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WiSe25 Arbeitskreise: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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|<s>Im Sommer hat das Bundesverfassungsgericht den §110 Absatz 6 Sätze 2 und 3 (Anschlusszusage für PostDocs) des Berliner Hochschulgesetzes als verfassungswidrig eingestuft. Was heißt das für die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und das WissZeitVG? Und wie liest man Urteile des BVerfG?</s>
|<s>Im Sommer hat das Bundesverfassungsgericht den §110 Absatz 6 Sätze 2 und 3 (Anschlusszusage für PostDocs) des Berliner Hochschulgesetzes als verfassungswidrig eingestuft. Was heißt das für die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und das WissZeitVG? Und wie liest man Urteile des BVerfG?</s>
|<s>eher lang</s>
|<s>eher lang</s>
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|Kooperationen/Arbeitsverträge/Studienplätze mit Hochschulen bzw. Menschen von diesen Hochschulen mit bzw. von sogenannten "Embargostaaten"
|Philipp (Köln), Stefan (Köln)
|Bericht, Diskussion über Lage, Aktion!
|keine
|Bericht und Debatte über aktuelle Entwicklungen hinsichtlich "Wissenssicherheit" und Exportkontrollen im Uni-Betrieb. Ziel ist eine Reso und ggf. eine gemeinsame Aktion.
|lang
|}
|}