbeiträgen werden Redelisten geführt.


= Anträge =
= Anträge =
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# Die antragsstellende Person muss im Plenum anwesend sein oder kann eine Vertretung benennen und muss dies der Sitzungsleitung mitteilen. Die vertretende ist dann die neue antragstellende Person.
# Die antragsstellende Person muss im Plenum anwesend sein oder kann eine Vertretung benennen und muss dies der Sitzungsleitung mitteilen. Die vertretende ist dann die neue antragstellende Person.
# Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes ''geeignet nachvollziehbar'' machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge.
# Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung des bestehenden Textes ''geeignet nachvollziehbar'' machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge.
# Für alle Anträge und deren Änderungsanträge werden jeweils eigene Redelisten geführt. Abweichend davon teilen sich konkurrierende Anträge eine Redeliste. Antragstellende Personen dürfen auf Rückfragen außerhalb der Redeliste antworten.


== Geschäftsordnungsanträge ==
== Geschäftsordnungsanträge ==
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<li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li>
<li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li>
<li>Verfahrensvorschlag</li>
<li>Verfahrensvorschlag</li>
<li>Freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten (Kurze Bedenkzeit, bei Gegenrede sofortige Ablehnung, ausführliches Verfahren im Anhang)</li></ul>
<li>Freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten (Kurze Bedenkzeit, bei Gegenrede sofortige Ablehnung, ausführliches Verfahren im Anhang)</li>
<li>Abstimmung per Handzeichen (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, nur bei Abstimmungen und Meinungsbildern)</li></ul>


Mit einem * gekennzeichnete Anträge erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.</li></ol>
Mit einem * gekennzeichnete Anträge erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.</li></ol>
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== Abstimmungen und Meinungsbilder ==
== Abstimmungen und Meinungsbilder ==


# Es werden Abstimmungen und ''Meinungsbilder'' unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Beschlüssen entscheiden. Eine ''Vorabstimmung'' ist nicht zulässig.
# Es werden Abstimmungen und ''Meinungsbilder'' unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Beschlüsse entscheiden. Eine ''Vorabstimmung'' ist nicht zulässig.
# Beschlüsse sind nach außen zu tragende ''Resolutionen'', die zwingend an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengruppen adressiert sein müssen, ''Positionspapiere'', die an niemanden adressiert sind, sowie ZaPF-interne ''Selbstverpflichtungen'' und Aufträge an den StAPF.
# Beschlüsse sind nach außen zu tragende ''Resolutionen'', die zwingend an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengruppen adressiert sein müssen, ''Positionspapiere'', die an niemanden adressiert sind, sowie ZaPF-interne ''Selbstverpflichtungen'' und Aufträge an den StAPF.
# Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jede teilnehmende Person der ZaPF.
# Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jede teilnehmende Person der ZaPF.
# Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich.
# Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich.
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
# Ein Antrag gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Die notwendigen Mehrheiten zur Annahme von Änderungsanträgen entsprechen der von Beschlüsse. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie von den hauptantragstellenden Personen übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Die antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung ihres Antrages zurückzuziehen.
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Die notwendigen Mehrheiten zur Annahme von Änderungsanträgen entsprechen der von Beschlüsse. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie von den hauptantragstellenden Personen übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Die antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung ihres Antrages zurückzuziehen.
# ''Konkurriende Anträge'' sind einander widersprechende Anträge zur selben Sache. Sie werden gleichzeitig behandelt.
# ''Konkurriende Anträge'' sind einander widersprechende Anträge zur selben Sache. Sie werden gleichzeitig behandelt.
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# Bei weniger als sieben sich bewerbenden Personen muss der kompletten Gruppe das Vertrauen mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gilt. Die Wahl durch Zustimmung entfällt hierbei.
# Bei weniger als sieben sich bewerbenden Personen muss der kompletten Gruppe das Vertrauen mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gilt. Die Wahl durch Zustimmung entfällt hierbei.
# Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.
# Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.
# Weiterhin sind die beiden gewählten Personen aus dem Awarenessgremium auch Vertrauenspersonen, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden.


= Anhang: Versionshistorie =
= Anhang: Versionshistorie =
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* Sommer-ZaPF 2023 in Berlin,
* Sommer-ZaPF 2023 in Berlin,
* Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf,
* Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf,
* der Winter-ZaPF 2024 in Mainz, und
* Winter-ZaPF 2024 in Mainz,
* der Sommer-ZaPF 2025 in Erlangen.
* Sommer-ZaPF 2025 in Erlangen, und
* der Winter-ZaPF 2025 in Frankfurt am Main.


= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung =
= Anhang: Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung =
Zeile 204: Zeile 209:
== Teilnamentliche und Geheime Abstimmungen ==
== Teilnamentliche und Geheime Abstimmungen ==


Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten läuft nach folgendem Schema ab:
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten läuft nach folgendem Schema ab:  
* Bekanntmachung des Abstimmungsverhaltens der Fachschaften nach kurzer Bedenkzeit (namentlich oder nicht namentlich)
* Bekanntmachung des Abstimmungsverhaltens der Fachschaften nach kurzer Bedenkzeit (namentlich oder nicht namentlich)  
* Möglichkeit zur Gegenrede, um Rückschlüsse aus dem Gesamtergebnis auf nicht-namentlich abgegebene Stimmen zu verhindern
* Möglichkeit zur Gegenrede, um Rückschlüsse aus dem Gesamtergebnis auf nicht-namentlich abgegebene Stimmen zu verhindern  
* Bei Gegenrede wird der GO-Antrag ohne Abstimmung abgelehnt. Der Antrag / die Reso, über die abgestimmt werden soll, bleibt bestehen.
* Bei Gegenrede wird der GO-Antrag ohne Abstimmung abgelehnt. Der Antrag / die Reso, über die abgestimmt werden soll, bleibt bestehen.  
* Nach Annahme (durch Ausbleiben von Gegenrede): Bei namentlicher Abstimmung wird die Stimme bei der Redeleitung abgegeben. Währenddessen stimmen die übrigen Fachschaften per Handzeichen ab.
* Nach Annahme (durch Ausbleiben von Gegenrede): Bei namentlicher Abstimmung wird die Stimme bei der Redeleitung abgegeben. Währenddessen stimmen die übrigen Fachschaften per Handzeichen ab.


Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen, einen Antrag besonders zu unterstreichen, indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht. So soll ein konkurrierendes Stellen von GO-Anträgen verschiedener Abstimmungsformen verhindert werden.
Die freiwillige Dokumentation von Abstimmungsverhalten soll dazu dienen, einen Antrag besonders zu unterstreichen, indem man ihm mit dem eigenen Namen mehr Nachdruck verleiht. So soll ein konkurrierendes Stellen von GO-Anträgen verschiedener Abstimmungsformen verhindert werden.