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* Während der Promotion | |||
** Es ist extrem schwierig, allgemeine Richtlinien zu erarbeiten, da die Umstände einer Promotion extrem individuell sind. | |||
** Es sollte deshalb an den Unis mehr Klarheit geben, damit Ansprechpersonen (Gleichstellungsbeauftragte, etc) erkennbar sind und es einfacher ist, individuelle Lösungen zu finden (und damit sich an das Gesetz zu halten...) | |||
** Promovieren mit Stipendium: Schwangerschaft bricht meist das Stipendium ab. Das ist problematisch. | |||
** Wichtig: Bereits im Mutterschutzgesetz, Paragraph 9: "[...] Nachteile aufgrund der Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit sollen vermieden oder ausgeglichen werden." | |||
* Während Abschlussarbeiten | |||
** Keine explizite Regelung gefunden, sofern Abschlussarbeiten als normale Prüfungen gelten, können Nachteilsausgleiche beantragt werden (?) bzw. es wird eine Einzelfallbetrachtung gemacht | |||
** Da es üblich ist, dass erst die Experimente abgeschlossen werden und dann die Arbeit angemeldet wird, ist es schwierig, diesen Leuten eine TA einzustellen. Aber das löst gleichzeitig auch das Problem des Themawechsels | |||
** Infos zu Verlängerungen (schwangerschaftsspezifisch) und was ist, wenn Experimente wegen Mutterschutz nicht beendet werden können wären gut | |||
* Während des Studiums allgemein | |||
* Räumlichkeiten (Stillen, welche Gebäude darf man betreten, Wickeltisch) | |||
== Zusammenfassung/Ausblick == | == Zusammenfassung/Ausblick == | ||