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|<s>Im Sommer hat das Bundesverfassungsgericht den §110 Absatz 6 Sätze 2 und 3 (Anschlusszusage für PostDocs) des Berliner Hochschulgesetzes als verfassungswidrig eingestuft. Was heißt das für die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und das WissZeitVG? Und wie liest man Urteile des BVerfG?</s> | |<s>Im Sommer hat das Bundesverfassungsgericht den §110 Absatz 6 Sätze 2 und 3 (Anschlusszusage für PostDocs) des Berliner Hochschulgesetzes als verfassungswidrig eingestuft. Was heißt das für die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und das WissZeitVG? Und wie liest man Urteile des BVerfG?</s> | ||
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|Kooperationen/Arbeitsverträge/Studienplätze mit Hochschulen bzw. Menschen von diesen Hochschulen mit bzw. von sogenannten "Embargostaaten" | |||
|Philipp (Köln), Stefan (Köln) | |||
|Bericht, Diskussion über Lage, Aktion! | |||
|keine | |||
|Bericht und Debatte über aktuelle Entwicklungen hinsichtlich "Wissenssicherheit" und Exportkontrollen im Uni-Betrieb. Ziel ist eine Reso und ggf. eine gemeinsame Aktion. | |||
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